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Knöllchen trotz Parkausweis
Rollstuhlfahrer bekommt Strafzettel am Klinikum
Dominik Herrmann vor dem Forchheimer Klinikum
Dominik Herrmann vor dem Forchheimer Klinikum // Andreas Wolfger
Forchheim – Ein Rollstuhlfahrer in Forchheim erhielt mehrere Strafzettel für das Parken auf einem Behindertenparkplatz am Forchheimer Klinikum. Dabei besitzt er seit gut über einem Jahrzehnt einen Parkausweis.

Als Querschnittsgelähmter ein Knöllchen für das Parken auf einem Behindertenparkplatz bekommen. Was auf manch einen wirken mag wie eine Narretei aus der legendären Stadt Schilda, ist Dominik Herrmann in Forchheim tatsächlich passiert. Und das gleich mehrfach hintereinander.

Seit 12 Jahren Rollstuhlfahrer

„Seit einem Motorradunfall im Jahr 2012 sitze ich im Rollstuhl“, erzählt der 35-Jährige. Und fast genauso lange verfüge er auch schon über einen Schwerbehinderten- sowie einen Parkausweis für das Parken auf Behindertenparkplätzen. Dass dieser Parkausweis ablaufen könne, habe er bereits vor einigen Jahren lernen müssen. Darauf habe ihn damals eine Kontrolleurin hingewiesen, nachdem sie ihm einen Strafzettel ausgestellt habe – als sogenannten „Denkzettel“, wie man ihm später bei einem Anruf im Ordnungsamt erklärt habe.

„Mein aktueller Parkausweis ist aber noch bis Ende 2025 gültig“, berichtet Herrmann. Es müsse folglich einen anderen Grund für die aktuellen Strafzettel, die er am vergangenen Dienstag und Donnerstag erhalten habe, geben.

Stationär aufgenommen

„Ich habe mich nicht gut gefühlt und bin darum an den beiden Tagen zur Behandlung ins Klinikum gefahren“, berichtet er. Nachdem er ein zweites Mal vorstellig geworden sei, hätten ihn die Ärzte infolge eines Niereninfektes stationär aufgenommen. Am Donnerstagabend sei dann seine Frau nach der Arbeit zu Besuch zu ihm in die Klinik gekommen.

Strafzettel für Parken auf Behindertenparkplatz.
Strafzettel für Parken auf Behindertenparkplatz. // Dominik Herrmann

Auf dem Parkplatz habe sie dann den Parkkontrolleur gesehen, der gerade am Fahrzeug ihres Mannes gestanden und einen Strafzettel für eine Summe von 55 Euro ausgestellt habe. Folglich habe sie ihn angesprochen. „Darauf hat der geantwortet, dass mein Auto unrechtmäßig auf dem Behindertenparkplatz stehe, da der Ausweis nicht gültig sei“, erzählt Herrmann. Grund hierfür sei das amtliche Siegel auf dem Ausweis, welches von der Sonne etwas ausgeblichen sei.

Mitarbeiter Zweifelt an Echtheit des Parkausweises

„Aber dafür kann ich doch nichts“, erklärt Herrmann. Er habe den Ausweis, nachdem er ihn erhalten habe, in die Windschutzscheibe seines Fahrzeugs gelegt und seitdem nicht mehr entfernt. Diese Erklärung habe auch seine Frau dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes gegeben. Der habe sie aber nicht zählen lassen wollen. Stattdessen habe er entgegnet, dass man sich ja im Internet leicht einen Behindertenausweis herunterladen und ausdrucken könne.

Dominik Herrmanns Auto von Außen
Dominik Herrmanns Auto von Außen // Dominik Herrmann

„Im Grunde hat er mir damit also unterstellt, dass ich ein Betrüger bin“, erklärt Herrmann. Dieses Verhalten sei unmöglich. Das Gegenteil könne das Ordnungsamt leicht nachprüfen. Schließlich seien auf dem Ausweis auch die Nummer seines Behindertenausweises sowie sein Fahrzeugkennzeichen eingetragen. Außerdem sei mit einem Blick in sein Fahrzeug leicht zu erkennen, dass es sich hierbei um das Fahrzeug eines Rollstuhlfahrers handle.

Auto extra für Behinderte umgebaut

„Die Umbauten haben mehrere tausend Euro gekostet“, berichtet der Fahrzeughalter. Das nehme man nicht auf sich, nur um auf einem Behindertenparkplatz stehen zu dürfen. „Hätte nicht im Zweifelsfall ein Hinweis darauf gereicht, dass das Siegel schlecht erkennbar ist?“, fragt der Betroffene. Er empfinde einen solchen „Denkzettel“ als beschämend und diskriminierend.

Umbauten in Dominik Herrmanns Auto
Umbauten in Dominik Herrmanns Auto // Dominik Herrmann

Im Anschluss an die Begegnung habe seine Frau sich dann noch darum kümmern müssen, das Spezialfahrzeug vom Parkplatz zu schaffen. Denn wie der Mitarbeiter ihr angekündigt habe, wäre es nicht lediglich bei dem einen Strafzettel geblieben. Stattdessen drohe in dem Zeitraum, in welchem der Halter im Krankenhaus liege, dass mit jeder neuen Mitarbeiterschicht des Ordnungsamtes auf dem Parkplatz ein neuer Strafzettel hinzukäme.

Rollstuhlfahrer will nicht zahlen

Dass es sich bei dem Strafzettel vom Donnerstag nicht um das erste Knöllchen der Woche gehandelt habe, sei Familie Herrmann übrigens erst daheim aufgefallen. Den vom Dienstag habe seine Frau nämlich erst daheim erfahren, als sie es per Zufall gefunden habe. Auch hier steht als Begründung für das Bußgeld: „Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ..." Ein besonderer Parkausweis habe nicht gut leserlich ausgelegen. Dass ihm selbst dieser Strafzettel nicht aufgefallen sei, habe übrigens einen guten Grund. „Dort, wo die Mitarbeiter der Stadt ihre Strafzettel am Scheibenwischer angebracht haben, komme ich nämlich als Rollstuhlfahrer gar nicht hin“, betont Herrmann.

Zahlen wolle der Mann, welcher – wenn er nicht im Krankenhaus liegt – für mehr Barrierefreiheit in der Region Forchheim kämpft, übrigens keine der beiden Strafen. Schließlich habe er sich nichts zuschulden kommen lassen. Trotz Anfrage lag bis zum Redaktionsschluss am Montag zu dem Sachverhalt leider noch keine Stellungnahme der Stadt vor (Stand 8. Juli). 

Inzwischen hat die Stadt sich zu dem Thema geäußert (Stand 10. Juli):

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