Am vierten Tag im Totschlagprozess gegen Klaras Pflegemutter vor dem Schwurgericht Bamberg erinnert sich eine Zeugin an ein verstörendes Verhalten der Angeklagten im gemeinsamen Elterncafé von Klaras Kindergarten.
Am 26. November 2024, zwei Wochen vor dem Tod des eindreiviertel Jahre alten Mädchens, hätten rund 30 Eltern der Kindergartenkinder zu einem Bastelnachmittag zusammengesessen. Klara habe auf dem Schoß ihrer Pflegemutter gequengelt und immer wieder geschrien.
Dann habe die 33-Jährige ihr die Milchflasche grob in den Mund gesteckt, um sie zum Verstummen zu bringen. „Sie hat Klara angeschrien, sie soll jetzt endlich ruhig sein. Klara hat dann geweint. Ich war schockiert, und so ging es auch weiteren Müttern“, berichtet die Zeugin.
Eine weitere Mutter will bei dem Vorfall auch gesehen haben, dass die Pflegemutter Klara erst den Mund zugehalten hat und ihr dann die Milchflasche abrupt in den Mund geschoben habe.
Über den Vorfall hätten sich beide Zeuginnen danach mit anderen Müttern ausgetauscht. „Wir haben es nicht gleich gemeldet, weil wir wussten, dass in der Familie noch zwei weitere Pflegekinder sind. Wir haben erst mit einer ihrer besten Freundinnen gesprochen. Jeder hat mal einen schlechten Tag. Und man will sich ja nicht gleich in den Erziehungsstil anderer Eltern einmischen.“
Eine weitere Mutter, deren Sohn mit dem Pflegesohn der Angeklagten in denselben Kindergarten ging, sagt dagegen, sie habe die angeklagte Pflegemutter „nie aggressiv“ erlebt. „Ich hab’ gedacht, sie macht das wirklich gut.“ Im Elternbeirat sei diese zu der Zeit Vorsitzende und sie Schriftführerin gewesen. Daraus habe sich eine Freundschaft entwickelt.
„Sie hat sich immer Zeit für ihre Kinder genommen“, berichtet diese Mutter. Als die ersten beiden Pflegekinder in ihre Familie kamen, sei die Angeklagte häufig mit ihnen beim Spazieren und auf Spielplätzen im Ort gewesen. Bei einer Urlaubsreise an die Nordsee habe die Pflegemutter die Kinder im Auto nicht einfach mit Hörspielen beschäftigt, sondern habe mit ihnen selbst Quizspiele gemacht.
Allerdings seien ihr bei der Nikolausfeier im Kindergarten „wild verteilt blaue Flecken im Gesicht von Klara“ aufgefallen. Das zuvor lebhafte Mädchen sei am 6. Dezember 2024 „blass und teilnahmslos“ gewesen, habe „gewimmert“ und nichts essen wollen.
Die Zeugin: „Ich fragte die Pflegemutter, ‚gehst du mit ihr zum Arzt?' Ich dachte an Leukämie. Sie antwortete, sie denke, dass es die Zähne sind. Und ich dachte, blaue Flecken vom Zahnen? – Na gut.“
Einmal habe ihr die Pflegemutter erzählt, dass Klara unruhig schlafe und sich nachts „hin und herwerfen“ würde. Um sich nicht an den Gitterstäben zu verletzen, so habe die Pflegemutter es ihr gesagt, habe sie einen speziellen Schutzbezug für Klaras Kinderbett bestellt.
Gutachter attestiert Angeklagter volle Schuldfähigkeit
Der forensisch-psychiatrische Gutachter Hans-Peter Volz kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Angeklagte voll schuldfähig ist. Auch die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit der Pflegemutter könne „als gegeben vorausgesetzt“ werden.
Die Angeklagte sei „in einem sehr engen Umfeld aufgewachsen, wo es ihr früh darauf ankommt, Verlässlichkeit und Anerkennung zu zeigen und zu bekommen, was infrage gestellt wird durch das eigene Unvermögen, Kinder zu bekommen“.
Wegen einer Erkrankung des Ehemanns versuchte das Ehepaar, durch künstliche Befruchtungen eigenen Nachwuchs zu bekommen, brach die Behandlungen aber „relativ früh, nach drei Versuchen“ ab, so der Gutachter.
Dann habe das Paar sich um die Adoption eines Kindes bemüht und sich, auf Anraten des Kreisjugendamts, schließlich erfolgreich darum beworben, zwei Pflegekinder aufzunehmen.
In der Rolle als Pflegemutter sei die Angeklagte „voll aufgegangen“ und habe darin „perfekt“ sein wollen. „Das System mit Haus, Ehemann, Hund und den beiden Kindern war aber möglicherweise schon am Limit und erfuhr mit Klara als drittem Kind nochmals die Steigerung dessen, was man die ganze Zeit so erfolgreich gelebt hat“, referiert der Sachverständige.
Der Vorfall im Elterncafé habe dann gezeigt, „dass das Streben der Angeklagten nach Perfektion doch nicht mehr so glattgeht“ und nicht mehr „der Rollenerwartung, die man an sich selbst hat“, entsprochen habe. Dies sei für die Angeklagte „hochproblematisch“ gewesen, „weil sie in der Kinderversorgung ihr Lebensziel verwirklicht“ habe.
Klara wurde durch Gerichtsbeschluss in Obhut gegeben
Gegen den Willen ihrer leiblichen Mutter war Klara durch Gerichtsbeschluss ab dem 15. November 2024 in der Pflegefamilie im westlichen Landkreis Bamberg untergebracht worden.
Am 8. Dezember war sie dort bewusstlos durch einen Notarzt wiederbelebt worden. In einer Computertomografie im Klinikum Bamberg entdeckten Mediziner „raumgreifende“ Einblutungen im Gehirn.
Zwei Tage später starb das Mädchen in den Armen ihrer leiblichen Mutter. Die damals 21-Jährige entschied, die Beatmung ihrer hirntoten Tochter zu beenden.
Klara kam in der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt. Sie war für ihr Alter zu klein und zu leicht und wog bei ihrem Tod sieben statt der dem Alter entsprechenden zwölf Kilo.
Bei der Sektion wurden an der Leiche Einblutungen in die Netz- und in die Bindehaut festgestellt, die auf ein Schütteltrauma hinweisen, erklärte eine Rechtsmedizinerin vor Gericht. Zudem seien Nervenfasern zerrissen worden. „Das passiert in aller Regel durch gewaltsames Schütteln, bei dem der Kopf unkontrolliert hin und her schleudert.“
Der Prozess wird am 5. Dezember fortgesetzt.
















