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Gefahr durch H5N1
Kronach: Tödliche Vogelgrippe breitet sich aus
Bei einer Kanadagans  im Bereich am Wasserschloss Mitwitz wurde das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen.
Bei einer Kanadagans im Bereich am Wasserschloss Mitwitz wurde das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. // Symbolbild
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Kronach – Am Mitwitzer Wasserschloss wurde eine Kanadagans mit H5N1 tot aufgefunden. Das Erkrankungsrisiko für Geflügel ist aktuell besonders hoch.
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Bei einer im Bereich des Mitwitzer Wasserschlosses tot aufgefundenen Kanadagans wurde das Vogelgrippevirus (H5N1) festgestellt. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut mitgeteilt, das zugleich das Ansteckungsrisiko für Geflügelpopulationen deutschlandweit aktuell als sehr hoch einstuft, wie das Landratsamt Kronach mitteilt.

Landratsamt Kronach: Für Schutz der Tiere sorgen

Um ein Übergreifen der Vogelgrippe (auch Geflügelpest genannt) in Hausgeflügelbestände zu verhindern, wird den Haltern empfohlen, durch geeignete Maßnahmen eigenverantwortlich für den Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Eine generelle Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Landkreis Kronach wird nach jetzigem Stand nicht angeordnet.

Das Veterinäramt im Landratsamt verweist grundsätzlich auf bereits seit einigen Jahren aufgrund von vorausgegangenen Vogelgrippevorfällen in Bayern geltende Auflagen, die einzuhalten sind. Dazu zählen beispielsweise:

-        Ställe gegen unbefugten Zutritt absichern

-        Schutzkleidung nach Gebrauch entsorgen

-        Gerätschaften regelmäßig reinigen

-        ordnungsgemäße Schädlingsbekämpfung (Nager) durchführen

Bei Virusausbruch müssen alle Tiere getötet werden

Sollte es dennoch einen Virusausbruch in einem Hausgeflügelbestand geben, so müssen alle betroffenen Tiere getötet werden. Darüber hinaus können Sperrzonen festgelegt werden, in denen dann auch für alle darin gelegenen Betriebe besondere Schutzregeln gelten.

Für die Bevölkerung besteht nach Einschätzung des Robert-Koch-Institutes nur ein sehr geringes Gesundheitsrisiko. Eine Übertragung auf Menschen wurde in Deutschland bislang nicht registriert. Dennoch empfiehlt es sich, den direkten Kontakt mit Tierkadavern zu vermeiden.

Verendete Vögel dem Veterinäramt Kronach melden

Gleiches gilt auch für Haustiere wie beispielsweise für Hunde. Nicht jede verendete Vogelart ist aber für das Vogelgrippevirus empfänglich. Vor allem tot aufgefundene Wildvögel wie Fasane, Rebhühner, Wachteln, Wildenten, Wildgänse, Schwäne oder Greifvögel sollten jedoch dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 09261/678 444 gemeldet werden.

Weitere Informationen zur Geflügelpest gibt es auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm.

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