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Er kaufte Drogen im Darknet
Vom Süchtigen zum Dealer: Herzogenauracher verurteilt
Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulz-Merkel aus Nürnberg und der Angeklagte im Gespräch
Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulz-Merkel aus Nürnberg und der Angeklagte im Gespräch // Udo Güldner
Herzogenaurach – Vom verzweifelten Vater zum Drogendealer in wenigen Monaten. Wie ein Schicksalsschlag den 40-jährigen Sven auf die schiefe Bahn und schließlich vor Gericht führte.

Nicht einmal ein halbes Jahr lang handelt ein 40-jähriger Mann mit Crystal Meth. Er beliefert einen Kumpel aus Herzogenaurach mit mehreren hundert Gramm der gefährlichen Substanz und finanziert damit zugleich seine eigene Sucht. Am Landgericht Nürnberg/Fürth drohen ihm vor Prozessbeginn mehr als sechs Jahre Gefängnis. Doch der Angeklagte, den wir Sven nennen wollen, kann in der Verhandlung das Schlimmste noch einmal verhindern.

Viele Monate lang hat Sven geschuftet, um die kleine Familie zu ernähren. Er hat sich nach Feierabend um die Erziehung seines zweijährigen Stiefsohnes gekümmert. Und er hat seine Lebensgefährtin betreut, die unter einer schweren psychischen Erkrankung leidet. Immer wieder verletzt sich die junge Frau selbst, indem sie ihren Kopf gegen die Wand schlägt oder sich selbst schneidet. Mitunter aber, so schildert es Sven, greift sie mit der Klinge auch ihn an. „Ich musste fünf oder sechs Mal den Krankenwagen rufen“. Irgendwann kann Sven nicht mehr: „Mein Akku war leer“. Es ist die Phase, in der sich seine Lebensgefährtin plötzlich von ihm trennt. Dieser schwere Schicksalsschlag führt zu einer Lebenskrise, in der Sven zu Crystal Meth greift. Er schnupft die weißen, klaren, teils trüben Kristalle mit einem Röhrchen, „um den Kopf auszuschalten“.

Herzogenauracher kaufte Crystal Meth im Darknet

Erst ist es nur eine Line. Schnell aber werden es mehr. Dafür reicht das eigene, nicht gerade üppige Einkommen eines angelernten Arbeiters nicht aus. Seine Idee: Als Drogendealer kann man „Nebeneinnahmen“ erzielen, vom Mengenrabatt profitieren und zugleich die eigenen Vorräte auffüllen. Sven sucht im Darknet nach einem Lieferanten. Er findet einen Online-Shop, der die illegale Ware mit der Post verschickt. Unter seinem echten Namen kommt alles zu einer Packstation ganz in der Nähe seines Arbeitsplatzes, damit Sven das Rauschgift auf dem Heimweg gleich mitnehmen kann. Bezahlt wird im Voraus mit einer Krypto-Währung. Erst ordert Sven eine kleine Menge, um die Qualität zu testen. Dann schreibt er seine Bestellungen immer wieder per Chat-Nachricht an den unbekannten Großhändler. Insgesamt werden es in sieben Lieferungen fast 400 Gramm.

Der Betreiber des Online-Shops hat offenbar besten Stoff zu bieten. Jedenfalls meldet Sven ihm, die Qualität sei super; der Stoff gehe weg wie warme Semmeln; die Leute warteten schon auf die nächste Lieferung. Blöd nur, dass die Kriminalpolizei Bayreuth Wind von den illegalen Geschäften bekommt. Dadurch können deren Kollegen in Erlangen ein Drogenpaket mit 100 Gramm Crystal Meth abfangen. In der Folge nehmen sie Sven am Arbeitsplatz fest. „Ich bin fast froh, dass es so gekommen ist“. In seiner Wohnung in Herzogenaurach tauchen nicht nur Rauschgift-Utensilien wie Druckverschlusstütchen, Schnupfröhrchen und Feinwaagen auf. Außerdem ein Büchlein, in dem die Schulden der Kundschaft verzeichnet sind, sowie mehrere Messer und eine Softair-Waffe. Die Polizisten finden auch zahlreiche Markenklamotten, die Sven wohl am Arbeitsplatz gestohlen hat. Jedenfalls laufen dazu noch Ermittlungen der Kripo Erlangen. Gekündigt hat man ihm schon.

Aussage bringt Strafminderung

Juristisch sieht es schlimm aus für Sven, obwohl er keinerlei Vorstrafen hat. Ohne Geständnis könnte er schnell für mehr als sechs Jahre hinter Gittern verschwinden. Das liegt an den erheblichen Mengen und der Gefährlichkeit des Crystal Meth. Es macht sehr schnell süchtig und schädigt den Körper. Auf Anraten seines Strafverteidigers Dr. Philipp Schulz-Merkel aus Nürnberg packt Sven aus. Er nennt seinen Hauptkunden aus Herzogenaurach, der daraufhin kurz vor dem Prozess festgenommen wird. Dabei können 80 Gramm Crystal Meth aus dem Verkehr gezogen werden. Und weil der Hauptkunde auch noch plaudert, geht den Drogenfahndern gleich noch ein weiterer Krimineller mitsamt 50 Gramm Crystal Meth ins Netz. Diese Aufklärungshilfe, die im Betäubungsmittelgesetz als Paragraf 31 bekannt ist, bringt einen ordentlichen Strafrabatt von rund zwei Jahren.

Am Ende wird Sven von der Ersten Strafkammer wegen mehrerer Fälle des Erwerbs, Besitzes und Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu insgesamt drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Da er bereits vier Monate in Untersuchungshaft in der JVA Nürnberg verbracht hat, bleiben nun noch ein Jahr und fünf Monate hinter Gittern. Danach bekommt Sven die Chance auf eine Drogentherapie, um seine Abhängigkeit unter Kontrolle zu bekommen. Wenn dies in sechs Monaten in einer Fachklinik gelingt, dann kann der Strafrest von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss er nicht nur die Verfahrenskosten tragen, sondern auch den Erlös aus dem Drogenhandel in Höhe von 10.500 Euro an die Staatskasse abgeben. Damit sich Verbrechen nicht lohnt. 

 

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