Im Prozess um den Vater, der im Wahn seine Tochter mit einem Fleischklopfer angegriffen hat, fand am Dienstag der zweite Prozesstag statt. Nachdem am Prozessauftakt lediglich die Anklageschrift, eine kurze Stellungnahme des Angeklagten sowie eine Reihe an Briefen verlesen wurden, die dieser nach der Tat in der psychiatrischen Klinik verfasst hatte, kamen nun Zeugen zu Wort.
Angehört wurden unter anderem zwei von drei Polizeibeamten, die nach der Tat zum Heim der Familie gefahren waren, der Freund des Opfers sowie der Sohn des Angeklagten. Während der Aussage des 25-jährigen Sohnes musste die Öffentlichkeit den Gerichtssaal jedoch auf Antrag der Verteidigung verlassen.
Eingegangen sei der Notruf wegen des Vorfalls bei der Polizei etwa gegen 7 Uhr, erinnerte sich der erste der beiden Streifenbeamten. Dabei habe der Angeklagte angegeben, dass er mit seiner Tochter gestritten habe, woraufhin er sie geschlagen habe. Inzwischen habe sich die Lage jedoch beruhigt und es gehe der Tochter gut.
Wie der Beamte später auf Nachfrage ergänzte, hätten zu diesem Zeitpunkt noch keine Information zur Schwere der Verletzungen oder hinsichtlich Tatwaffe vorgelegen.
Blut am Boden
Als er und seine Kollegen vor Ort angekommen seien, habe ihnen der Sohn die Tür geöffnet. Bereits beim Betreten der Räumlichkeiten sei ihm das Blut am Boden aufgefallen. Seine Kollegin berichtete zudem noch über Blut an der Wand. Das habe sie nach den ihr zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen überrascht.
Als die Beamten das Wohnzimmer der Wohnung betraten, hätten sie die Tochter auf der L-Couch liegend vorgefunden. Ihr Kopf sei durch den Vater bereits mit einem inzwischen blutgetränkten Geschirrtuch verbunden worden. Außerdem habe der Vater auf dem anderen Teil des Sofas gehockt und seiner Tochter die Hand gehalten.
„Der Beklagte sah sichtlich fertig aus“, erklärte der Beamte. Er habe Tränen in den Augen gehabt und seine Tat offensichtlich zutiefst bereut. „Nach Außen hat es – so wie er neben dem Opfer kniete – auf den ersten Blick gar nicht gewirkt, als sei er der Täter“, erzählte der Polizist.
Diese Beobachtung bestätigte später auch seine Kollegin. Wie sie dem Gericht schilderte, habe der Vater bei ihrem Eintreffen geradezu fürsorglich gewirkt. Eine Kommunikation zwischen ihm und der Tochter habe zu diesem Zeitpunkt aber nicht stattgefunden.
Beklagter gesteht sofort
Kurz nach dem Eintreffen der Polizeibeamten habe sich der Mann sich von seiner Tochter losgelöst, sei auf die Polizisten zugekommen und habe die Tat mit den Worten „Ich war es, ich bekenne mich schuldig“ gestanden. Daraufhin habe er die Polizisten zur Tatwaffe geführt, die auf einer Ablage über dem TV-Schrank lag. Im Anschluss darauf seien der Beklagte und das Opfer voneinander getrennt worden.
In dieser Situation habe der Angeklagte den Polizisten gebeten, sein Handy sicherzustellen. „Außerdem bat er mich, das Haus zu durchsuchen, weil er glaubte, abgehört zu werden“, berichtete der Polizist.
Bereits zu diesem Zeitpunkt habe er vermutet, dass der Tat möglicherweise eine psychische Problematik zugrunde liege. Genau könne er dies jedoch nicht bewerten, da er kein Arzt sei.
Kein Alkohol im Spiel
„Uns gegenüber wirkte der Beklagte eher ruhig“, erklärt der Beamte. Zwar habe man ihm ansehen können, dass die Situation ihn deutlich belaste, den Beamten gegenüber habe er sich jedoch zu keinem Zeitpunkt aggressiv verhalten. „Nach der Schuldigbelehrung sagte er uns gegenüber dann nichts mehr“, erinnerte sich der Polizist.
Wie seine Kollegin berichtete, hätten sie und ihre Kollegen auch einen Alkoholtest bei dem Mann durchgeführt. Dessen Ergebnis sei ein Atemalkoholwert von 0,0 Promille gewesen.
Auf die Frage, ob sie vor Ort Hinweise darauf erlangt habe, warum es zu dem Angriff gekommen sei, erklärte die Beamtin, dass der Vorfall wohl Folge eines Ehestreits gewesen sei. In dessen Rahmen habe der Vater ihr vorgeworfen, sich mit der Mutter gegen ihn zusammengetan zu haben.
Ausschluss der Öffentlichkeit
Auf die Aussage der Beamten folgte die Befragung des Bruders durch das Gericht. Für dessen Aussage beantragte die Verteidigung den Ausschluss der Öffentlichkeit, da es in seiner Aussage um persönliche Informationen zu den Familienverhältnissen sowie dem Gesundheitszustand des Angeklagten ginge. An derartigen Informationen habe die Öffentlichkeit kein berechtigtes Interesse. Nach einer kurzen Beratung stimmte das Gericht diesem Antrag schließlich zu.
Nachdem der Bruder seine Aussage abgeschlossen hatte, durfte die Öffentlichkeit wieder an der Verhandlung teilnehmen. Im Rahmen der Beweisaufnahme erfolgte dann eine Anhörung des Notrufs, mit dem der Angeklagte selbst die Polizei über den Vorfall informiert hatte. Außerdem wurde der Anruf des Bruders vorgespielt, infolgedessen der Krankenwagen kam.
Freund der Tochter befragt
Als vierter Zeuge wurde schließlich der Partner der Schwester vernommen. Wie er berichtete, sei er während der Tat zwar nicht anwesend gewesen, habe sich im Anschluss aber sofort zu seiner Freundin begeben und von ihr dort erfahren, was vorgefallen sei. So habe die junge Frau, die zum Tatzeitpunkt bereits knapp ein Jahr bei ihm gewohnt habe, zu ihrem Vater gefahren, um ihren Hund bei ihm abzugeben. Daraufhin sei es zu dem Vorfall gekommen.
Das Verhältnis zwischen Vater und Tochter sei vorher nicht unbedingt schlecht, aber doch angespannt gewesen, berichtete der Freund. Der Angriff sei unerwartet gekommen. Sie habe nach der Trennung ihrer Eltern versucht, zu beiden Seiten Kontakt zu halten.
In der Zeit vor dem Angriff habe die 19-Jährige verstärkt Kontakt zur Mutter gehabt. Dies habe möglicherweise dazu beigetragen, dass der Vater sich bedroht gefühlt habe.
Zu der Angst des Angeklagten, verfolgt zu werden, erklärte der Freund, dass dieser einen Monat vor der Tat berichtet habe, von Nachbarn beobachtet zu werden. Außerdem habe er geglaubt, dass jemand sein Handy abhöre.
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