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„Ein Knacken, dann ein Schrei“
Baumunglück Weißenohe: Urteil gegen Eigentümer gesprochen
Schuldig oder nicht? Gut zwei Jahre nach dem tragischen Unglück in Weißenohe, bei dem ein Achtjähriger von einem umstürzendem Baum erschlagen worden ist, gibt es nun ein Urteil gegen den Grundstückseigentümer.
Schuldig oder nicht? Gut zwei Jahre nach dem tragischen Unglück in Weißenohe, bei dem ein Achtjähriger von einem umstürzenden Baum erschlagen worden ist, gibt es nun ein Urteil gegen den Grundstückseigentümer. // Fotos: News5/Grundmann, Andreas Wolfger
Forchheim/Weißenohe – Eine abknickende Esche reißt am 8. Juni 2023 in Weißenohe ein Kind in den Tod. Schnell stellt sich die Frage nach der Schuld: Nach zwei Jahren fällt das Amtsgericht Forchheim nun ein Urteil.

Nach nur einer Sekunde bricht ihre Stimme. Die 36-Jährige soll von diesem Tag erzählen, an dem sich ihr Leben und das ihrer Familie für immer verändert hat. Von einem Spaziergang zu den Sinterterrassen in Weißenohe an Fronleichnam 2023. Mit ihrem Mann, ihren beiden Kindern, der Großmutter und dem Hund. Ein gewöhnlicher Spaziergang an einem gewöhnlichen Feiertag. Doch jeder 8. Juni 2023 soll der schrecklichste Tag in ihrem Leben werden.

„Ein Knacken, ein Schrei und schon lag ich am Boden“

„Auf einmal habe ich ein Knacken gehört, dann einen Schrei und schon lag ich am Boden“, erzählt die Nürnbergerin. Eine mehr als 14 Meter hohe Esche stürzt auf den Weg, trifft die Mutter und ihre beiden Kinder. „Ich selbst war kurz weggetreten. Als ich aufwachte, sah ich meine Tochter vor mir liegen. Sie war nicht bei Bewusstsein. Wo mein Sohn war, wusste ich nicht.“ Sie selbst ist ebenfalls schwer verletzt.

An diesem Tag sind viele Wanderer unterwegs, unter anderem zwei Ärzte. Sie übernehmen sofort die Erstversorgung, bis später der Rettungsdienst eintrifft. Die vierjährige Tochter wird mit dem Vater zusammen ins Universitätsklinikum Regensburg geflogen, der achtjährige Sohn kommt ins Klinikum nach Erlangen. Schweres Schädel-Hirn-Trauma mit dislozierter Kalottenfraktur, globale Hirnschwellung und Einklemmungszeichen werden bei dem achtjährigen Jungen diagnostiziert. 19.15 Uhr am Abend stirbt er.

Der Fall erregt große mediale Aufmerksamkeit. Auf einem beliebten Wanderweg erschlägt ein umstürzender Baum einen Jungen – schnell kommt die Frage nach der Schuld auf. Wie die Ermittlungen ergeben, steht der Unglücksbaum auf dem Grundstück eines Nebenerwerbslandwirts aus dem Weißenohner Ortsteil Dorfhaus. Von dort aus stürzte die Esche auf die Familie.

Amtsgericht Forchheim nimmt nach zwei Jahren Verhandlung auf

Zwei Jahre dauert es, bis der Fall juristisch aufgearbeitet wird. Vor zwei Schöffinnen und der vorsitzenden Richterin Silke Schneider wird der Fall an diesem Donnerstag (10. Juli) in Sitzungssaal 1 des Forchheimer Amtsgerichts verhandelt. Auch heute ist das Medieninteresse wieder groß, viele Besucher drängen sich in dem kleinen Raum. Sie alle lauschen nicht nur den Aussagen zweier Polizeibeamter sowie eines Baumsachverständigen. Und den emotionalen Worten der Eltern des getöteten Kindes.

Richterin Silke Schneider führt den Vorsitz des Schöffenprozessen wegen des tödlichen Baumsturzes in Weißenohe.
Richterin Silke Schneider führt den Vorsitz des Schöffenprozessen wegen des tödlichen Baumsturzes in Weißenohe. // Foto: Stephan Großmann (Stephan Großmann)

Sie erfahren, dass die Tochter den schrecklichen Baumsturz zwar überlebt hatte, wohl aber noch lange unter den Folgen zu leiden hat. Sowohl körperlich als auch psychisch. Sie erfahren, dass der Vater infolge seinen Job in der Dauernachtschicht aufgeben musste, weil er des Nachts für seine Familie da sein muss. Weil Alpträume den nächtlichen Alltag der kleinen Tochter prägen und sie nicht mehr alleine schlafen kann. Sie erfahren, dass auch die Mutter seither mit psychiatrischer Behandlung versucht, die schrecklichen Erlebnisse zu bewältigen. Mit bis dato mäßigem Erfolg. Sie erfahren von einer Familie, der das wohl schlimmste widerfahren ist, was man sich als Eltern vorstellen kann.

