Nachdem ein querschnittsgelähmter Patient am Forchheimer Klinikum einen Strafzettel für das Parken auf einem Behindertenparkplatz erhalten hat, meldet sich nun die Stadt zu Wort. Demzufolge habe der Kontrolleur, der Dominik Herrmanns Parkausweis beanstandet habe, richtig gehandelt. Der Betroffene habe aber die Möglichkeit, seinen Fall neu bewerten zu lassen.
„Die Stadt Forchheim hat festgestellt, dass die Zahl der Fälschungen von Parkausweisen für Behinderte in den letzten Monaten deutlich zunimmt“, schreibt die Stadt auf Anfrage. Aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit von Behindertenparkplätzen überprüfe man deshalb verstärkt die Parkberechtigungen für Schwerbehinderte auf ihre Echtheit.
„Generell finde ich es großartig, dass die Stadt diese Kontrollen durchführt“, erklärt Herrmann. Menschen wie er seien auf solche Parkplätze angewiesen. „Auf einem normalen Parkplatz habe ich einfach nicht ausreichend Platz zum Aus- und Einsteigen“, berichtet er. „Wenn ich aber als Behinderter selbst einen solchen Strafzettel erhalte, ist das ein totaler Käse“, betont Herrmann. Immerhin sei an seinem Fahrzeug für jeden ersichtlich, dass es für seine Behinderung umgebaut worden sei.
In den meisten Fällen würden die Kontrolleure, wie die Stadt mitteilt, in den Fahrzeugen Kopien von Parkberechtigungen vorfinden. Diese seien oft schon mit dem bloßen Auge erkennbar. „Um Missbrauch vorzubeugen und auszuschließen, dass ein ausgestellter Schwerbehindertenparkausweis zeitgleich mehrfach verwendet wird, muss der amtliche Parkausweis, also das Original des Ausweises, grundsätzlich gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden“, erklärt die Stadt.
Die Auslegung eines kopierten Parkausweises für Behinderte könne von der ausstellenden Behörde bei Kenntnisnahme zur Anzeige gebracht werden. Da dies den Betroffenen oft nicht bewusst sei, würden die Außendienstkräfte dies auch offen ansprechen.
Abnutzung durch Sonnenlicht
Wenn die Angaben auf einer Parkberechtigung nicht mehr lesbar seien, zum Beispiel Daten wegen starker Sonneneinstrahlung verblichen wären, müsse der Berechtigte selbst dafür sorgen, dass ein unleserlicher Parkausweis erneuert werde. Dazu gebe es auch ein aktuelles Gerichtsurteil des Landgerichts Koblenz aus dem Jahr 2022. Wenn ein Ausweis nicht oder nicht deutlich sichtbar ausgelegt wird, entfalle das Sonderrecht zum Parken und der Betroffene werde verwarnt. „Unsere Außendienstkräfte sind diesbezüglich sensibilisiert, jedoch müssen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden“, schreibt die Stadt.
„Das ist ein wenig ein Quatsch“, erklärt Herrmann. So habe er seinen Parkausweis stets auf der Beifahrerseite im Sichtbereich der Windschutzscheibe liegen. Dort könnten Kontrolleure den Ausweis gut sehen – er selbst aber nicht. „Eigentlich sollte ich bei einem amtlichen Siegel doch davon ausgehen müssen, dass es zumindest für den Zeitraum seiner Gültigkeit auch lesbar ist“, erklärt er. Regelmäßig nachzuprüfen, ob man das Siegel noch lesen könne, sei für ihn tatsächlich eine Herausforderung.
Stadt bietet Überprüfung des Falls an
Außerdem stelle das Parken auf einem Behindertenparkplatz für ihn kein Sonderrecht dar, sondern einen Nachteilsausgleich für seine Behinderung. „Mit der muss ich bis zum Ende meines Lebens zurechtkommen“, erklärt er. Aus diesem Grund sei sein Behindertenausweis auch lebenslang gültig. Dass der dazugehörende Parkausweis alle paar Jahre ablaufe, sei für ihn folglich nur schwer verständlich. Ebenso, wie die Tatsache, dass er - wenn es zu Problemen mit diesem Dokument käme – genauso behandelt würde wie jemand, der aus Rücksichtslosigkeit auf dem Parkplatz stehe.
Trotz des Strafzettels besteht laut Stadt glücklicherweise jedoch die Chance, dass Herrmann letztendlich doch noch um das Zahlen eines Bußgeldes herumkommt. Dafür müsse er das Ordnungsamt kontaktieren und die Originalunterlagen zu seiner Behinderung vorlegen. So könne er erwirken, dass sein Fall neu bewertet wird.
Betroffener will Siegel erneuern lassen
„Tatsächlich habe ich die Stadt Forchheim noch nicht kontaktiert“, sagt Herrmann. Der Grund: Er befand sich ein paar Tage in der Klinik. Er sei jetzt zunächst erstmal froh, aus dem Krankenhaus entlassen zu sein, meint Herrmann. Als Nächstes wolle er sich bei seiner Heimatgemeinde um eine Erneuerung des Siegels auf dem Behindertenparkausweis kümmern.
Lesen Sie auch:















