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Prozessauftakt
Tag 1: Forchheimer schlägt mit Fleischklopfer auf Tochter ein
Die Prozessbeteiligten zu Beginn der Verhandlung am Montag, am rechten Bildrand der AngeklagteForchheim & Fränkische Schweiz
Die Prozessbeteiligten zu Beginn der Verhandlung am Montag, am rechten Bildrand der Angeklagte // Andreas Wolfger
Kunreuth – Ein angebliches Komplott, an dem Landrat Hermann Ulm beteiligt sein soll, hat einen Mann dazu bewegt, seine Tochter anzugreifen. Die Waffe: ein Fleischklopfer.

Insgesamt fünfmal soll ein 57-Jähriger aus dem Raum Forchheim mit einem Fleischhammer auf seine 19-jährige Tochter eingeschlagen haben.

Dabei fügte er ihr ein Schädel-Hirn-Trauma, zwei Platzwunden am Kopf sowie ein Hämatom an der linken Nasenwurzel zu und brach ihr, nachdem sie versucht hatte, die Attacke mit ihren Händen abzuwehren, zudem einen Finger.

Aus diesem Grund muss er sich nun wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Körperverletzung vor dem Landgericht Bamberg verantworten. Der Angeklagte schwieg hierzu.

Ereignet hat sich die Tat vor knapp sechs Monaten. Wie die Anklage berichtete, hatte die Tochter sich an diesem Tag mit ihrem Vater verabredet, um ihren Hund bei ihm abzugeben. Statt Hilfe erwartete sie jedoch der Angriff mit dem gefährlichen Küchenutensil.

Täter vermutet Komplott

Grund für den Angriff war laut Anklageschrift offenbar, dass der Angeklagte glaubte, Opfer eines Komplotts seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu sein. Am Tag der Tat habe er Veränderungen an seinem Wohnanwesen wahrgenommen. Folglich entschied er sich, die 19-Jährige, in der er eine Mitverschwörerin sah, gewaltsam zum Reden zu bewegen.

Bereits nach dem ersten Schlag gegen ihren Kopf sei die junge Frau zu Boden gegangen und habe kurzzeitig das Bewusstsein verloren. Erst nachdem sie ihrem Angreifer versprochen habe, über die Pläne ihrer Mutter auszupacken, soll er von ihr abgelassen haben.

Psychische Störung

Der Angriff sei, wie die Anklage erklärte, wohl Folge einer wahnhaften Depression des Angeklagten. Im Rahmen dieser psychischen Störung sei er nicht dazu in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Aus diesem Grund sei der Angeklagte infolge seiner Tat auch in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden.

Nach Verlesung der Anklageschrift erklärte die Verteidigung des 57-Jährigen, dass dieser zunächst selbst keine Aussage zu den Vorwürfen machen wolle. Dafür ließ er von einem seiner beiden Verteidiger eine kurze Stellungnahme zu dem Vorfall verlesen. In dieser erklärte er, dass die Ereignisse, die stattgefunden hätten, weitestgehend mit der Beschreibung aus der Anklageschrift übereinstimmen würden.

Erschrocken vom Blut

Nachdem er seiner Tochter mehrere Schläge zugefügt habe, sei ihr Mandant infolge der blutenden Kopfwunde jedoch erschrocken und habe selbstständig von dem Opfer abgelassen. Daraufhin habe die junge Frau aus eigenen Stücken angeboten, von den Plänen ihrer Mutter zu berichten. Daher habe sich der Angeklagte entschieden, ihr Geschirrtücher zum Stillen der Wunde zu holen und selbst die Polizei gerufen.

Nähere Nachfragen des Gerichts zum Motiv blieben seitens des Angeklagten jedoch unbeantwortet. Wie die Verteidigung erklärte, wolle man noch ein Gutachten des Bezirkskrankenhauses in Bayreuth abwarten, bevor der Angeklagte sich möglicherweise selbst zu Wort melde. Dieses liege dem Gericht jedoch noch nicht vor.

Briefe über die „Verschwörung“

Folglich ging das Gericht in die Beweissichtung über. Hierbei wurde unter anderem eine Reihe an Briefen des Angeklagten verlesen. Diese hatte der Mann nach seiner Einweisung in die Klinik verfasst.

Thema der Schriftstücke war vor allem die mutmaßliche Verschwörung, der sich der Mann ausgesetzt sah. So etwa warnte er Ende Juni in einem Brief eine Reihe von Personen, die er auf seiner Seite des Konflikts wähnte: „Wir sollen alle in die Psychiatrie.“ In Anbetracht der mächtigen Gegenspieler, die er und seine Verbündeten hätten, sei dies auch kein Problem.

Landrat beteiligt?

Beteiligt an der „Verschwörung“ gegen ihn sei unter anderem Landrat Hermann Ulm, der unbedingt nach München wolle, aber auch eine Reihe weiterer mächtiger Personen. Sein Ziel – so der Angeklagte – sei es, nach Verbündeten in den Medien zu suchen und die „Verschwörung“ auffliegen zu lassen. Die Enthüllung, die er plane, sei besser als die Hitlertagebücher – nur dass die Geschichte diesmal der Wahrheit entspreche. Alles, was er brauche, um diese ans Licht zu bringen, sei ein Anwalt, der „Bock auf Stunk“ habe.

Selbstverständlich würden die „Verschwörer“ versuchen, ihn davon abzuhalten. Unter anderem würden sie versuchen, ihm Drogen unterzuschieben, die sie im Darknet geordert hätten. Um möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten, habe er jedoch beschlossen, Medikamente zu verweigern und keinen Krawall zu machen. Darauf warteten die „Verschwörer“ nur.

Vergleich mit Fall Mollath

In einem weiteren Brief schreibt er an eine ihm nahestehende Person, dass sie sich vorsehen solle. Genauso wie er selbst, würde auch sie bereits seit rund zehn Jahren beschattet. Die Fäden hierfür würden im örtlichen Sparmarkt zusammenlaufen. Als Mitschuldigen nennt der Angeklagte auch in diesem Brief Landrat Hermann Ulm. Seine Lage vergleicht er mit jener des bekannten Justizopfers Gustl Mollath – nur hoch drei.

Zeugen wurden am ersten Prozesstag nicht vernommen. Dies soll in den kommenden Tagen geschehen. Da kein Zweifel über den Tathergang besteht, wird es im Rahmen dieser Aussagen jedoch primär um die psychische Verfassung des Angeklagten und die Frage einer Unterbringung gehen.

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