Die kürzlich gegründete Interessengemeinschaft „Aufbruch Leutenbach“ hat, wie nicht anders zu erwarten, ihre erste Eingabe an den Gemeinderat auf den Weg gebracht. Die beiden Sprecher der „IG Aufbruch“, Bernhard Galster und Matthias Reubel, schickten eine E-Mail an Bürgermeister Florian Kraft (FW) sowie alle Gemeinderäte und beantragten darin eine so genannte „Bürgerfragestunde“ als festen Bestandteil der Tagesordnung ein jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung. Das Schreiben liegt unserer Redaktion vor.
Wie Bernhard Galster im Gespräch mit unserer Zeitung sagt, soll dies der Transparenz dienen. Transparenz sei die Ursprungsforderung seiner IG gewesen, als sie noch ein loser Zusammenschluss war. In einigen Gemeinden im Landkreis Forchheim seien Bürgeranfragen bei den Gemeinderatssitzungen bereits lange üblich, beispielsweise in Klein- und Langensendelbach, Dormitz oder Hetzles.
Festes Zeitfenster
Eine solche Bürgerfragestunde mit einem festgelegtem Zeitfenster, das nach Ansicht von Galster und Reubel 15 Minuten nicht überschreiten sollte, außer der Gemeinderat beschließt nach zehn Minuten eine Verlängerung, sei eine gute Chance zur besseren Einbindung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gemeindepolitik. Sie argumentieren weiterhin, dass es auch ein Vorteil für den Bürger sei, dass seine Wünsche oder seine Anträge im gewählten Gremium bereits Gehör finden und somit beachtet werden.
Die IG-Sprecher schlagen weiterhin vor, dass die Fragen nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung dem Bürgermeister schriftlich zugeleitet werden sollten. So wird das zum Beispiel im Gemeinderat von Egloffstein gehandhabt. In Gößweinstein hingegen kann jeder anwesende Zuhörer ohne vorherige schriftliche Eingabe zu Beginn der Sitzung eine Frage und eine Zusatzfrage stellen, die ausschließlich vom Bürgermeister beantwortet werden. Jede Gemeinde handhabt das ein bisschen anders.
Manche, wie auch Leutenbach oder die Nachbargemeinde Kunreuth, haben die Bürgeranfragen in ihrer selbst gegeben Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Dass dies unterschiedlich gehandhabt werden kann, liegt an der Bayerischen Gemeindeordnung. Aufgrund dieser haben die Bürger keinen Anspruch auf eine „Bürgerfragestunde“. Es bleibt daher jedem Gemeinderat selber überlassen, ob er das mehrheitlich möchte oder nicht. Allgemein haben Bürger kein Rederecht im Gemeinderat. Die Gemeindeordnung in Leutenbach enthält keine Regelungen zu Fragestunden.
Gemeinderat muss entscheiden
Laut kommunalem Selbstverwaltungsrecht könnte der Gemeinderat aber in seiner Geschäftsordnung diese Beteiligungsform zulassen. Wie sich der langjährige Gemeinderat Reinhardt Weber erinnert, habe er unter Bürgermeister Otto Siebenhaars Zeiten schon mal so einen Antrag gestellt. Von Siebenhaar sei dies damals mit mehrheitlicher Zustimmung des Gemeinderats mit dem Verweis auf die Bürgermeistersprechstunden jedoch abgelehnt worden.
Diese Sprechstunden hält Galster nun nicht mehr für zielführend und transparent, weil die Bürger dabei nicht ernst genommen würden. Galster und Reubel befürworten im Prinzip das „Modell Gößweinstein“. Jeder Bürger kann eine Frage und Zusatzfrage stellen, die dann vom Bürgermeister mündlich während der Sitzung beantwortet wird. Fragen, die die Tagesordnung betreffen, dürfen dabei nicht gestellt werden. Kann der Sitzungsleiter die Frage nicht sofort beantworten, dann soll die Beantwortung bei der nächsten Bürgerfragestunde beantwortet werden, falls der Fragesteller nicht einer schriftlichen Beantwortung zugestimmt hat.
Bürgermeister nimmt Schreiben zur Kenntnis
Vorsorglich beantragen Galster und Reubel, dass der Gemeinderat die Geschäftsordnung ändert und die „Bürgerfragestunde“ darin aufnimmt. Aus rechtlicher Sicht sind „Bürgerfragestunden“ jedoch kein formaler Bestandteil einer Gemeinderatssitzung. Bürgermeister Kraft hat das Schreiben zur Kenntnis genommen. Er hält sich kurz: „Nach Vorprüfung durch die Verwaltung werde ich das weitere Vorgehen dann entscheiden.“
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