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Naturschutz-Debatte
Streit um Kanus auf der Wiesent geht in die nächste Runde
Kanu WiesentForchheim & Fränkische Schweiz
Kanu-Touren in der Fränkischen Schweiz sind im Sommer sehr beliebt. Doch immer wieder werden Bedenken wegen des Naturschutzes laut. // Foto: Archiv/Pia Nowak
Forchheim – Sowohl der Bund Naturschutz als auch die Boots-Verleiher klagen gegen die aktuelle Schifffahrtsgenehmigung. Welche Forderungen dahinter stehen und warum der Streit nicht das erste Mal vor Gericht landet.

Mit einem Kanu über die Wiesent paddeln, die Sonne wärmt die Haut, die Vögel zwitschern – eine malerische Vorstellung, die die Wiesent zu einem beliebten Anlaufpunkt für Einheimische und Touristen macht. Mehrere Bootsverleiher bieten Kanus und Kajaks zum Mieten an und bei schönem Wetter ist ein Platz in einem der Boote heiß begehrt. Getrübt wird die Idylle allerdings von einem seit vielen Jahren schwellenden Konflikt. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt: Wie können auf der einen Seite Natur und Tiere ausreichend geschützt werden und auf der anderen Seite angemessene Bedingungen für die Bootsverleiher geschaffen werden? 

Wer wann mit welchem Gefährt auf der Wiesent paddeln darf, das ist zum einen über die Gemeingebrauchsverordnung der Regierung von Oberfranken geregelt. Danach dürfen Kanus, Kajaks, Kanadier und Ruderboote (mit maximal vier Plätzen und einer Länge von maximal 6,0 Metern) zwischen dem 1. Mai und dem 30. September in bestimmten Bereichen auf der Wiesent fahren. Diese Regelung bezieht sich auf Privatpersonen, die mit dem eigenen Boot unterwegs sind. 

Kanus auf der Wiesent zuletzt 2022 vor Gericht

Auch im Miet-Kanu darf zwischen Mai und September gepaddelt werden. Das Bereitstellen von Booten, wie es die Kanu- und Kajakverleiher an der Wiesent betreiben, bedarf allerdings einer Schifffahrtsgenehmigung. Diese Genehmigung wird vom Landratsamt erlassen. Die aktuelle Schifffahrtsgenehmigung wurde 2023 erlassen und ist bis September 2026 gültig. Zufrieden ist damit im Moment allerdings keine der beiden Seiten: Sowohl der Bund Naturschutz als auch die Verleiher klagen gegen diese Genehmigung. Ende Juli steht die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth an. 

2022 wurde schon einmal über den Bootsverkehr auf der Wiesent vor Gericht verhandelt. Schon damals hatten sowohl der Bund Naturschutz als auch die Verleiher geklagt. Die Klage der Naturschützer wurde damals vom Gericht abgewiesen. Dennoch wollen sie es erneut versuchen. 

Natürlich gebe es bereits entsprechende Regelungen, was Strecken, Zeiten und die Menge an Booten auf der Wiesent betreffe, erklärt Ulrich Buchholz, Vorsitzender der Forchheimer Kreisgruppe des Bund Naturschutz. Trotzdem sei der Bootsverkehr eine starke Belastung für den Lebensraum an der Wiesent. Die aktuellen Auflagen würden nicht ausreichend Schutz bieten. 

Ulrich Buchholz wird als Nachrücker für den verstorbenen Johannes Mohr in den Stadtrat Forchheim einziehen.
Ulrich Buchholz, Vorsitzender der Forchheimer Kreisgruppe des Bundes Naturschutz // Stephan Großmann/Archiv

Als eine Art Marker dafür, wie es um den Lebensraum Wiesent steht, nennen die Naturschützer den Eisvogel. „Es sind ja mehrere 1000 Arten da vor Ort, aber man fokussiert – auch vom rechtlichen her – auf den Eisvogel, weil er eben in der Nahrungspyramide weit oben steht und weil er auch einen relativ hohen Schutzstatus hat“, erklärt Buchholz. Am Eisvogel setzt auch die Kritik an der aktuellen Regelung an. Ab Mai seien Kanus und Kajaks auf der Wiesent unterwegs, genau zu der Zeit, in der der Vogel brüte. 

Eisvogel könnte durch Boote gestört werden

Der Brutbereich werde durch vorbeikommende Boote immer wieder gestört. Wie sich das auf den Bruterfolg auswirke, sei bisher aber nicht wirklich untersucht worden. Ein bereits existierendes Gutachten beruhe lediglich auf Sichtungen des Eisvogels, erklärt Buchholz. „Der Eisvogel gewöhnt sich nicht an Störungen. Und wenn die Störungen in zu kurzer Reihenfolge erfolgen, dann gibt er die Brut auf“, betont Dr. Friedrich Oehme, Geschäftsführer des Bund Naturschutz Forchheim.

Deshalb fordern die Naturschützer zum einen eine Untersuchung, bei der der Bruterfolg der Tiere mit betrachtet wird, zum anderen sollte die Boot-Saison aus ihrer Sicht erst im Juni starten. Eine Regelung, die dann allerdings am besten für Verleiher und Privatpersonen gleichermaßen gelten sollte.

Kanu-Verleih WiesentForchheim & Fränkische Schweiz
Nur an bestimmten Einstiegsstellen dürfen Kanus und Kajaks eingelassen werden. // Carmen Schwind

Naturschützer fordern bessere Regelung für niedrige Pegelstände

Auch beim Thema Niedrigwasser gibt es laut Buchholz Nachbesserungsbedarf. In Zeiten des Klimawandels müsse ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, wenn in den trockenen Sommermonaten zu wenig Wasser für Bootsverkehr in der Wiesent sei. „Da hat man teilweise Kiesflächen und in diesen flachen Kiesflächen, da sind eigentlich die Fortpflanzungsstadien von den Fischen und wenn die Leute jetzt kommen und die bleiben da hängen, dann kratzen die natürlich genau dort, wo sich am Boden kleine Fischlarven befinden“, erklärt Oehme. 

Wie das Landratsamt Forchheim auf Anfrage erläutert, sei in der Schifffahrtsgenehmigung ein Pegelwert festgehalten. „Sobald dieser an der Wiesent unterschritten wird, werden protokollierte Bootsfahrten durchgeführt, wobei die Befahrbarkeit geprüft wird“, schreibt Holger Strehl von der Pressestelle des Landratsamtes. Diese Regelung ist aus Sicht der Naturschützer nicht ausreichend. Wenn ein geübter Kanufahrer losgeschickt werde, komme der natürlich überall durch, so Oehme. Also würden kaum Beschränkungen auftreten. „Es muss eine andere Regelung her als die momentane und das ist auch ein Gegenstand der Klage“, fügt Buchholz hinzu. 

Seitens der Kanu-Verleiher will sich zum aktuellen Zeitpunkt niemand äußern. „Wir werden zu dem laufenden Verfahren nichts sagen“, erklärt Dominik Bogner, der als Sprecher der Bootsverleiher agiert. Beim Landratsamt Forchheim bestätigt man zwar, dass es die beiden Klagen gegen die Schifffahrtsgenehmigung gibt, zu mehr will man sich mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren nicht äußern. Wenn sich die verschiedenen Parteien nicht doch noch einigen können, wird das Thema Ende Juli vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth verhandelt. 

 

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