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Doch kein Freispruch
Prozess um tödliche Messerstiche muss wiederholt werden
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Das Landgericht Würzburg sprach den Angeklagten nach den tödlichen Messerstichen vor Stift Haug frei. Das Urteil wurde jetzt aufgehoben. // Thomas Obermeier (Archivbild)
Würzburg/Karlsruhe
Würzburg/Karlsruhe – Ein Mensch tot, zwei weitere schwer verletzt – trotzdem sprach das Landgericht Würzburg den Angeklagten frei. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben.

Der Prozess um die tödlichen Messerstiche vor einem Würzburger Nachtclub muss wiederholt werden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe an diesem Mittwoch bestätigte, hat er positiv über den Revisionsantrag der Würzburger Staatsanwaltschaft entschieden. Diese hatte das Urteil vom Landgericht Würzburg beim höchsten deutschen Strafgericht angefochten.

Im Juli 2024 hatte das Landgericht den zum Tatzeitpunkt 22-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags und zweifachen versuchten Totschlags freigesprochen. Wie der BGH jetzt in seiner Mitteilung schreibt, hat er dieses Urteil „wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben“.

„Im Zweifel für den Angeklagten“ des Landgerichts Würzburg war falsch

Konkret nennt der BGH dafür drei Gründe: Zum einen sei die „Darstellung der Beweiswürdigung“ – also die Begründung, warum die Würzburger Richter manchen Beweisen und Zeugenaussagen mehr glaubten als anderen – lückenhaft. Zum anderen habe das Gericht zu hohe Anforderungen daran gestellt, wie sicher es sich für eine Entscheidung sein muss. Als Folge habe das Gericht den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ fehlerhaft angewendet.

Dieser „Zweifelssatz“ war der Kern des Freispruchs im Prozess. Der Angeklagte hatte zwar zugegeben, im September 2023 einen 28-Jährigen nach einem Streit vor der Diskothek „Studio“ mit einem Messer tödlich und zwei weitere Menschen schwer verletzt zu haben. Doch er sei selbst verprügelt worden, sei also in einer Notwehrsituation gewesen. Die Würzburger Richter meinten, dies nicht ausschließen zu können. Deshalb hatten sie „die für den Angeklagten günstigste der denkbaren Sachverhaltsvarianten unterstellt und angenommen“, wie es der Mitteilung des BGH heißt.

Hintergrund der Entscheidung des Würzburger Gerichts war ein komplizierter Prozess mit zahllosen, in Teilen sich deutlich widersprechenden Zeugenaussagen. Am Ende stellte das Gericht fest, dass auch nach der Verhandlung nicht klar sei, was in den entscheidenden Momenten vor den Messerstichen passiert war.

Landgericht Würzburg muss das Verfahren wiederholen – mit offenem Ausgang

Nach der Entscheidung der obersten Instanz ist klar: Der Freispruch ist ungültig. Der gesamte Prozess muss am Landgericht Würzburg wiederholt werden. Dann aber mit anderen Richterinnen und Richtern.

Mit Blick auf die jetzt anstehende Wiederholung sagen die Anwälte des Angeklagten in einer Stellungnahme: „Wir sind nach wie vor fest von der Richtigkeit der aufgehobenen Entscheidung sowie davon überzeugt, dass die erneute Verhandlung zu keinem abweichenden Ergebnis führen wird.“ Einem neuen Prozess würden sie sich „wie selbstverständlich auch unser Mandant“ erneut stellen, so die Reaktion von Güney Behrwind, Norman Jacob Jr. und Peter Mökesch am Mittwochnachmittag.

Die drei Verteidiger betonen, dass es bei einer Revision nur um rechtliche Fehler gehe. Inwiefern sich ihr Mandant schuldig gemacht habe, sei von den Karlsruher Richtern gar nicht bewertet worden: „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs darf daher nicht dahingehend verstanden werden, dass er den Freispruch im Ergebnis für falsch gehalten hat und ein anderslautendes Urteil gefällt werden müsse.“

Angeklagter muss nicht erneut in Untersuchungshaft

Wann der Wiederholungs-Prozess stattfindet, steht nicht fest. Aufgrund „der Vielzahl an Verfahrensbeteiligten und des voraussichtlichen Umfangs“, sei ein Verhandlungsbeginn derzeit nicht absehbar, so die Anwälte. Auch wenn der Freispruch nun nicht rechtskräftig wurde, muss der heute 24 Jahre alte Angeklagte nicht erneut in Untersuchungshaft, bestätigt die Würzburger Staatsanwaltschaft: „Zur Haftfrage hat der BGH keine Entscheidung getroffen.“

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