Die Stadt Bayreuth will einen tunesischen Vater in seine Heimat zurückschicken. Der Bescheid war eindeutig: Es bestehe kein hinreichender Kontakt zwischen Vater und Kindern. Deshalb könne die Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert werden, der Tunesier müsse zurück in sein Heimatland. Doch was heißt eigentlich „hinreichend“?
Vater von zwei Kindern droht die Abschiebung

Kulmbach – Weil ein Tunesier keinen intensiven Kontakt mehr zu seinen Kindern in Deutschland hat, soll er in sein Heimatland zurückgeschickt werden.