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Neue Stellplatzsatzung
Forchheim verlangt jetzt auch Parkplätze für Fahrräder
In Forchheim soll es perspektivisch weniger Autoparkplätze geben, dafür mehr für Fahrräder. Zumindest in der Theorie.
In Forchheim soll es perspektivisch weniger Autoparkplätze geben, dafür mehr für Fahrräder. Zumindest in der Theorie. // Stephan Großmann
Forchheim – Forchheim bekommt eine neue Stellplatzsatzung. Deren Ziel: die Zahl an verpflichtenden Autostellplätzen künftig zu verringern. Dafür werden Fahrradstellplätze neu gefordert. Was das für Anwohner bedeutet.

„Satzung der Großen Kreisstadt Forchheim für die Herstellung und Bereithaltung von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen.“ Was sich hinter diesem sperrigen Namen verbirgt, ist nichts Geringeres als die gesetzliche Grundlage dafür, wie viele Stellplätze für Autos und Fahrräder Bauwillige oder Umbauwillige an ihren Grundstücken vorhalten müssen. Die neue Stellplatzsatzung enthält acht Paragrafen, unzählige Tabellen und soll einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Verkehrswende ebnen.

Bauamtsleiter Franz: „Alte Satzung nicht mehr zeitgemäß"

Laut Bauamtsleiter René Franz sei die bisherige Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2008 längst nicht mehr zeitgemäß, selbst mit den Änderungen von vor sieben Jahren. Auf einen Nenner gebracht, zielt die neue Satzung darauf ab, die Zahl verpflichtender Parkplätze beim Wohnungsbau zu reduzieren. Im Gegenzug soll die Schaffung von Fahrradabstellplätzen erstmals in der Satzung festgeschrieben werden.

Das Parken ist ein großer und komplexer Teil für die innerstädtische Verkehrswende.
Das Parken ist ein großer und komplexer Teil für die innerstädtische Verkehrswende. // Stephan Großmann

So einfach ist das aber nicht. In Paragraf 2 der Satzung heißt es: „Bei der Errichtung, wesentlichen Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen oder anderer Anlagen, bei denen Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind Stellplätze und Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen und bereitzuhalten.“ Das gilt für Familien, die sich ihr Eigenheim errichten wollen, den Vermieter, der sein Haus vorübergehend als Asylbewerberheim zur Verfügung stellen möchte, und den Investor, der eine große Wohnanlage errichten will. Wichtig: Angesprochen fühlen müssen sich nur Eigentümer, die neu bauen oder die Nutzung ihres Gebäudes ändern wollen.

Stadtrat Forchheim entscheidet über neue Stellplatzsatzung

Ausgenommen von etwaigen Sonderregelungen etwa in Bebauungsplänen gilt diese Satzung im gesamten Stadtgebiet. René Franz und sein Team vom Bauamt hatten sich daher viele Monate Zeit genommen, um ein aktualisiertes Regelwerk vorzulegen, das den Zeitgeist treffen und sich nicht in kurzer Zeit wieder überholt haben sollte. Schon im Juni 2023 legte das Bauamt den Stadtratsfraktionen ein Arbeitspapier mit der Bitte vor, dieses mit Vorschlägen anzureichern. Diese habe man indes versucht, bestmöglich einzuarbeiten, sagt Franz. Am Dienstag ist nun den Mitgliedern des Planungs- und Umweltausschusses die Endfassung zur Abstimmung vorgelegt worden.

Wie immer, wenn es sich um das Thema Mobilität in der Innenstadt handelt, entspann sich im politischen Gremium eine lebhafte Diskussion. Es wurde um Stellplatzquadratmeter gefeilscht, je nach Gesinnung im Sinne des Wagenlenkers oder des Fahrradfahrers. Herausgekommen ist ein Kompromiss, den alle Mitglieder des Ausschusses am Ende einstimmig abnicken konnten.

