Zum Hintergrund: Der einstmals ausgerottete Fischotter ist wieder auf dem Vormarsch in Bayern – was insbesondere von Fischzüchtern und Teichwirten kritisch gesehen wird. Denn in Oberfranken und der Oberpfalz fressen die Tiere mitunter bereits ganze Teichgebiete leer.
Auch im Aischgrund ist der Fischotter bereits nachgewiesen. „Wir haben große Sorge. Der Otter ist einer der schlimmsten Fischräuber und würde die Teichwirtschaft hier zum Erliegen bringen,“ sagte Martin Oberle dazu 2023 im Gespräch mit dem Fränkischen Tag. Oberle ist bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Höchstadt zuständig für das Fachgebiet Karpfenteichwirtschaft.
Der Freistaat Bayern reagierte auf die Sorgen der Teichwirte mit einer Verordnung. Die erlaubte ab 1. August 2023 in Niederbayern und in der Oberpfalz den Abschuss von Fischottern ohne einzelne Ausnahmegenehmigung. Denn die Otter stehen ansonsten unter dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. „Wir mussten dort handeln, wo die Teichwirtschaft mittlerweile bedrohter ist als der Fischotter“, erklärte die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, Michaela Kaniber (CSU), anlässlich des Inkrafttretens der neuen Verordnung Ende Juli 2023.
Naturschutz-Verband hätte gehört werden müssen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Fischotter-Verordnung des Freistaats Bayern jetzt jedoch für unwirksam erklärt. Das Urteil fiel letzten Dienstag. Geklagt hatten die Aktion Fischotterschutz (eine Vereinigung von Tierschützern in Hankensbüttel in Niedersachsen), der Bund Naturschutz (BN) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH). In seiner Urteilsbegründung verwies das Gericht laut Deutscher Presseagentur (dpa) unter anderem darauf, dass der Freistaat Bayern vor dem Erlass der Verordnung etwa den Bund Naturschutz hätte anhören müssen.
Es könne nicht ausgeschlossen werden, heißt es in der Urteilsbegründung laut dpa, „dass die Verordnung bei Durchführung der Verbändebeteiligung einen anderen Inhalt erhalten hätte“. Zudem kritisierten die Richter das Vorgehen bei der Festlegung der Zahl der zur Tötung freigegebenen Tiere über eine nachgeordnete Behörde. Dafür wäre nämlich die LfL zuständig gewesen.
Stärkere Otter-Population im Aischgrund befürchtet
Martin Oberle von der LfL macht sich dennoch Hoffnungen, dass die Teichgebiete im Aischgrund, in denen die bekannten Aischgründer Karpfen gezüchtet werden, noch vor dem Otter gerettet werden können. Denn der Freistaat Bayern arbeite gerade an einer neuen Verordnung zu diesem Thema, bei der die vom Gericht gerügten formalen Mängel beseitigt werden würden.
Ohne eine Verordnung zur Eindämmung der Fischotter-Populationen komme ein großes Problem auf den Aischgrund zu, so Oberle weiter: „Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird auch Mittelfranken stark betroffen sein. Und mit dem Otter können wir einpacken.“ Auch Wolfgang Städtler – seit März neuer Fischotterberater für Franken und Amberg in der Oberpfalz – sagt: „Der Otter wird stärker werden“. Nun komme es darauf an, was die neue Verordnung des Freistaats Bayern für Mittelfranken vorsehe. Die nun vom Gericht gekippte Fassung der Verordnung hatte für Mittelfranken keine Regelungen enthalten.
Naturschützer fordern weitergehende Maßnahmen
„DUH und BN fordern nun endlich wirksame Maßnahmen, um Teichwirtschaft und biologische Vielfalt zusammenzubringen. Dazu zählen bessere Fördermöglichkeiten für eine extensivierte Bewirtschaftung oder präventive Schutzmaßnahmen wie Ablenkteiche und Zäune“, heißt es in einer Stellungnahme des BN zum Urteil.
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