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Insolvenzverfahren
Regiomed versucht Geschäftspartner zu beruhigen
Insolvenz der Regiomed-Kliniken
Ein Wegweiser mit dem Logo der Regiomed-Kliniken am Unternehmenssitz in Coburg (Oberfranken). // Pia Bayer/dpa
Coburg – Der fränkisch-thüringische Klinikverbund hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Der Betrieb läuft aber uneingeschränkt weiter. Wichtige Informationen gibt es jetzt für alle Geschäftspartner.

Rund um Regiomed herrscht derzeit sehr viel Unruhe. Am 2. Januar 2024 hatte der fränkisch-thüringische Klinikverbund einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Dieser Antrag wurde vom zuständigen Amtsgericht Nürnberg auch positiv beschieden.

In einem Rundschreiben ist die Regiomed-Spitze jetzt darum bemüht, alle Geschäftspartner zu beruhigen. Die zentrale Botschaft lautet: „Der Betrieb läuft uneingeschränkt weiter.“ Und: „Wir würden uns freuen, wenn Sie uns weiterhin unterstützen.“

„Wir schätzen die gemeinsame Zusammenarbeit“

Das Rundschreiben, das unserer Redaktion vorliegt, ist von Regiomed-Geschäftsführer Michael Musick unterzeichnet. Es beginnt mit den Worten: „Da wir die persönliche Beziehung und gemeinsame Zusammenarbeit mit Ihnen sehr schätzen, möchten wir heute in diesem Sinne schnellstmöglich mit nachfolgenden Informationen an Sie herantreten.“

Es folgt eine kurze rechtliche Aufklärung über den Stand des Eigenverwaltungsverfahrens.

Die wichtigste Passage ist dann aber Folgende: „Es ändert sich nichts für Sie, der Betrieb der Regiomed-Kliniken 
GmbH und ihrer Einrichtungen wird auch im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren uneingeschränkt fortgeführt. Die medizinische Behandlung und Betreuung der uns anvertrauten Patienten und damit die Gewährleistung der regionalen 
Gesundheitsversorgung ist in gewohnter Qualität sichergestellt. Geplante Untersuchungen, Operationen und Nachsorge finden vollumfänglich gemäß ihren Behandlungsplänen entsprechend statt. Löhne und Gehälter werden weiterbezahlt.
Leistungen, die Sie künftig für uns erbringen und die für das Fortbestehen der Einrichtungen zwingend erforderlich sind, sind finanziell abgesichert.“

Und weiter: „Wir bitten zu beachten, dass aus verfahrensrechtlichen Gründen im Zeitraum nach dem Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung („Anordnungsbeschluss“) die Verrechnung von Forderungen, die vor dem Anordnungsbeschluss entstanden sind, nicht zulässig ist. Forderungen, die allerdings nach dem Anordnungsbeschluss entstehen, werden so beglichen, wie Sie es aus der Zeit vor dem Anordnungsbeschluss gewohnt sind.“

Auch über das Ziel des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wird informiert: „Ziel ist die bereits seit längerer Zeit erforderliche Transformation der Gesellschaft und ihrer Einrichtungen, um eine nachhaltige Zukunft für alle Beteiligten – allen voran für Mitarbeiter, Patienten und Partner – zu sichern. (...) Wir sind davon überzeugt, dass die Sanierung der Regiomed-Kliniken GmbH und ihrer Einrichtungen im Rahmen des Verfahrens gelingen wird, sodass die Gesellschaft 
und ihre Einrichtungen auch in der Zukunft Bestand haben werden und sich weiterentwickeln können.“

„Eine herausfordernde Zeit“

Musick spricht von einer „herausfordernden Zeit“, zeigt sich aber zuversichtlich, „dass wir gemeinsam gestärkt aus dieser Zeit hervorgehen werden.“

Abschließend kündigt der Geschäftsführer an, auch im weiteren Verlauf des Verfahrens „selbstverständlich“ über den 
aktuellen Sachstand zu informieren.

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