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In der Erklärung angeben?
Steuern: Was gilt bei Weihnachtsgeschenken im Beruf?
Steuer bei Weihnachtsgeschenken
Sind Weihnachtsgeschenke immer steuerfrei? // Micho Haller
Mehrwert Magazin
Coburg – Geschenke erhalten die Kundenbeziehung. Doch was gilt es zu beachten, wenn Sie im beruflichen Umfeld schenken oder beschenkt werden? Hier gibt es die wichtigsten Steuerspielregeln.

Ich mache ein Geschenk: Kann ich das von der Steuer absetzen?


Weihnachtsgeschenke, die im beruflichen Kontext gemacht werden, darf der Schenker tatsächlich von der Steuer absetzen. Typisches Beispiel: Eine Außendienstmitarbeiterin im Vertrieb mit teils erfolgsabhängigem Gehalt schenkt einem Kunden eine Flasche Sekt im Wert von 30 Euro. Hier würde das Finanzamt beim Werbungskostenabzug einen Haken dran machen. Die Kosten für das Präsent sind beruflich motiviert, weil die Außendienstmitarbeiterin damit die Kundenbeziehung pflegt. Wichtig bei der Anerkennung der beruflichen Motivation des Geschenks sind erfolgsabhängige Anteile beim Gehalt.

Ein erfolgsabhängiges Honorar vorteilhaft, aber kein Muss

Sachbearbeiter in den Finanzämtern kippen oftmals den Werbungskostenabzug für Präsente, wenn Beschäftigte kein erfolgsabhängiges Gehalt bekommen. Das ist aber falsch. Denn ein erfolgsabhängiges Gehalt ist zwar ein gewichtiges Indiz für die berufliche Motivation eines Geschenks, aber es können auch andere Motivationen maßgeblich sein, wie das Würzburger Institut für Wissen in der Wirtschaft (IWW) in einem Beitrag schreibt, in dem es auch auf eine maßgebliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) verweist.

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Lässt sich das Finanzamt nicht überzeugen und beharrt auf einem erfolgsabhängigen Honorar, um Weihnachtsgeschenke in der Steuererklärung anzuerkennen, können Betroffene auf ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs (24.5.2007, Az. VI R 78/04) hinweisen. Der BFH hat entschieden, dass Geschenke bei besonderen Anlässen, wie Jubiläen, Verabschiedungen oder Krankenbesuchen oder an Arbeitgeber, abziehbar sein können. Abzugsfähig sind Geschenke bis 35 Euro pro Jahr und Person, bestätigt die Coburger Steuerberaterin Sabine Kastner.

Damit es mit den steuersparenden Werbungskosten für beruflich motivierte Geschenke klappt, gilt es, die Grenze von 35 Euro zu beachten. Kostet ein Präsent auch nur einen Euro mehr, ist der Werbungskostenabzug verloren. Wenn Unternehmer ihren Kunden oder Geschäftspartnern Präsente zukommen lassen, sind die Finanzämter vor allem bei der Höhe der Geschenkaufwendungen sehr streng. Denn übersteigen die Geschenkaufwendungen pro Jahr und Empfänger netto 35 Euro, kippen der Betriebsausgabenabzug und die Vorsteuererstattung.


Ich habe ein Geschenk bekommen: Muss ich das in der Steuererklärung angeben?


Es kann tatsächlich passieren, dass ein Arbeitnehmer den Wert eines erhaltenen Weihnachtsgeschenks in seiner Steuererklärung angeben muss – es also versteuern muss. Und zwar, wenn das Geschenk von einem Kunden oder von einem Geschäftspartner des Kunden kommt. Hier besteht eine persönliche Beziehung. Das Präsent wird in einem beruflichen Kontext zugewendet.

Zur Versteuerung gibt es aber eine Ausnahme. Übernimmt der Schenkende die Steuer für den Arbeitnehmer pauschal mit 30 Prozent, muss der Beschenkte den Wert des Präsents nicht in der Steuererklärung angeben. Wer also beruflich ein Präsent bekommt, sollte beim Schenker nachhaken, ob dieser eine Pauschalsteuer nach Paragraf 37b Einkommensteuergesetz (EStG) abgeführt hat. Dasselbe gilt für Selbständige, die von Kunden oder Geschäftspartner Weihnachtsgeschenke erhalten. Übernimmt der Schenker die Pauschalsteuer, muss nichts mehr versteuert werden.

Geldgeschenke im Beruf müssen stets versteuert werden

Laut der Coburger Steuerberaterin Sabine Kastner können unter diesen Umständen sogar teure Geschenke steuerfrei sein, wenn der Schenker die Pauschalsteuer übernimmt. „Geschenke an Geschäftsfreunde, zum Beispiel eine Einladung in eine VIP-Loge, können durch den Schenker ebenfalls bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 10.000 Euro geleistet werden. Bezahlt der Schenker die pauschale 30-prozentige Einkommensteuer, muss der Empfänger das Geschenk nicht versteuern“, so die Steuerexpertin.

Diese Ausnahmeregelung gilt nur für Sachzuwendungen und nicht für Geldgeschenke. Geldgeschenke im beruflichen Kontext müssen stets versteuert werden. Hier greifen außerdem die Regelungen von § 37b EStG nicht, da er sich explizit nicht auf Geldgeschenke bezieht, wie die Unternehmensberatung Haufe auf ihrem Onlineportal schreibt.

Es gibt Ausnahmen, in denen Beschäftigte Weihnachtsgeschenke von Kunden und Geschäftspartnern ihres Arbeitgebers auch ohne Pauschalversteuerung nicht in der eigenen Erklärung angeben müssen. Geschenke mit einem Wert von bis zu zehn Euro müssen nicht versteuert werden. Bei Geschenken im Wert von zehn bis 50 Euro sollte der Arbeitgeber informiert werden. Es gibt eine steuerfreie Sachbezugsgrenze von 50 Euro. Ist diese noch nicht durch andere Sachbezüge (z.B. Tankgutschein) ausgeschöpft, kann das Präsent steuerfrei vereinnahmt werden.

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