„Rettet Berta vor dem Schlachthof und Kleinbauern vor dem Aus! Berliner Verbote stoppen!“ So lautet der Titel einer bayernweiten Aktion des Bayerischen Bauernverbands (BBV), die am Montag auf zahlreichen Milchviehbetrieben in ganz Bayern stattfand.
Für die Landkreise Bamberg und Forchheim trafen sich die örtlichen Vertreter des BBV mit dem oberfränkischen Bauernverbandspräsidenten Hermann Greif an der Spitze zum Stallgespräch auf dem Hof der Familie Wieseckel in Ebersbach, einem Ortsteil von Neunkirchen am Brand. Als Vertreter der Politik waren der Bayreuther FDP-Bundestagsabgeordnete Thomas Hacker und die Kreis- und Gemeinderätin Bettina Wittmann (Grüne) gekommen.
Berta ist eine glückliche und gesunde Kuh, die viel Milch gibt, aber in einem Kuhstall lebt. Dort ist sie angebunden, so wie es eben schon immer war in den kleinen bäuerlichen Milchviehbetrieben in der Fränkischen Schweiz und andernorts, wo die Landschaft kleinstrukturiert ist und es keine Möglichkeit für die Weidehaltung gibt.
Özdemir will angeblich eine Übergangsfrist von nur fünf Jahren
Nun wurde ein Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) an den BBV durchgestochen, der eine Änderung des Tierschutzgesetzes vorsieht und der es nach einer Übergangsfrist von nur fünf Jahren verbietet, Tiere angebunden oder anderweitig fixiert zu halten.
Dies würde das Aus von vielen kleinen bäuerlichen Betrieben bedeuten, die keine andere Möglichkeit haben als ihre Kühe in der klassischen „Anbindehaltung“ zu belassen. In den Landkreisen Bamberg und Forchheim gibt es noch 380 Milchviehbetriebe, 180 davon mit Anbindehaltung.
Vor fünf Jahren hat Martin Wieseckel den Milchvieh- und Rinderzuchtbetrieb von seinem Vater Friedrich übernommen. Friedrich Wieseckel, der heute noch tatkräftig im Betrieb mitarbeitet, weil es sonst gar nicht funktionieren würde, war noch Haupterwerbslandwirt. Sein Sohn Martin, diplomierter Landwirt, und dessen Frau gehen heute anderen Berufen nach. Martin Wieseckel ist Außendienstberater für Tierernährung, seine Frau Therapeutin im Hauptberuf.
Doch so ein Laufstall braucht Platz und ist teuer
Die Wieseckels haben noch 25 Milchkühe, insgesamt sind es 65 Rinder vom Kalb bis zur Mutterkuh. Ernährt werden die Tiere vom eigenen Grünfutter und Heu, zugekauft wird nur Eiweißgrundfutter, das nicht selbst erzeugt werden kann.
„Unsere Kühe werden alt, machen wenig Aufwand und sind gesund“, sagt Martin Wieseckel, dem klar ist, dass er seinen Betrieb schließen muss, wenn das Gesetz so kommt, wie im Entwurf vorgesehen. Ein Laufstall braucht Platz und Fläche, die er ringsherum nicht hat, und für 20 Kühe rentiere sich ein Laufstallbau auch nicht, da dies pro Kuhplatz 20.000 Euro kosten würde.
Von der Politik wünscht er sich einen längeren Zeithorizont für den Übergang und eine Garantie für Bestandsbetriebe. „Die Anbindehaltung ist nicht mehr das Mittel der Wahl und der Zukunft. Da sind wir uns einig“, räumt Wieseckel ein. „Da setzt der gesunde Menschenverstand aus, denn wir leben in einem Trockengebiet“, gibt sein Vater Friedrich zu bedenken.
Er meint damit, dass eine dauerhafte Weidetierhaltung gar nicht möglich sei, anders als in Südbayern. Aber auch dort würden die Milchviehalter massive Probleme bekommen, wenn der Gesetzentwurf so durchgeht. Denn im Winter sind im Allgäu die Tiere ja auch im Stall angebunden und nicht freilaufend auf der Alm. Auch das dürfte dann nicht mehr sein.
Nur noch 2 statt 28 Milchviehbetriebe
Für Hermann Greif ist das alles Augenwischerei, da eine Kuh immer im Stall gemolken wird. „Ich bin mir sicher, der Wieseckel sperrt am Stichtag zu und die Berta wandert in den Schlachthof“, betont Oberfrankens Bauernchef. In dem kleinen Dorf Ebersbach gab es früher 28 Milchviehbetriebe, heute sind es noch zwei. In Bayern sind es noch 13.000 Betriebe mit Anbindehaltung. Schon jetzt bekommt ein Landwirt 1,5 Cent weniger pro Liter Milch, wenn er keinen Laufstall hat.
Für Bettine Wittmann ist es bisher nur ein Entwurf, der noch nicht endgültig ist. „Wir brauchen daher Vorschläge von Ihnen, wie wir die kleinen Betriebe schützen können“, so die grüne Kommunalpolitikerin, die in die Runde fragte, was als Ausnahme im Gesetz stehen müsse. Für Thomas Hacker geht es darum, wie man die Übergangszeit nutzen könne, denn der FDP sei daran gelegen, die unternehmerische Tätigkeit zu stützen.
Das nahende Verbot der Anbindehaltung sei aber keine Erfindung der Ampel-Regierung. „Das diskutieren wir schon seit 30 Jahren“, so Hacker. Er will sich in der Bundesregierung aber dafür einsetzen, dass es auch Ausnahmeregelungen von diesem nahendem Verbot gibt. Man müsse beispielsweise das Alter des Bauern berücksichtigen, der bald von selbst aufhört.
Greif vom Bauernverband sieht viele negative Folgen
Für Greif braucht es auch eine Sicherheitsgarantie, dass die Kombihaltung auch weiterhin möglich ist. Kreisbäuerin Christina Werner fordert eine verbindliche Erklärung für den Bestandsschutz. Wie Greif weiter erklärt, geht der Neubau von Ställen gegen null. Schuld sei die überbordende Bürokratie und Gesetzesflut.
„Wir murksen die Tierhaltung ab und sind zurzeit in Deutschland auf dem tollen Weg, die Eigenversorgung aufzugeben“, resümiert Greif. Die Folgen der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes für die kleinbäuerliche Landwirtschaft wären in seinen Augen katastrophal: Tausende Rinder aus Anbindehaltung würden in den Schlachthof geführt, Wiesen und Grünland würden nicht mehr genutzt, da nicht mehr rentabel, der Naturschutz leide ebenso wie die Artenvielfalt und die Kulturlandschaft gehe verloren.
Auch der Tourismus in der Fränkischen Schweiz werde davon betroffen sein, weil sich das Landschaftsbild ändern werde. Es verschwänden regionale Erzeugnisse und Arbeitsplätze im ländlichen Raum fielen massenweise weg. Eine Übergangsfrist von fünf Jahren sei deutlich zu kurz, die klassische Kombinationshaltung müsse erhalten und zukunftsfähig gemacht werden.
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