Nach dem tragischen Tod ihrer Tochter in einer Pflegefamilie im Landkreis Bamberg versucht die leibliche Mutter (21), sich wieder ein normales Leben aufzubauen.
Lässt das Landgericht Bamberg die Anklage zu, wird ab 18. November 2025 wegen des Verdachts des Totschlags gegen die 32-jährige Pflegemutter aus dem Landkreis Bamberg verhandelt.
Sie soll das eindreiviertel Jahre alte Kind am 8. Dezember 2024 so schwer verletzt haben, dass das Mädchen zwei Tage später im Klinikum Bamberg starb.
Für die leibliche Mutter ist der tragische Tod von Klara die Katastrophe ihres Lebens. Ein halbes Jahr nach dem Verlust herrschten bei ihr „gemischte Gefühle“ vor, sagt die 21-Jährige dem Fränkischen Tag. Dabei wechselten sich „Traurigkeit und Frust“ ab. „Dazwischen immer die Frage: Warum meine Tochter? Warum musste sie sterben?“
Klaras Mama will „gerechte Strafe“ für Pflegemutter
Noch immer besuche sie täglich das Grab ihrer Tochter im südlichen Landkreis. „Jetzt muss ich viel gießen, damit die Blumen überleben“, sagt die junge Frau. Dem bunten Regenbogenballon, der kurz nach Klaras Bestattung über ihrer letzten Ruhestätte flatterte, sei inzwischen die Luft ausgegangen, den gebe es nicht mehr.
Von dem Prozess erhofft sie sich „eine gerechte Strafe“ für die angeschuldigte Pflegemutter – und Klarheit darüber, wie ihre Tochter umgekommen ist. „Ich möchte, dass sie dazu steht, was sie getan hat und es zugibt.“
Wie tief der Schmerz, die emotionale und psychische Belastung der leiblichen Mutter über Klaras Tod ist, kann nur sie allein ermessen.
Bamberger Anwalt Schick: Trauer und Schmerz gelten in deutscher Rechtsprechung wenig
Während Schadensersatzzahlungen in den USA in vergleichbaren Fällen schnell einen Millionenbetrag erreichen, bleiben sie in Deutschland meist im fünfstelligen Bereich.
„Die deutsche Rechtsprechung tut sich immer noch schwer, immaterielle Schäden wie die Trauer und den Schmerz von Hinterbliebenen in Geld zu bemessen“, erklärt Franz-Josef Schick, der in dem Prozess die leibliche Mutter als Nebenklägerin vertritt.
Parallel zum Strafprozess werde er für seine Mandantin zivilrechtlich Schadensersatz, Schmerzens- und Hinterbliebenengeld von der Pflegemutter verlangen, sagte er am Montag, 30. Juni 2025, dem Fränkischen Tag.
Klaras leibliche Mutter will Kinderpflegerin oder Friseurin werden
Die Tragödie hat die alleinerziehende leibliche Mutter aus der Bahn geworfen. Vom Vater des Kindes habe sie keinerlei Unterstützung erfahren, die Erziehung von Klara habe er ihr überlassen. „Er hat nicht einmal die Vaterschaft anerkannt. Jetzt haben wir keinen Kontakt mehr.“
Wunderburger Pfarrvikar Putzer hilft Mama von toter Klara
Um mit dem Schicksalsschlag fertig zu werden, helfe ihr Pater Dieter Putzer, der Pfarrvikar der Maria Hilf Gemeinde in Bamberg. „Er schreibt mir, ruft an. Das baut mich seelisch auf“, sagt die 21-Jährige.
Jetzt strebe sie eine Ausbildung zur Kinderpflegerin oder zur Friseurin an, um wieder in einen normalen Alltag zu finden.
Für den Prozess um Klaras Tod sind laut Rechtsanwalt Schick 25 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Das Verfahren vor der Schwurgerichtskammer ist demnach zunächst auf sechs Verhandlungstage festgesetzt.
Die angeschuldigte Pflegemutter befindet sich seit ihrer Verhaftung wenige Tage nach Klaras Tod in Untersuchungshaft. Ein zunächst auch gegen den Pflegevater erhobener Tatverdacht habe sich nicht bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft Bamberg.
Staatsanwaltschaft Bamberg: Keine Hinweise auf Behördenversagen im Fall Klara
Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Beschäftigte des Kreisjugendamts und des Jugendhilfeträgers Mobam wurde eingestellt. Anwalt Schick hatte ihnen bei der Auswahl von Klaras Pflegefamilie „Behördenversagen“ vorgeworfen.
Für ein Fehlverhalten von Mitarbeitern der Einrichtungen oder für strukturelle Defizite hätten sich jedoch keine Anhaltspunkte ergeben, „die vorhersehbar und vermeidbar zum Tod des Kindes führten“, teilte Oberstaatsanwalt André Libischer mit.
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