Der 20-jährige Tim S. und der 22-jährige Joni A. sind am Mittwoch zu Haftstrafen in Höhe von vier Jahren und neun Monaten beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Coburg sah es als erwiesen an, dass sich die beiden jungen Männer der gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung schuldig gemacht haben. Zugleich wurde jeweils die Einweisung in Entziehungsanstalten angeordnet, wo sich beide einer Suchttherapie unterziehen müssen. Auch bei der verhängnisvollen Schlägerei vom 16. September 2022 hatten Tim S. und Joni A. unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden.
An jenem Septemberabend war es gegen 20.20 Uhr in der Badergasse zu einer rein zufälligen Begegnung gekommen. Tim S. und Joni A. standen im Freien und tranken Bier, als ein 55 Jahre alter Familienvater mit seiner Frau vorbeigelaufen kam. Ein Wortwechsel schaukelte sich zu einer Schlägerei hoch. Wobei Richterin Jana Huber in ihrer Urteilsbegründung ein Hinweis sehr wichtig war: Gleich vier Zeugen hätten glaubhaft ausgesagt, dass die körperliche Auseinandersetzung eindeutig von Tim S. und Joni A. ausgegangen sei.
Die beiden jungen Männer verpassten dem 55-Jährigen mehrere Schläge. Nach einem Faustschlag ins Gesicht ging der Familienvater zu Boden. Doch er rappelte sich wieder auf. Er war aber durch die vorherigen Attacken noch so geschwächt, dass er – und zwar ohne weitere Fremdeinwirkung – erneut stürzte. Dabei fiel der 55-Jährige mit seinem Kopf derart unglücklich auf einen Betonpoller, dass er schwerste Hirnverletzungen erlitt, die wiederum einige zum Teil irreparable Schäden verursachten.
Richterin Jana Huber sagte, dass der Vorfall eigentlich von minder schwerer Natur gewesen wäre – wenn er nur nicht diese dramatischen Folgen für den 55-Jährigen gehabt hätte. Doch diese Folgen müssten bei der Urteilsfindung und auch der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt werden. Auch deshalb hatten die Verteidiger von Tim S. und Joni A. bis zuletzt versucht, Zweifel zu säen, ob die vielen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des 55-Jährigen tatsächlich dauerhaft bleiben werden. Dem widersprach Jana Huber sehr energisch: „Das Gehirn ist unwiederbringlich kaputt!“
Die Angeklagten sagen so gut wie nichts
Die beiden Angeklagten gaben sich während der insgesamt fünf Verhandlungstage sehr schweigsam. Zu den Geschehnissen am 16. September 2022 sagte Joni A. gar nichts, während Tim S. sagte, sich an nichts mehr erinnern zu können. Als Jana Huber den beiden vor der Urteilsverkündung die Möglichkeit für ein „letztes Wort“ einräumte, schwieg Joni A. erneut. Tim S. gab lediglich eine andere Schlägerei zu, die er am 31. Juli 2022 im Steinweg angezettelt hat und für die er sich jetzt ebenfalls vor Gericht verantworten musste. Was den Vorfall im September in der Badergasse anbelangte, blieb Tim S. bei seiner Version, unschuldig zu sein: „Ich habe nichts getan.“ In Richtung der Opferfamilie sagte er aber zumindest: „Ich möchte mein größtes Mitgefühl für die Familie aussprechen.“
Jugendstrafrecht bei Tim S.
Bei der Bemessung des Strafmaßes musste Richterin Jana Huber bei Tim S. außer dieser weiteren Schlägerei im Steinweg auch noch einschlägige Vorstrafen berücksichtigen. Im Gegensatz zu Joni A. wurde bei Tim S. aber noch das Jugendstrafrecht angewandt.
Staatsanwältin Bianca Franke hatte höhere Strafen gefordert: für Tim S. fünf Jahre und sechs Monate nach Jugendstrafrecht, für Joni A. drei Jahre und sechs Monate nach Erwachsenenstrafrecht. Beiden Angeklagten machte sie den Vorwurf, weder ein Geständnis abgelegt, noch Reue gezeigt zu haben. Denn dass Joni A. und Tim S. sich der schweren Körperverletzung schuldig gemacht haben, daran bestand für sie überhaupt kein Zweifel. Zahlreiche Zeugenaussagen würden dies belegen.
Was das Strafmaß anbelangt, sollte dies für Tim S. höher ausfallen als für Joni A., so Franke. Tim S. sei bereits in der Vergangenheit aufgrund aggressiven Verhaltens mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Als er zu einer ersten Jugendstrafe verurteilt wurde, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde, hätte ihm bewusst sein müssen, dass dies seine „letzte Chance“ sei. Diese Chance aber, so Bianca Franke, habe Tim S. nicht genutzt. „Er ist ein Bewährungsversager.“ Strafmildernd ließ die Staatsanwältin einfließen, dass bei Tim S. eine „Reifeverzögerung“ vorliege. Außerdem sei er alkohol- und drogensüchtig und sein Lebenslauf weise „Brüche“ auf. Vor allem die Trennung der Eltern belaste ihn bis heute psychisch.
Bei Joni A. scheinen die Sozialprognosen besser zu sein: Seine Familie sei „intakt“, und er selber studiere Zahnmedizin. Doch ebenso wie bei Tim S. empfahl die Staatsanwältin auch bei Joni A. eine Suchttherapie. Denn letztlich habe es sich bei dem Vorfall vom 16. September 2022 um eine spontane Tat unter Alkoholeinfluss gehandelt. Abschließend verdeutlichte Bianca Franke noch einmal die dramatischen Folgen der Schlägerei: „Das Leben eines Menschen ist zerstört.“ Enttäuscht und verärgert fügte sie an: „Und das ist den Angeklagten bis heute nicht bewusst!
Anwalt sauer: „Das ist blanker Hohn“
Martin Jensch, der die Opferfamilie als Nebenkläger vertritt, schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwältin an. Ergänzend machte er noch einmal die dramatischen Folgen der Ereignisse vom 16. September 2022 deutlich. Der 55-jährige Familienvater sei ein fröhlicher und geselliger Mensch gewesen – jetzt sei er ein Pflegebedürftiger. „Er wurde mitten aus dem Leben gerissen. Er ist ein anderer Mensch.“
Dass Tim S. vorgebe, bezüglich des 16. September 2022 einen Gedächtnisverlust zu haben, während der 55 Jahre alte Familienvater seit dem Vorfall tatsächlich unter einer dauerhaften Gedächtnisstörung leide, bezeichnete Martin Jensch als „blanken Hohn“. Auch, weil Tim S. bei einigen Zeugenaussagen den Kopf geschüttelt habe, nehme er ihm die Sache mit dem Gedächtnisverlust „nicht ab“, wie er sagte. Wenn Tim S. wirklich nichts mehr wisse, wäre es konsequent gewesen, die Zeugenaussagen gar nicht zu kommentieren.
Verteidigung fordert Freispruch
Beide Anwälte (Christian Barthelmes für Tim S. und Joachim Voigt für Joni A.) argumentierten in ihren Plädoyers recht ähnlich. So hätte im Prozess nicht eindeutig geklärt werden können, welcher der beiden Angeklagten welche Schläge – und vor allem einen als besonders heftig dokumentierten Faustschlag ins Gesicht – abgegeben hat. Im Zweifelsfall sei es der jeweils andere Angeklagte gewesen. Zum anderen machten beide Anwälte deutlich, dass die schwerwiegenden Verletzungen des Familienvaters ja gar nicht durch diesen Faustschlag ausgelöst worden seien, sondern erst durch den zweiten Sturz, der auf dem Betonpoller endete.
Außerdem war beiden Anwälten der Hinweis wichtig, dass ihrer Meinung nach der gesamte Streit durch eine „Provokation“ des Familienvaters ausgelöst worden sei. Dieser habe sich, als er mit seiner Frau durch die Badergasse lief, an den zwei jungen, Bier trinkenden Männern gestört und habe sie angesprochen.
Joachim Voigt forderte für Joni A. einen Freispruch. Was den Vorfall in der Badergasse betraf, forderte auch Christian Barthelmes für Tim S. einen Freispruch. Mit Blick auf die andere Schlägerei im Steinweg sprach sich Christian Barthelmes für eine Jugendstrafe in Höhe von zwei Jahren und vier Monaten aus.
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