Schwerbehinderter Angeklagter: „Mir tut ausgesprochen leid, was passiert ist“

Auf der anderen Seite sitzt der Grundstückseigentümer, dessen Baum die Tragödie ausgelöst hat. Er hat sich noch nie etwas juristisch zu Schulden kommen lassen, sitzt nach einem Arbeitsunfall seit Jahrzehnten im Rollstuhl, kann sich aufgrund seiner Behinderung nicht uneingeschränkt um die Baumarbeiten kümmern. Ein Mann wie so viele in der ländlich geprägten Gegend, ohne böse Absichten, dafür mit großen Flächen im Besitz, um die er sich kümmern muss.

Am Ende der Verhandlung drückt er der Familie sein Mitgefühl aus („Mir tut ausgesprochen leid, was passiert ist.“), untermauert aber die Einlassungen seines Anwalts, den gefährlichen Zustand des Baumes nicht gesehen haben zu wollen. Auch bei der zuletzt im Februar 2023 durchgeführten Kontrolle nicht.

Sachverständige sagt, man hätte Zustand des Baumes erkennen müssen

Dieser Wahrnehmung, die auch ein Nachbar des Angeklagten bestätigt, widerspricht der hinzugezogene Sachverständige deutlich. „Der Baum war tot, und das seit bestimmt schon zwei Jahren. Bei bewusster Baumkontrolle hätte das erkennbar sein müssen“, sagt er. Die tote Baumkrone habe einige Meter aus der Böschung herausgeragt, auch im Stammbereich hätte das sogenannte Eschentriebsterben zu erkennen sein müssen, findet der Sachverständige. „Selbst für Laien.“ Dass der Baum schon länger erkrankt war, beweist er mit einer Zeitreihe von Satellitenaufnahmen.

„Ist ein Stamm derart geschädigt wie in diesem Fall, dann knickt der Baum unvermittelt und mit voller Wucht um. Auch weil keine bremsenden Äste mehr vorhanden waren“, so der Sachverständige. Dass der Baum morsch war, daran besteht für ihn kein Zweifel. Dass er nicht schon viel früher oder etwas später umgeknickt sei, purer Zufall.

Verteidiger: Stand Baum nicht vielmehr auf freier Fläche?

Strafverteidiger Celik Oguzhan bringt eine andere Frage ins Spiel, juristisch viel entscheidender: Stand der Baum wirklich noch auf Ortsgebiet? Oder zähle der Teil des Grundstücks seines Mandanten vielmehr bereits zu freier Fläche hinter dem Ortsrand? Dies würde ihn nämlich von der Sicherungspflicht entbinden, denn Freiflächen betrete man wie Wälder auf eigene Gefahr. Auch weil er diese Frage im Laufe der nicht einmal dreistündigen Verhandlung nicht abschließend geklärt sähe, beantragt er für den Angeklagten Freispruch.

Anders die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger von Mutter und Tochter, die als Nebenklägerinnen fungieren. Sie fordern eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und zweimal wegen fahrlässiger Körperverletzung zu neun Monaten Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Überdies beantragt die Nebenklage, über ein zusätzlich eröffnetes Adhäsionsverfahren (zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld) gleich mitzuentscheiden. Höhe: insgesamt 70.000 Euro.

Richterin Silke Schneider: „Leider allzu tragische Folgen“

Am Ende lässt Richterin Silke Schneider keinen Zweifel offen, dass sie dem Angeklagten sein (zögerlich mitgeteiltes) Mitgefühl glaube und sagt, er habe in der Tat nicht aktiv etwas Falsches getan. Vielmehr habe er etwas unterlassen zu tun. „Leider mit allzu tragischen Folgen.“

„Auf vielen solchen Grundstücken kümmern sich viele Menschen nicht richtig um ihre Bäume“, sagt Schneider. Das ändere aber nichts daran, dass der Verurteilte für sein Grundstück verantwortlich sei. Und wenn doch etwas passiere, die Konsequenzen tragen müsse. „Und wenn Sie es aus körperlichen Gründen selbst nicht schaffen, müssen Sie die Kontrollen eben in Auftrag geben.“ In der juristisch entscheidenden Frage, ob der Baum im Ortsgebiet oder auf freier Fläche stehe, antwortet sie: „Wir kommen klar zu dem Ergebnis, dass der Baum im Ort steht.“

Angeklagter wird verurteilt: So lautet das Urteil

Daher folgt die Richterin den Plädoyers der Staatsanwaltschaft ein Stück weit und verurteilt den Landwirt zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe (mit einer Bewährungszeit von insgesamt drei Jahren). Dem Schmerzensgeldantrag der Nebenklage folgt sie überdies.

Ob der Verurteilte Berufung oder Revision einlegen werde, wollen nach der Verhandlung weder er selbst noch sein Verteidiger Stellung nehmen.

Gegen den Bürgermeister der Weißenohe Rudolf Braun wurde trotz Anklage kein Verfahren gestartet. Das sei gemäß dem Paragrafen 153a ‚Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit‘ Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden. Seine Verantwortung sei geringer einzustufen als die des Grundstückseigentümers, heißt es vom Gericht. Braun musste einen Geldbetrag in Höhe von 2000 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen.

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