0
Grooming über Snapchat
22-Jähriger versucht Zwölfjährige zu Sextreffen zu überreden
Mann fordert Mädchen auf, über Snapchat Nacktbilder zu schicken.
Ein Mann aus dem Landkreis Forchheim wollte von einem jungen Mädchen über Snapchat Nacktbilder. Jetzt muss er sich vor dem Amtsgericht verantworten. // Patrick Seeger, dpa
Forchheim – Über Snapchat wollte ein Mann aus dem Landkreis Forchheim eine Jugendliche zu sexuellen Handlungen überreden. Ermittler kamen ihm durch Hinweise aus Frankreich auf die Spur.

Vor dem Amtsgericht Forchheim musste sich am Dienstagvormittag ein 22-Jähriger wegen des Vorwurfs der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verantworten. Wie aus der Anklageschrift hervorging, hatte der junge Mann offenbar über das Soziale Netzwerk Snapchat Kontakt zu einer Zwölfjährigen aufgenommen. Im Zuge dieses Kontaktes habe er das Mädchen trotz des Wissens um ihr Alter sowohl nach Nacktbildern gefragt als auch versucht, sie zu einem Sextreffen zu bewegen.

Angeklagtem war Alter bekannt

Entstanden sei der Kontakt zwischen den beiden Anfang des vergangenen Augusts. In dieser Zeit hätten sie öfter miteinander geschrieben und auch Bilder ausgetauscht. Wie die Staatsanwaltschaft in ihren Ausführungen argumentierte, hätten dem Mann allein aufgrund dieser Bilder die kindlichen Gesichtszüge auffallen müssen. Darüber hinaus habe das Mädchen ihrem Chatpartner mehrfach geschrieben, wie alt sie sei.

Am 12. August habe der Angeklagte sich schließlich dennoch dazu entschieden, die Minderjährige um Nackt- oder zumindest Unterwäschebilder zu bitten. Als sie dies ablehnte und ihn erneut auf ihr Alter hinwies, forderte er sie auf, ihm zumindest Bilder zu schicken, auf denen sie „die Beine breit“ mache. Auch für diese Anfrage erteilte sie ihm jedoch eine Absage.

Tipp kommt aus Frankreich

Wie aus den Chatprotokollen hervorgeht, sei es später erneut zu einer Kontaktaufnahme gekommen. Diesmal fragte der Angeklagte das Mädchen offen, ob sie „Bock auf Sex“ habe. Abermals antwortete die Minderjährige, dass sie hierzu nicht bereit und darüber hinaus erst zwölf Jahre alt sei. Darauf antwortete der Angeklagte: „Es kommt nicht auf dein Alter an, sondern darauf, ob du willst.“

Aufmerksam auf den jungen Mann sei man infolge eines Hinweises aus Frankreich geworden, erläuterte der ermittelnde Polizist. Infolge dieses Hinweises sei es zur Durchsuchung seiner Wohnung gekommen, bei der unter anderem ein Handy der Marke „Iphone“ sichergestellt worden sei.

Auf diesem hätten sich über 90 Chatprotokolle mit einer Vielzahl an Minderjährigen befunden. „Er hat bei den meisten jedoch darauf geachtet, dass sie über 14 Jahre alt waren“, erklärte der Polizist. Lediglich eine Chatpartnerin habe sich eindeutig als jünger herausgestellt.

Handy gehörte der Freundin

Über seine Anwältin ließ der Angeklagte mitteilen, dass er den Sachverhalt einräume. Er habe beim Chatten schlicht nicht auf das Alter geachtet, das sei ein Fehler gewesen. Man müsse ihm jedoch positiv anrechnen, dass er das Opfer nicht stärker bedrängt habe. Eine Einziehung des Telefons sei zudem problematisch, da dieses nicht dem Angeklagten, sondern seiner Freundin gehöre.

Trotz dieses Einwurfs entschied sich das Gericht dennoch für eine Einziehung des Geräts. „Das müssen Sie ihrer Freundin dann halt erklären“, betonte die Vorsitzende Richterin. Zudem verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer viermonatigen Haftstrafe, die jedoch zur Bewährung auszusetzen sei, sowie zu einer Zahlung von 1500 Euro an eine soziale Einrichtung. Grund sei unter anderem, dass er bereits über vier Eintragungen im Bundeszentralregister verfüge – von denen sei zumindest eine wegen eines ähnlichen Falls.

Selbstbehauptung keine Selbstverständlichkeit

Zwar habe die Verteidigung recht, dass es sich eher um eine Tat im unteren Rahmen handle. Dies verdanke er jedoch insbesondere der Tatsache, dass er an ein Mädchen geraten sei, das sich gegen ihn habe behaupten können. Das sei keine Selbstverständlichkeit.

Lesen Sie auch:

Inhalt teilen
  • kopiert!