Am Freitag haben vor dem Landgericht Bamberg insgesamt drei Zivilprozesse um das Königsbad begonnen. Klägerin ist die Stadt Forchheim – beim Prozessauftakt vertreten durch Oberbürgermeister Uwe Kirschstein – die wegen Mängeln in der Planung, Bauleitung und Überwachung beim Neubau des Forchheimer Schwimmbads gegen die verantwortlichen Firmen vorgeht. Wie es seitens des Landgerichts Bamberg heißt, beträgt der entstandene Schaden laut Stadt offenbar rund vier Millionen Euro.
Kosten für Generalsanierung des Königsbads steigen
Auch aufgrund dieser Probleme plant die Stadt bereits seit Jahren eine Generalsanierung des Schwimmbads. Deren Kosten steigen jedoch stetig. Hatte man noch im März 2022 rund 13,8 Millionen Euro für das Projekt geplant, waren es zuletzt etwa 22,8 Millionen Euro. Einen Teil dieser Kosten will sich die Stadt nun offenbar von den Unternehmen zurückholen, die an der ursprünglichen Planung und Umsetzung des Königsbads beteiligt waren.
"Das Volumen der beanstandeten Mängel ist relativ hoch", erklärt der Pressereferent des Landgerichts auf Anfrage. Bereits in der Planungsphase des Neubaus 2006 soll es zu Problemen gekommen sein. Aus diesem Grund habe die Stadt etwa 2011 und 2013 bereits frühzeitig mehrerer selbstständiger Beweisverfahren angestoßen, bei denen Beweise gesichert worden seien. Gegenstand des Verfahrens seien außerdem weit über 1000 Seiten Schriftverkehr.
Verfahren um Mängel sehr komplex
Zudem gebe es eine Vielzahl an Verfahrensbeteiligten. Diese Komplexität sei der Grund dafür, dass der Zivilprozess erst jetzt starten könne – obwohl die Klage der Stadt bereits im März 2022 beim Landgericht eingegangen sei. "Der erste Termin diente primär der Feststellung des Verfahrens", heißt es seitens des Gerichts. Eine Entscheidung der Justiz über den Fall sei folglich nicht in naher Zukunft zu erwarten.
"Es ist gut möglich, dass ein solcher Rechtsstreit sich über Jahre hinzieht", berichtet der Gerichtssprecher. Dementsprechend würden die Kosten des Verfahrens selbstverständlich stetig steigen. Die Konfliktparteien hätten zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch die Möglichkeit, das zu verhindern. Ein Vergleich, bei dem sie aufeinander zugingen, stehe noch im Raum.
Lesen Sie auch:












