Update vom 18. November, 12.20 Uhr:
Prozesstermine für Berufungsverhandlung sind bekannt
Dass der Verurteilte im Fall um den tragischen Baumumsturz in Weißenohe (fraenkischertag.de berichtete) in Berufung gehen würde, ist bekannt. Nun stehen die Termine fest, an welchem sich das Landgericht Bamberg erneut mit dem tragischen Unglückstag im Juni 2023 beschäftigen muss.
Wie ein Sprecher des Landgerichts auf Nachfrage von fraenkischertag.de erklärt, behandele das Berufungsverfahren „den vollständigen Prozessstoff“, der bereits in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Forchheim Gegenstand der Hauptverhandlung war.
Die zweitinstanzliche Verhandlung vor dem Landgericht Bamberg beginnt am 2. März 2026. Des Weiteren sind zwei weitere Termine am 3. und 9. März 2026 geplant.
Ursprünglicher Artikel vom 25. September, 14 Uhr:
Baumunglück Weißenohe: Prozess geht in die nächste Runde
Ein Knacken. Ein Schrei. Unfassbare Schmerzen und ein Tag, den die Betroffenen nie vergessen werden. Im Juni 2023 sind eine Mutter und ihre beiden Kinder beim Wandern in Weißenohe von einem umstürzenden Baum getroffen worden. Die tragische Bilanz: Die damals 34-Jährige und ihre vier Jahre alte Tochter verletzen sich schwer, der achtjährige Bruder überlebt das Unglück nicht.
Prozess vor dem Amtsgericht Forchheim: Schulspruch
Zwei Jahre nach dem Vorfall muss sich der Grundstücksbesitzer, ein Nebenerwerbs-Landwirt aus Weißenohe, vor dem Amtsgericht Forchheim verantworten. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Während des Prozesses kommen die noch immer traumatisierte Mutter zu Wort sowie Ermittler und ein Sachverständiger. Der kommt klar zu dem Schluss, dass der betroffene Baum seit Jahren bereits abgestorben gewesen war und man das auch hätte sehen müssen.
Nach nur einem Prozesstag kommt die vorsitzende Richterin Silke Schneider zu einem Urteil. Der nicht vorbestrafte Grundstücksbesitzer wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe (Bewährungszeit drei Jahre) sowie Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro verurteilt.
Verurteilter Baumbesitzer legt Berufung gegen das Urteil ein
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig; und das wird es auf absehbare Zeit auch nicht werden. Denn der Grundstücksbesitzer hat über seinen Verteidiger Rechtsmittel einlegen lassen. Heißt: Vor dem Landgericht Bamberg wird es ein Berufungsverfahren geben. Dies bestätigt Landgerichtssprecher Kaspar Hansen auf Nachfrage von fraenkischertag.de. „Rechtsmittel sind eingegangen. Das heißt, es wird zu einer Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils kommen“, sagt er.
Wann dies sein wird, sei hingegen noch unklar. Aktuell würden noch Stellungnahmefristen laufen, so Hansen. „Der Prozessbeginn könnte sich also noch hinziehen.“
Was der Verurteilte aus Weißenohe heute dazu sagt
Auch der vor dem Amtsgericht Forchheim (noch nicht rechtskräftig) verurteilte Baumbesitzer bestätigt das angestrebte Berufungsverfahren. Im Gespräch mit unserer Redaktion bekräftigt er noch einmal seine Aussage aus dem Prozess, dass es ihm um den Jungen und seine Familie „unendlich leid“ täte. Und doch hoffe er, aus diesem Rechtsstreit als unbescholtener Bürger austreten zu können. Nicht nur der enormen Zahlungen wegen, die er im Falle einer tatsächlichen Verurteilung zu leisten habe.
Gleichzeitig versuche er laut eigener Aussage Sorge zu tragen, dass dies nicht noch einmal geschehen könne. „Direkt nach dem Unglück haben wir bereits einige Bäume entnommen“, sagt er am Telefon. Weitere Bäume entlang des Wegesrandes (aktuell gesunde, wie er sagt) überlege er, vorsichtshalber zu entnehmen.
Staatsanwaltschaft klagte auch Bürgermeister an – kein Prozess
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte außerdem Anklage gegen den Bürgermeister der Gemeinde Weißenohe erhoben: Rudolf Braun. Dennoch ist kein Verfahren gegen 75-Jährigen gestartet worden. Das sei gemäß dem Paragrafen 153a ‚Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit‘ Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden, heißt es vonseiten des Forchheimer Amtsgerichts. Seine Verantwortung sei geringer einzustufen als die des Grundstückseigentümers. Brauns einzige Auflage: Er musste einen Geldbetrag in Höhe von 2000 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen.
Definitiv noch einmal vor Gericht stellen müssen wird sich der Besitzer des Unglücksbaums. Wie genau der Prozess ablaufen und wann er starten wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Landgerichtssprecher Hansen sagt nur so viel: „Wahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr“.













