Das sogenannte „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ tritt offiziell zum 1. Januar 2025 in Kraft. Schlagartige Veränderungen stehen damit aber nicht direkt an. Im ersten Schritt – über einen Zeitraum von zwei Jahren – müssen die Bundesländer ihren Kliniken bestimmte Leistungsgruppen zuweisen. Diese enthalten definierte Kriterien, was zum Beispiel Qualität, Ausstattung und Personal angeht. Nur wenn eine Klinik diese Vorgaben erfüllt, dürfen dort bestimmte Behandlungen weiter durchgeführt werden.
Krankenhaus St. Anna Höchstadt: Folgen der Krankenhausreform
Auch das Kreiskrankenhaus in Höchstadt werde auf diese Leistungsgruppen geprüft, erklärt Thomas Menter, Kaufmännischer Verwaltungsleiter der Klinik. „Die Patienten merken davon überhaupt nichts“, betont Menter. „Wir arbeiten im Normalmodus und bereiten uns parallel vor.“ Aktuell orientiere man sich bei den Leistungsgruppen an den Kriterien aus Nordrhein-Westfalen, wo das Modell bereits existiert.
Welche Voraussetzungen bei der finalen Einteilung gelten werden, ist laut Menter noch offen. Dennoch zeigt sich der Verwaltungsleiter in diesem Punkt guter Dinge: „Derzeit sind wir der Auffassung, dass wir das, was wir ohnehin schon machen – auf das Level unserer Klinik bezogen – dass wir das auch zukünftig machen werden und machen dürfen“.
Kritik an Finanzierung
Eine weitere große Änderung, die die Reform mit sich bringt, ist die Finanzierung. Bisher wurde pro Behandlungsfall eine Pauschale gezahlt. Das schaffe Gesundheitsminister Lauterbach zufolge den Anreiz, möglichst viele Fälle zu behandeln und teils auch nicht medizinisch notwendige Eingriffe durchzuführen. Stattdessen sollen Kliniken ab 2027/2028 eine feste Vergütung von 60 Prozent für das Vorhalten von Leistungen erhalten.
Das sieht Verwaltungsleiter Thomas Menter kritisch. Zum einen sei unklar, wie diese Vorhaltefinanzierung errechnet werde. Zum anderen gebe es Studien, die gezeigt hätten, dass dieses „gut gemeinte“ Modell keine Verbesserung bringe. „Wahrscheinlich werden nahezu alle Häuser eine Verschlechterung der Finanzierung erleben“, prognostiziert Menter. Da diese Grundfinanzierung hinten und vorne nicht reichen werde, müssten weiterhin Leistungszahlen erbracht werden, um das Defizit irgendwie in Schach zu halten.
St. Anna: Mehr Patienten, mehr Mitarbeiter
Grundsätzlich sieht er das Kreiskrankenhaus verhältnismäßig gut aufgestellt. Mit einem Defizit je Krankenhausbett von rund 25.000 Euro stehe St. Anna im Vergleich sehr gut da, andere Kliniken in Bayern lägen bei bis zu 60.000 Euro Defizit pro Bett. Ein kleines Krankenhaus sei nicht automatisch unwirtschaftlich, auch wenn Synergieeffekte, wie es sie bei größeren Häusern gebe, wegfallen.
Die Zahl der in Höchstadt stationär behandelten Patienten wird laut Menter vermutlich von 3000 im vergangenen Jahr auf rund 3400 steigen. Bei den ambulanten Patienten geht er von einer Steigerung von 5000 auf 6000 aus. Auch die Zahl der Mitarbeiter ist in den vergangenen Jahren gewachsen: von 150 im Jahr 2021 auf inzwischen 220.
Seit 2017 arbeitet das Krankenhaus in Höchstadt mit dem Uniklinikum Erlangen zusammen. Das sieht Menter auch im Hinblick auf die Reform als Gewinn. Man werde sich bei den Leistungsgruppen abstimmen: „Wenn wir etwas nicht mehr machen dürfen, wird es die Uni verstärkt machen und ebenso gehen Leistungen von der Uni dann zu uns“.
Uniklinikum Erlangen begrüßt Reform
Bei den Unikliniken, darunter auch Erlangen, wurde das neue Gesetz sehr positiv aufgenommen. Die Reform sei „ein Meilenstein für die gesamte Krankenhauslandschaft“ heißt es in einer Pressmitteilung des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands e. V. (VUD).„In Zeiten, in denen die Gesundheitsversorgung vor immer komplexeren Herausforderungen steht, ist es unerlässlich, dass wir den Wandel aktiv und mutig gestalten. Die Krankenhausreform bietet die notwendige Grundlage, nun kommt es auf die konstruktive, gemeinsame Umsetzung an, die die gesamte Krankenhauslandschaft in Deutschland positiv beeinflussen wird“, erklärte Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.
Thomas Menter kann der Krankenhausreform dagegen keine Vorteile abgewinnen: „Mir fehlt ehrlich gesagt ein Masterplan. Mir fehlt das klare Ziel“. Man müsse sich überlegen, wie sich die Bevölkerung entwickle, wie hoch der Bedarf sei und wie man diesen finanzieren könne.
Hier helfe ein Blick in andere Länder, wie Dänemark. Dort gebe es deutlich weniger Krankenhausbetten pro Einwohner, da die ambulante Struktur besser ausgebaut sei. Damit so etwas auch in Deutschland möglich wäre, sei ein Strukturwandel nötig. Das funktioniere nicht innerhalb weniger Jahre. Auch eine Testphase in einem ausgewählten Bundesland wäre laut Menter sinnvoll gewesen. Dadurch hätte man Schwachstellen direkt nachbessern und erst nach einigen Jahren das Modell auf ganz Deutschland ausrollen können.
Nachteile für Patienten durch Reform
Vor allem ländliche Regionen werden aus Sicht des Verwaltungsleiters zu den Verlierern der Reform zählen. Wenn Kliniken schließen würden, reiße das Löcher in die Versorgungslandschaft. Patienten könnten für planbare Eingriffe eine andere Klinik anfahren. Doch weniger Kliniken bedeute automatisch längere Wartezeiten. Auch Rettungsdienste müssten im Zweifelsfall weitere Strecken zurücklegen. „Es wird eine Verknappung eintreten, das ist vollkommen klar und der Patient wird es am eigenen Leib spüren“.
In Höchstadt müssen sich Patienten wohl vorerst keine Sorgen machen. „Wir werden für unsere Klinik kämpfen und wir sehen da auch eine gute Perspektive“, betont Menter.















