Die „Causa Rumpler“, wie der Fall schon lange von Bewohnern und Öffentlichkeit betitelt wird, geht in die nächste Runde. Am Mittwoch, 12. November, wurde die Revision vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) in München verhandelt.
Nach ausführlicher Einführung in den Sach- und Rechtsstand in der Revisionsverhandlung Gemeinde Leutenbach gegen Gasthofbesitzerin verkündete der Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts Paul Heinrichsmeier, dass die Verkündung des Termines für die Entscheidung auf Mittwoch, den 10. Dezember 2025 um 10 Uhr festgesetzt wird.
„Causa Rumpler“ landet vor Bayerns höchstem Gericht
Die Tendenz ist jedoch während der Verhandlung klar geworden. Die Revision der beklagten Gasthofbesitzerin wird aller Voraussicht keinen Erfolg haben. Damit würde die Gemeinde Leutenbach auch in der letzten Instanz obsiegen.
Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg intensiv geprüft
Wie Heinrichsmeier erklärte, habe das Gericht das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg intensiv geprüft, Verfahrensfehler konnten die obersten bayerischen Richter nicht erkennen. Heinrichsmeier sprach von einem sehr interessanten Fall, zu dem bis jetzt kein vergleichbares obergerichtliches Urteil gibt. Die Klage der Gemeinde gegen die Zwangsvollstreckung für den Kaufpreis von 550.000 Euro plus Nebenkosten sei statthaft gewesen.
Leutenbachs Bürgermeister Florian Kraft will sich nicht äußern
Bürgermeister Florian Kraft und der Anwalt der Gemeinde Christopher Süss erklärten gegenüber unserem Reporter noch im Gerichtssaal keine Stellungnahme abgeben zu wollen. Sie wollen erst das Urteil und dessen schriftliche Begründung abwarten.
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Ursprünglicher Artikel von Mittwoch, 7 Uhr:
Seit nun fast genau drei Jahren zieht sich der aufsehenerregende Rechtsstreit zu einem fragwürdigen Gemeinderatsbeschluss nun schon hin, der in einer nichtöffentlichen Sitzung am 14. Oktober 2022 zum Kauf des ehemaligen Gasthofes Rumpler in Leutenbach gefasst wurde.
Causa Rumpler bereits vor dem Oberlandesgericht Bamberg
Der Gemeinderat hatte damals mit 9 zu 2 Stimmen in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, den ehemaligen Gasthof für 550.000 Euro zu erwerben. Dieser Ratsbeschluss war wegen Verfahrensfehlern, schon in der Sitzungsladung, jedoch rechtswidrig, weshalb das Landratsamt Forchheim diesen Ratsbeschluss wieder aufgehoben hatte.
Dass der Fall dann beim Oberlandesgericht in Bamberg und nun vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) in München landet, liegt an der Klage und Revision der Verkäuferin und Inhaberin des Gasthofs Rumpler. Sie fühlt sich von der Gemeinde betrogen, da der Kauf durch den Bürgermeister bereits abgestimmt gewesen sei und andere Interessenten daraufhin abgelehnt hätten.
Wollte die Gemeinde eine Asylunterkunft verhindern?
Und ebendieser erste Interessent ist der Hauptgrund für den abrupten Kauf der leer stehenden Immobilie im Oktober 2022 gewesen. Der potenzielle Käufer wollte das leer stehende Gasthaus zu einer Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge umfunktionieren. Dafür gab es sogar schon eine entsprechende Absprache mit dem Landratsamt und einen fertigen Vertrag.
Erst als das Landratsamt Bürgermeister Florian Kraft über 50 Flüchtlinge, die bis März 2023 in die neue Unterkunft kommen sollen, informiert, schaltet dieser sich ein. Geschehnisse, die Kraft selbst auch während einer Verhandlung nochmals bestätigte.
Was durfte Leutenbachs Bürgermeister?
Seither drehte es sich um die Frage, ob Bürgermeister Kraft die Vollmacht des Gemeinderats dazu hatte, den Kauf- und Notarvertrag zu unterschreiben. Die Zustimmung zum Notarvertrag hatte der Gemeinderat dann zweimal in Folge mehrheitlich abgelehnt. Nachdem die Gemeinde den Kaufpreis nicht bezahlt hatte, lies die Besitzerin des Gasthofes durch ihren Anwalt einen Vollstreckungsbescheid erwirken.
Dagegen ging die Gemeinde als Klägerin zunächst erfolgreich beim Landgericht Bamberg vor. Die Beklagte, also die Gasthofbesitzerin, ging dagegen in Berufung vor dem OLG Bamberg. Erneut ohne Erfolg, da sich die OLG-Richter dem Urteil des Landgerichts anschlossen. Dagegen legte die Klägerin Revision ein.
Causa Rumpler in Leutenbach: Warum eine Revision zugelassen wird
Wie der Vorsitzende OLG-Richter Leander Brößler während der Urteilsverkündung 2024 erklärte, werde eine Revision zum BayObLG deshalb zugelassen, weil es sich um einen Präzedenzfall handeln könnte, über den letztendlich nur das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden könne.
„Ratsbeschlüsse, wenn sie fehlerhaft sind, sind nichtig“, sagte ein beisitzender Richter damals. Es geht in diesem Fall also darum, ob der besagte Gemeinderatsbeschluss nachträglich geheilt werden kann. Diese Frage wird am Mittwoch, 12. November, am Bayerischen Oberlandesgericht in München verhandelt.
So könnte es am Bayerischen Obersten Landesgericht enden
Zum Ausgang des letztinstanzlichen Verfahrens gibt es mehrere Möglichkeiten. Da es eine Revisions- und keine Berufungsverhandlung ist, werden die obersten Bayerischen Richter lediglich prüfen, ob in dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg Rechtsfehler enthalten sind. Das Verfahren wird nicht neu aufgenommen und verhandelt.
Kommen die Münchner Richter zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist, wird das Urteil des OLG rechtskräftig. Dagegen gibt es dann keine Möglichkeit von beiden Seiten der Revision mehr.
Kommen die Richter zu dem Ergebnis, dass rechtliche Fehler im Urteil enthalten sind, können sie das Ganze an das OLG Bamberg zur erneuten Entscheidung zurücküberweisen.













