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Hatte Pflegekind Schlaganfall?
Totschlag-Prozess in Bamberg: Warum starb die kleine Klara?
Klara OLG Bamberg Prozess
„Ich habe Klara nichts angetan.“ Vor dem Landgericht beteuert die 33-jährige Pflegemutter des Kleinkinds ihre Unschuld. Doch ein Gutachten belastet sie schwer. // Foto: Heinrich Kolb
Bamberg – Was passierte mit der kleinen Klara? Im Prozess um den Tod des Kleinkinds widersprechen sich zwei Sachverständige diametral. Vieles spricht für ein gewaltsames Schütteln durch die Pflegemutter.

Auf den Videos wirkt Klara wenige Tage vor ihrem Tod unbeschwert und geborgen. Am 30. November 2024 wippt sie in einem Schaukelpferd, ruft aus einem Kaufmannsladen und steht mit ihrem Bruder, dem weiteren Pflegekind der Familie, auf einer Leiter.

Ihr Pflegevater trägt sie auf dem Arm und busselt mit ihr, beide lachen in die Kamera. Er hat eine Feuerwehruniform an, in seinem Heimatort ist er gut verwurzelt. Ehrenamtlich engagiert er sich in der Brandbekämpfung und als First Responder beim Rettungsdienst.

Am 8. Dezember 2024 bekommt das Idyll in Klaras Pflegefamilie einen tiefen Riss. Irgendetwas muss an dem Adventssonntag mit dem 21 Monate altem Mädchen passiert sein.

Am Abend bricht Klara bewusstlos zusammen. Tagsüber war sie sehr müde und abgeschlagen gewesen, hatte kaum gegessen und sich mehrmals erbrochen. So berichtet es die Pflegemutter vor dem Schwurgericht Bamberg. Dort muss sie sich wegen des Vorwurfs des Totschlags verantworten.

Totschlagprozess Klara Pflegefamilie
Klaras leibliche Mutter Jessica M. verfolgt mit ihrem Anwalt Franz-Josef Schick das Verfahren am Landgericht Bamberg teils fassungslos. Sie erwartet sich von dem Prozess eine „gerechte Strafe“ für die Pflegemutter. // Foto: Heinrich Kolb

Denn über das, was geschehen ist, verstrickt sich die 33-Jährige bei den Ermittlungen in Widersprüche.

Allerdings: Die Groß- und Außenhandelskauffrau streitet den Vorwurf kategorisch ab.

Mit einem daumengroßen Hämatom an der Stirn und einer schweren Hirnblutung kommt Klara ins Klinikum Bamberg. Im Schockraum fällt der Oberärztin sofort ein „Riesenhämatom“ an der Stirn des Kleinkinds auf.

Sie lässt eine Computertomografie des Kopfes machen. Auf den Aufnahmen sei deutlich „eine große Blutung auf dem Gehirn unterhalb der Schädeldecke“ zu sehen gewesen.

Oberärztin: „Für mich war das alles unstimmig“

Die „Prellmarke“ des Hämatoms und die schwere Gehirnverletzung seien für sie nicht mit den Schilderungen der Pflegemutter in Einklang zu bringen gewesen. „Für mich war das alles unstimmig“, erklärt die Medizinerin. Deshalb verständigt die Kinderärztin die Polizei.

Der kommissarische Leiter der Kinderklinik am Klinikum, Andreas Reisig, spricht später vor Gericht von einer „relevanten Gewalt“, die auf den Kopf des Kleinkinds eingewirkt haben muss, damit die Blutgefäße in ihrem Hirn reißen konnten.

Der Notarzt hatte Klara gute 20 Minuten im Obergeschoss des Einfamilienhauses der Familie wiederbelebt.

"Ich habe Klara nichts angetan", beteuerte die 33-jährige angeklagte Pflegemutter im Prozess. Die Verteidiger Jochen Kaller und Mona Antretter plädierten auf Freispruch für ihre Mandantin. "Die Angeklagte hat kein Motiv für so eine Tat."
„Ich habe Klara nichts angetan.“ Vor dem Landgericht weist die 33-jährige Pflegemutter des Kleinkinds den Vorwurf des Totschlags von sich. // Foto: Heinrich Kolb

Klara liegt mit „blau-gräulicher“ Hautfarbe am Boden des Elternschlafzimmers. Der Pflegepapa, ein geschulter Ersthelfer, hat bereits mit der Mund-zu-Mund-Beatmung und der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen.

„Ich musste zur Sauerstoffzufuhr den intubierten Schlauch in der Luftröhre einmal wechseln, weil der Körper so klein war“, berichtet der Notarzt. Ihm gelingt es, die Sauerstoffzufuhr wiederherzustellen. Klaras Hautfarbe wird „wieder rosig“. „Aber ihre Pupillen blieben weit, das war kein schönes Zeichen.“

Klara kam in der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt. Sie war für ihr Alter zu klein und zu leicht, wog sieben statt der altersgerechten zwölf Kilo.

Mit 21 Monaten sprach sie nur wenige Wörter, „das Laufen war ihr noch nicht geheuer“, wie es die Bereitschaftspflegemutter ausdrückt, die Klara bis zum 15. November 2024 in Obhut hatte, ehe das Mädchen durch Beschluss des Jugendamts in die Pflegefamilie im westlichen Landkreis Bamberg kam.

