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Verwirrung um Gesetzeslage
Coburger Baustelle: Warum am Feiertag gearbeitet werden darf
Baustelle
In Coburg gibt es zurzeit mal wieder viele Baustelle. // Foto: Stefan Sauer/dpa
Coburg – Fronleichnam ist in Bayern ein gesetzlicher Feiertag. Trotzdem wird es nicht überall ruhig sein. An der Baustelle „Am Viktoriabrunnen“ darf gearbeitet werden. Hintergrund ist eine kuriose Begebenheit.

Die Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig: An Sonn- und Feiertagen sind generell Tätigkeiten verboten, die die Ruhe des Tages stören. 

Fronleichnam: Feiertag in Bayern

Auch Fronleichnam ist ein gesetzlicher Feiertag – zumindest in Bayern. Trotzdem wird am kommenden Donnerstag, 19. Juni 2025, an der Baustelle „Am Viktoriabrunnen“ in Coburg rege Bautätigkeit zu beobachten sein.

Die Wohnbau Stadt Coburg (WSCO) als Bauherrin der Maßnahme hat jetzt über die Hintergründe informiert. So sei mit den Bauarbeiten „Am Viktoriabrunnen“ eine Baufirma aus Thüringen beauftragt. Und weil Fronleichnam in Thüringen kein Feiertag ist, dürfen Personen, die aus Thüringen kommen, an Fronleichnam auch arbeiten.

Und wenn der Arbeitsplatz – zumindest vorübergehend – in Bayern liegt?!

Die Wohnbau habe es der Baufirma erlaubt, auch an Fronleichnam zu arbeiten. Wie es in der Mitteilung heißt, habe die Wohnbau dieses Vorgehen „in enger Abstimmung mit der Stadt Coburg“ erlaubt – und zwar „im Sinne eines zügigen Vorankommens der Bauarbeiten“.

Möglicherweise kommen die Bauarbeiter am Feiertag sogar schneller und besser voran als an anderen Tagen. Denn weil der Lebensmittelmarkt an der Ecke Viktoriabrunnen/Judengasse geschlossen hat (weil ja Feiertag ist!), sollen an diesem Tag vor allem Bauarbeiten im Bereich von dessen Lieferzufahrt durchgeführt werden. 

Alle Anwohner bittet die Wohnau „um Verständnis für diese Maßnahme", wie es in der Mitteilung abschließend heißt.

 

 

 

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