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Wahlen in Forchheim
Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Am Wahlabend werden die Wahlhelfer voraussichtlich wieder zahlreiche Wahlbriefe zu öffnen haben.Forchheim & Fränkische Schweiz
Am Wahlabend werden die Wahlhelfer voraussichtlich wieder zahlreiche Wahlbriefe zu öffnen haben. // Sven Hoppe, dpa
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Forchheim – Am 8. Oktober wählt Bayern einen neuen Landtag. Zeitgleich finden die Bezirkswahlen statt. Wer am Wahltag nicht zur Urne schreiten kann, sollte zeitnah die Briefwahlunterlagen beantragen.

Das Wahlamt der Stadt Forchheim macht darauf aufmerksam, dass bis 17. September die Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober zugestellt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen ist der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Briefwahl abgedruckt. Dieser Antrag kann an das Wahlamt gestellt werden.

Die Behörde weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass bei Beantragung eines Wahlscheines per Postversand der Antrag in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt abzusenden ist. Alle Wahlbenachrichtigungskarten, die zur Beantragung der Briefwahl unfrankiert in einen (Post-)Briefkasten eingeworfen werden, werden von der Post automatisch zur ordnungsgemäßen Frankierung zurückgesandt.

Antrag auch online möglich

Außerdem weist die Stadt Forchheim darauf hin, dass der Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen für die Forchheimer Wahlberechtigten auch über die Internetseite der Stadt Forchheim forchheim.de unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ oder über das „Bürgerserviceportal“ online an das Wahlamt Forchheim gestellt werden kann. Alternativ kann der QR-Code – welcher auf der Wahlbriefbenachrichtigung zu finden ist – eingescannt werden.

Diejenigen, die für die Landtags- und Bezirkswahl ihre jeweiligen Anträge auf Zusendung der Wahlunterlagen lieber in Papierform stellen, werden gebeten, diese möglichst per Post an das Wahlamt zu senden oder dort in den entsprechend gekennzeichneten Briefkasten beim Einwohnermeldeamt einzuwerfen und nicht persönlich im Wahlamt vorzusprechen. Bei einer persönlichen Beantragung beziehungsweise Abholung der Unterlagen im Wahlamt müsse mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.

Rechtzeitig absenden

Das städtische Wahlamt bittet bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen per Post für die anstehende Landtags- und Bezirkswahl darauf zu achten, dass die Anträge rechtzeitig an das Wahlamt abgesandt werden. Von dem Tag des Antragseingangs im Wahlamt bis zum Tag der Zustellung der Briefwahlunterlagen durch die Post an die jeweiligen Antragstellenden müsse mit bis zu vier Arbeitstagen gerechnet werden, und anschließend müssen die Briefwahlunterlagen auch noch an das Wahlamt zurückgesandt werden.

Außerdem bittet das Wahlamt alle Briefwähler, auch darauf zu achten, dass die an das Wahlamt zurückzusendenden roten Wahlbriefe rechtzeitig zur Post gegeben werden (diese Wahlbriefe brauchen bei einer Versendung innerhalb Deutschlands nicht frankiert zu werden).

Persönliche Abgabe möglich

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Wahlamt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Briefwähler sollten deshalb den Wahlbrief allerspätestens am zweiten Werktag vor der Wahl abschicken. Bei Einwurf eines Wahlbriefes in einen Briefkasten am Freitag vor der Wahl sei darauf achten, dass dieser an diesem Tage auch noch geleert werde.

Die Wahlbriefe der Stadt Forchheim können bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr auch persönlich im Wahlamt (Einwohnermeldeamt) in der Sattlertorstraße 5 abgegeben werden oder in den (dunkelbraunen) städtischen Briefkasten direkt vor dem Einwohnermeldeamt eingeworfen werden.

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