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Schmerzensgeld-Klage
Hof: Fall Peggy kommt vor ein Zivilgericht
Die neunjährige Peggy Knobloch verschwand 2001, ein Pilzsammler fand im Sommer 2016 ihre sterblichen Überreste in einem Waldstück in Thüringen.
Die neunjährige Peggy Knobloch verschwand 2001, ein Pilzsammler fand im Sommer 2016 ihre sterblichen Überreste in einem Waldstück in Thüringen. // David Ebner
Der Fall Peggy
Hof – Die Akten waren schon geschlossen – doch nun kommt der Fall der 2001 ermordeten Peggy aus Lichtenberg erneut vor Gericht. Ihre Mutter fordert Schmerzensgeld von einem ehemaligen Tatverdächtigen.

Vor dem Landgericht Hof ist der Fall Peggy erneut ein Fall für die Anwälte. Vor einem Zivilgericht wird die Schmerzensgeldklage von Peggys Mutter, Susanne Knobloch, verhandelt. Die heute 51-Jährige fordert 75.000 Euro, das Landgericht Hof hatte die Klage nach einer Prüfung zugelassen.

Fall Peggy: Manuel S. hält die Klage für nicht begründet

Susanne Knobloch begründet die Forderung mit psychischen Beeinträchtigungen. 15 Jahre lang habe sie keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt, heißt es seitens des Gerichts.

Der Mann, den sie verklagt, ist Manuel S. Er wiederum halte die Klage für nicht begründet. Seine Begründung: Er habe bei der Polizei falsche Angaben gemacht und diese später widerrufen.

Angeklagter lebt im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge

Manuel S., der im Kreis Wunsiedel lebt, war im Zuge der Ermittlungen und aufgrund von Torf-, Pollen- und Farbpartikelspuren am Fundort der Leiche von Peggy in einem Waldstück bei Rodacherbrunn erneut ins Visier der Ermittler geraten. Zur Tatzeit hatte der damals 24-Jährige in Lichtenberg gewohnt. Er renovierte am Lichtenberger Marktplatz ein Haus - in unmittelbarer Nachbarschaft zu Familie Knobloch.

Am Tag von Peggys Verschwinden in Lichtenberg unterwegs

Er hatte bei seiner Vernehmung zunächst gestanden, die leblose Peggys in das Waldstück gebracht und dort abgelegt zu haben. Er sei am Tag von Peggys Verschwinden, dem 7. Mai 2001, mit seinem Audi 80 in Lichtenberg unterwegs gewesen, als ihn ein ihm “namentlich bekannter Mann“ angehalten habe. In einem Bushäuschen will er das leblose Mädchen von besagtem Mann übernommen haben. Über die Identität dieser Person halten sich die Ermittler bedeckt.


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Manuel S. sagte, er habe noch versucht, die leblose Peggy zu beatmen. Weiter gab er an, dass er das Opfer in eine Decke gewickelt, in den Kofferraum seines Fahrzeugs befördert und dann in einem Waldstück in Thüringen (hier entdeckte ein Pilzsammler am 2. Juli 2016 Peggys sterbliche Überreste) abgelegt habe. Den Schulranzen des Mädchens und deren Jacke habe der Beschuldigte mitgenommen und beides zu Hause verbrannt.

Manuel S. bestritt stets, die Neunjährige umgebracht zu haben. Später widerrief er auch das Geständnis, er habe die Leiche angenommen und transportiert. Gegen den damaligen Beschuldigten hatte das Amtsgericht Bayreuth am 11. Dezember 2018 einen Untersuchungshaftbefehl erlassen, der an Heiligabend wieder aufgehoben wurde.

Ulvi K. und Manuel S. widerrufen Geständnisse im Fall Peggy

Ulvi K., ein geistig beeinträchtigter Gastwirtssohn aus Lichtenberg, der zunächst 2004 wegen Mordes an Peggy zu lebenslanger Haft verurteilt und 2014 in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen worden war, hatte bei einer seiner Vernehmungen im Jahr 2002 erklärt, Manuel S. habe ihm beim Wegbringen der Leiche geholfen. Auch Ulvi K. widerrief später sein Geständnis, Peggy getötet zu haben, und auch, dass Manuel S. damit irgendwie zu tun habe.

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