„Warum haben Sie Eva-Maria H. umgebracht? Was ist die Wahrheit?“ Staatsanwalt Christoph Gillot blickt den Angeklagten Alexander G. direkt an. Der 38-Jährige schaut zu seinem Verteidiger Michael Linke. Der Anwalt zuckt mit den Schultern – eine stumme Geste? Ergo: Es liegt bei Ihnen? Alexander G. jedenfalls holt tief Luft. Dann beginnt er zu sprechen.
Zweiter Verhandlungstag im Mordprozess um Eva-Maria H.
Seit dem 3. September steht Alexander G. in Coburg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Eva-Maria H. am 30. November 2024 in seiner Wohnung erwürgt und anschließend sexuell missbraucht zu haben. Beide kannten sich über ihre Tätigkeit beim Technischen Hilfswerk.
Am ersten Prozesstag hatte G. die Tötung eingeräumt – allerdings in einer Einlassung, die sein Verteidiger verlas. Darin schilderte er den Tathergang anders als die Anklage: Nicht sexuelle Motive hätten ihn getrieben, sondern eine Beleidigung durch das Opfer.
Doch Staatsanwalt Gillot ließ nicht locker. Er forderte den Angeklagten zur Wahrheit auf. Alexander G. verweigerte zunächst weitere Aussagen – bis zum zweiten Verhandlungstag.
Im Auge der Staatsanwaltschaft
„Ich weiß, dass das hier unangenehm ist“, sagt Gillot, als er erneut das Wort ergreift. „Aber ich finde es anerkennenswert, dass Sie sich den Fragen stellen.“ Dann beginnt eine Art Kreuzverhör – und Gillot macht schnell klar: Er will Antworten.
Er konfrontiert Alexander G. mit Chatverläufen, die zeigen, wie dieser immer wieder versuchte, Eva-Maria H. für sich zu gewinnen – vergeblich. Alexander G. habe in Vernehmungen ausführlich von einem sexuellen Verhältnis gesprochen, das nie existierte, und unter anderem damit das Andenken der Getöteten beschädigt.
„Ich habe sie gefragt, was denn ihr Problem sei.“
Dann stellt Gillot die zentrale Frage: „Warum haben Sie Eva-Maria H. umgebracht?“ Alexander G. blickt zu seinem Verteidiger. Dann sagt er: „Ich habe sie umgebracht, weil ich keine Chance hatte und weil ich Geschlechtsverkehr mit ihr wollte. Mehr kann ich dazu nicht sagen.“ Wann er diesen Entschluss gefasst habe? „Am Sonntag, nachdem wir uns noch einmal getroffen haben.“
Er habe ihr erneut Avancen gemacht – und sei wieder abgewiesen worden: „Ich habe sie gefragt, was denn ihr Problem sei. Sie hat gesagt, mein Bauch, dass ich rauche, und dass ich allgemein nicht ihr Typ sei. Das hat sich so eingebrannt, ich war so enttäuscht, dass diese geniale Frau so dumm ist und das Glück, dass sie mit mir haben könnte, so verschenkt.“
Er habe sich um sie kümmern wollen, gemeinsame Unternehmungen geplant. „Ich habe mir so viel Mühe gegeben, sie zu beeindrucken. Ich war so enttäuscht. Und deshalb habe ich am Sonntag wutentbrannt beschlossen, sie umzubringen.“
Sonntag, sechs Tage vor der Tat? Gillot widerspricht. Er glaubt, dass Alexander G. bereits Mitte November den Mord geplant habe und auch „Caro“ als Lockvogel zu nutzen. „Caro“, das ist die erfundene Freundin, von der der er Eva-Maria H. Mitte November erzählt habe und schon da in Aussicht gestellt haben soll, dass er sie ihr vorstellen will. Und eben ein solches Zusammentreffen hatte er Eva-Maria H. am Tatabend in Aussicht gestellt. „Sie wollten Eva-Maria H. mit der Geschichte von Caro eifersüchtig machen. Aber sie dürfen Caro nicht zeigen, sonst fällt alles in sich zusammen“, sagt Christoph Gillot.
Die Geschichte fällt zusammen
Und tatsächlich: Alles begann zu bröckeln, als Alexander G. gegenüber der Polizei einen Fehler machte. In einem Telefonat mit einem Beamten, im Zuge der Vermisstensuche, sagte Alexander G., er sei mit Eva-Maria H. und „Caro“ verabredet gewesen – doch „Caro“ habe abgesagt. Die Polizei wollte Kontakt zu dieser Freundin – den G. nicht liefern konnte. Ab diesem Moment geriet er ins Visier der Ermittler.
Dabei tat der Angeklagte offenbar einiges, um von sich abzulenken, als nach ihr gesucht wurde. Er initiierte beim THW eine mögliche Suchtruppe und schickte Eva-Maria H. besorgte Nachrichten.
Alexander G. behauptet, sein Gewissen habe ihn am Ende zur Polizei getrieben. Doch auch die Vorsitzende Richterin Jana Huber stellt infrage, ob nicht vielmehr der Ermittlungsdruck ausschlaggebend war.
Ein Polizeibeamter bestätigt: Man stand kurz vor einer Durchsuchung und einer Beschuldigtenvernehmung, als Alexander G. sich telefonisch meldete und ein Geständnis ankündigte.
Doch wie geständig war der Angeklagte wirklich? Die Aussagen der Polizisten zementieren vor allem eines: Dass der Angeklagte sich wohl mit seinen Schilderungen stets dem Ermittlungsstand angepasst habe. „Von Version 1 zu Version 2 zu Version 3 – es war ein Abtasten: Was weiß die Polizei schon?“, sagt ein Beamter.
„Zeigte der Angeklagte Bedauern, Reue?“, fragt Richterin Huber. „An Reue hat es nicht gefehlt – nur ein bisschen an Ehrlichkeit.“
Ob Alexander G. nun die ganze Wahrheit gesagt hat? Oder ob noch eine weitere Version folgen wird? Das bleibt offen. Fortsetzung folgt am Mittwoch, 10. September.


