Neue Stellplatzsatzung für Forchheim: Was sich im Einzelnen ändert

Je nach Art und Nutzung eines Gebäudes gehen mit der neuen Satzung verschiedene Änderungen einher. Neu ist beispielsweise, dass in der sogenannten Richtzahlenliste neben den Autostellplätzen (Stpl.) überhaupt Fahrradstellplätze (FStpl.) auftauchen. Das heißt, dass künftig Fahrradstellplätze bei verpflichtend eingeplant werden müssen. Orientiert habe sich die Stadtverwaltung in puncto Radabstellplätze nach eigener Aussage an der ebenfalls erst kürzlich verabschiedeten Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen.

In der neuen Satzung legt die Stadt erstmals verpflichtende Stellplätze für Fahrräder fest.
In der neuen Satzung legt die Stadt erstmals verpflichtende Stellplätze für Fahrräder fest. // Stephan Großmann

 Ein paar Beispiele für die geänderte Stellplatzsatzung Forchheims

  • Einfamilienhäuser: neu 2 Stpl. je Wohnung, 1 FStpl (alt: 2 Stpl., kein FStpl.)
  • Mehrfamilienhäuser: 1,5 Stpl. je Wohnung, 2 FStpl. je Wohnung (alt: 1,5 Stpl., kein FStpl.)
  • Gebäude mit Altenwohnen ab 55 Jahren: 0,5 Stpl. je Wohnung (alt: 0,2 Stpl.)
  • Asylbewerberheime: 1 Stpl. je 7 Betten, 1 FStpl. je Bett (alt: 1 Stpl. je 30 Betten, kein FStpl.)
  • Läden: 1 Stpl. je 35 Quadratmeter Nutzfläche, mindestens 2 Stpl., 1 FStpl. je 150 Quadratmeter Laden, mindestens 2 FStpl. (alt: Stpl. gleich, kein FStpl.)

Satzung regelt noch mehr: Größe, Begrünung, Ablöse

Diese Liste ließe sich noch lange fortführen und reicht von Altenheimen über Sporthallen und Schulen bis hin zu Waschanlagen. Über die reine Anzahl der Stellplätze hinaus regelt die Satzung jedoch auch weitere Punkte, etwa dass Stellplatzanlagen grundsätzlich einzugrünen sowie gut zugänglich zu gestalten und ausreichend zu beleuchten sind. Auch die Mindestflächen sind geregelt: So müsse ein ebenerdiger Fahrradstellplatz mindestens 1,90 Meter lang und 70 Zentimeter breit sein, für Lastenräder sogar 2,75 Meter lang und 1,20 Meter breit.

Kann ein Bauherr seiner Stellplatzpflicht aus welchen Gründen auch immer nicht nachkommen, kann er einen Ablösevertrag mit der Stadt eingehen. Das heißt, er muss der Stadt einen Pauschalbetrag zahlen, der sich aus dem aktuellen, durchschnittlichen Bodenrichtwert der Grundstücksfläche und einer pauschalen Stellplatzfläche von 15 Quadratmeter ergibt. Die Stadt wiederum verpflichtet sich, das Geld für öffentliche Verkehrs- und Parkraumprojekte zu investieren. Die Stadt wird in hierfür in zwei Zonen aufgeteilt, das innere Stadtgebiet (Zone A) und das äußere sowie die Orts- und Stadtteile (Zone B). In Zone A beträgt die Ablöse für einen Stellplatz 8775 Euro (Fahrradstellplatz: 878 Euro), in Zone B sind es 6000 Euro (Fahrradstellplatz: 600 Euro).

Diese neu gefasste Stellplatzsatzung ist sicher nur ein kleiner Teil eines Mammutprojektes, das sich die Stadt Forchheim mit ihrem „Integrierten Verkehrskonzept“ zur Brust nimmt. Aber ein elementarer – und er hat mit diesem Beschluss eine wichtige Hürde genommen.  

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