Gutachter: „Hirngefäße sind bei Frühgeburten fragiler“

Eine „späte Frühgeburt“ nennt das der von der Verteidigung bestellte Gutachter Peter Winkler. „Die Hirngefäße sind dann fragiler.“ Der Neurochirurgie-Professor aus München kommt am dritten Verhandlungstag zu dem Schluss, dass Klara bereits Tage vor ihrem Tod eine Hirnschädigung hatte und möglicherweise einen Schlaganfall erlitten hat.

Peter A. Winkler  Neurochirurgie
Der neurochirurgische Gutachter Professor Peter Winkler hält für Klaras Tod einen Schlaganfall für wahrscheinlich mitursächlich. // Foto: Herbert Mackert

Auf einem Video vom 7. Dezember 2024 ist zu sehen, wie Klara den rechten Arm frei bewegt und dazu nutzt, um das Gleichgewicht zu halten – aber den linken Arm fast unbewegt im rechten Winkel hält. Auch das linke Beinchen ziehe sie beim Krabbeln nach, so der Professor. Diese „Halbseiten-Symptomatik“ deute auf einen Schlaganfall hin.

Außerdem habe die Pflegemutter in einer Chatgruppe einer befreundeten Krankenschwester davon berichtet, dass Klara an jenem 8. Dezember „krampfig“ geworden sei. Am 26. November dagegen sei die Motorik bei Klara noch symmetrisch gewesen.

Gutachter: „Hirngefäße sind bei Frühgeburten fragiler“

Schon ein „Bagatellsturz“ oder ein „Wachrütteln“ hätten dann ausreichen können, um die später im Klinikum festgestellte „raumgreifende Einblutung und Schwellung der rechten Gehirnhälfte“ auszulösen.

Auf den Kernspinaufnahmen sei zu erkennen, dass das Blut auch in den Hemisphärenspalt zwischen beiden Gehirnhälften eingesickert sei. „Diese Blutungen sind die schlimmsten, sie blockieren den venösen Ablauf von innen. Klara war auf dem Weg der Einklemmung zum Hirntod“, resümiert der Mediziner.

Stefanie Sauer vom Institut für Rechtsmedizin in Jena widerspricht der These, dass bereits eine Prellung oder ein leichtes Rütteln die schweren Hirnverletzungen ausgelöst haben könnten. Bei der Sektion seien bei dem Mädchen Einblutungen in die Netz- und in die Bindehaut festgestellt worden, die auf ein Schütteltrauma hinweisen, sagt sie.

Zudem seien Nervenfasern zerrissen. „Das passiert in aller Regel durch gewaltsames Schütteln, bei dem der Kopf unkontrolliert hin und her schleudert.“ Darauf deuteten auch die bei Klara aufgetretenen Symptome wie Erbrechen, Bewusstlosigkeit und die starren Pupillen hin.

„Die axonalen Zerreißungen haben zum Herz-Kreislauf-Stillstand geführt und das Versterben ausgelöst“, bilanziert die Rechtsmedizinerin.

Die schweren Verletzungen hätten auch nicht durch die Reanimation und auch nicht durch eine „versteckte“ Gerinnungsstörung verursacht werden können.

Wegen Klaras Entwicklungsverzögerung steht in dem Fall auch eine genetische Gerinnungsstörung im Raum.

Am 12. Dezember 2024 sollte deshalb eine spezifische Untersuchung gemacht werden. Doch dazu kam es nicht mehr. Am 10. Dezember erlag Klara ihren Verletzungen.

Sie starb in den Armen ihrer leiblichen Mutter. Die damals 21-Jährige entschied, die Beatmung ihrer hirntoten Tochter zu beenden.

Pflegemutter: „vielleicht zu ruckartig“

In einer Vernehmung vor der Ermittlungsrichterin hatte die angeklagte Pflegemutter erklärt, Klara habe sich von außen an den Gitterstäben ihres Kinderbetts festgehalten, während sie die Bettdecke und das Kissen zurechtgelegt habe.

Dann habe die Kleine losgelassen und sei nach hinten gekippt. Sie habe Klara davor bewahren wollen, mit dem Hinterkopf auf den Parkettboden zu fallen, und habe sie reflexhaft mit beiden Armen nach oben gezogen – „vielleicht zu ruckartig“.

Jugendamt sah eine Kindeswohlgefährdung

Das Amt hatte bei Klara eine Kindeswohlgefährdung gesehen und ihre Inobhutnahme angeordnet. Dagegen hatte sich die leibliche Mutter gerichtlich gewehrt. Über die Rechtmäßigkeit sollte in letzter Instanz noch entschieden werden.

Ein zunächst auch gegen den Pflegevater erhobener Tatverdacht hatte sich nicht bestätigt. Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen das Kreisjugendamt und den vom Landkreis beauftragten Jugendhilfeträger wurde eingestellt.

Der Anwalt der leiblichen Mutter, Franz-Josef Schick, hatte den Behörden Versagen bei der Auswahl und Kontrolle von Pflegefamilien vorgeworfen.

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