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Vergleich wird abgelehnt
„Causa Rumpler“ in Leutenbach: Rechtsstreit geht weiter
Der leerstehende Gasthof „Rumpler“ steht im Mittelpunkt des Rechtsstreits.Forchheim & Fränkische Schweiz
Der leerstehende Gasthof „Rumpler“ steht im Mittelpunkt des Rechtsstreits. // Thomas Weichert
Leutenbach – Der Gemeinderat von Leutenbach ist nicht bereit, in der „Causa Rumpler“ 60.000 Euro an die Inhaberin des Gasthofes zu bezahlen. Ein Bürgerentscheid zu dem Immobiliengeschäft ist somit hinfällig.

Rund 15 Minuten dauerte die von Reinhard Weber beantragte Sondersitzung am Montagabend im Leutenbacher Rathaus, in der es um die Frage ging, ob die Gemeinde Leutenbach den vom Oberlandesgericht Bamberg angeregten Vergleich mit der Besitzerin des Gasthofs Rumpler annimmt. Außerdem war zu entscheiden, ob das von der Interessengemeinschaft (IG) „Aufbruch Leutenbach“ in Gang gesetzte Bürgerbegehren gegen den Vergleich rechtmäßig ist.

Gasthof Rumpler Leutenbach: Rechtsstreit geht weiter

Zu dieser Ratsversammlung war auch Verwaltungsrat Klemens Denzler von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kirchehrenbach gekommen, der informierte, dass das Bürgerbegehren aus Sicht der Verwaltung rechtmäßig sei. Dies wurde intensiv geprüft mit dem Ergebnis, dass von den 299 Unterschriften, die die Mitstreiter der IG in nur zwei Tagen gesammelt hatten, 265 gültig waren.

Leutenbacher stimmen für Bürgerentscheid

Somit sprachen sich 18,99 Prozent der wahlberechtigten Leutenbacher Bürger für die Durchführung eines Bürgerentscheids aus. Nötig waren zehn Prozent. Wie Denzler weiter ausführte, sei das Bürgerbegehren auch fristgemäß eingegangen und wäre grundsätzlich zulässig gewesen.

Bürgermeister Florian Kraft (FW) ließ aber zuerst über den Vergleich, bei dem die Gemeinde 60.000 Euro an die Inhaberin des Gasthofes bezahlen sollte, um den Rechtsstreit außergerichtlich zu erledigen, abstimmen. Eine Diskussion darüber ließ Kraft nicht zu, denn dies sei schon in einer vorherigen nichtöffentlichen Sitzung im Beisein des Rechtsanwalts der Gemeinde ausführlich besprochen worden. Und wegen einer Vertragsangelegenheit wäre eine Diskussion in einer öffentlichen Sitzung auch nicht zulässig gewesen.

Einstimmiges Votum

Einhellig stimmten die neun anwesenden Räte inklusive Bürgermeister gegen den Vergleich. Durch dieses einstimmige Votum musste somit auf den weiteren Tagesordnungspunkt zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens nicht mehr näher eingegangen werden, weil der Gemeinderat dem Bürgerbegehren gegen einen Vergleich vorher stattgegeben hatte. Es wird in dieser Sache somit keinen Bürgerentscheid geben.

Leutenbachs Bürgermeister Kraft äußert sich

Nach der Sitzung sagte Bürgermeister Kraft auf Nachfrage: „Es wurde sehr viel Wind um nichts gemacht.“ Denn die Entscheidung, nicht auf einen Vergleich einzugehen, hätte man schon in der nichtöffentlichen Sitzung treffen können. Dann wäre das Bürgerbegehren bereits erledigt gewesen.

Außerdem hätte ein Bürgerentscheid darüber ohnehin nicht vor Februar stattfinden können. Zu diesem Zeitpunkt hätte das Gericht den Fall aber bereits entschieden gehabt: Denn die Verkündung der Entscheidung findet am Oberlandesgericht bereits am 8. Januar statt.

Kraft geht davon aus, dass die Gemeinde den Prozess am Oberlandesgericht ohnehin gewinnen werde, wie schon zuvor vor dem Landgericht.

Interessengemeinschaft Leutenbach erleichtert

Bei der Sitzung am Montagabend fehlten die Gemeinderäte Roland Schmitt, Magdalena Dorsch, Alexander Kaul und Antragsteller Reinhard Weber, der sich in Urlaub befand. Anwesend waren 17 Zuhörerinnen und Zuhörer, darunter die IG-Sprecher Bernhard Galster und Matthias Reubel, die die Entscheidung des Gemeinderats begrüßten. „Die Interessengemeinschaft ,Aufbruch Leutenbach‘ ist über diese Entscheidung des Gemeinderats sehr glücklich und erleichtert“, erklärten Galster und Reubel unisono.

Die IG sei davon überzeugt, dass das demokratische Instrument eines beantragten Bürgerentscheides und der weit über das erforderliche Maß hinaus benötigten Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet habe, dass sich der Gemeinderat zu diesem Entschluss durchgerungen habe, sind sich die IG-Sprecher sicher. Und weiter teilten sie mit: „Aus Sicht der IG wurde somit auch, zumindest nach jetzigen Stand der Dinge, ein wenig der politische Anstand in der Gemeindepolitik bewahrt. Die IG hofft aber, die Bürgerinnen und Bürger vergessen nicht, dass bei all der komplizierten Sachlage der Ursprung des Debakels das nachgewiesene fehlerhafte Handeln des Bürgermeisters Florian Kraft war und ist.“

„Causa Rumpler“ in Leutenbach

Seit 2022 schlägt der Fall Wellen in Leutenbach. Es geht dabei um den umstrittenen Kauf des ehemaligen Gasthofs Rumpler durch die Gemeinde. Dass Leutenbachs Bürgermeister Kraft ohne eindeutigen Auftrag des Gemeinderats den Kauf des Gasthofs getätigt hatte, so sahen es die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Forchheim sowie das Landgericht Bamberg.

Dass der Fall überhaupt beim Landgericht und nun vor dem Oberlandesgericht in Bamberg landete, liegt an der Klage der Verkäuferin und Inhaberin des Gasthofs Rumpler. Sie fühlt sich von der Gemeinde betrogen, da der Kauf durch den Bürgermeister bereits abgestimmt gewesen sei und andere Interessenten daraufhin abgelehnt hätten.

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