Bevor der fünfte und letzte Tag im Fleischklopfer-Prozess beginnt, gibt es im Gerichtssaal einen emotionalen Moment. Nachdem der Angeklagte den Gerichtssaal am Dienstagvormittag kurz vor 9 Uhr betritt, geht seine Tochter auf ihn zu und umarmt ihn. Minuten später verliest das Gericht sein Urteil.
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten bereits am vergangenen Freitag ihre Plädoyers vorgetragen und waren darin zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte während der Tat schuldunfähig gewesen sei. Dieser Ansicht schloss sich das Gericht an.
Ursache Trennung
Grund für die Schuldunfähigkeit war die psychische Erkrankung, die der 57-Jährige im vergangenen Jahr infolge der plötzlichen Trennung von seiner Noch-Ehefrau verfallen war. Dies hatte laut Urteilsbegründung auch der psychiatrische Gutachter in seiner nicht öffentlichen Stellungnahme zum Geisteszustand des Täters festgestellt.
Demzufolge leide der Mann an einer wahnhaften seelischen Störung, die seine Persönlichkeit durchdringe. Ein solches Wahnsystem wachse mit der Zeit, wenn es keine Behandlung erfahre, und beziehe immer weitere Personen ein, von denen ein Betroffener sich bedroht fühle.
Hinweise auf Wahn
Wie im öffentlichen Teil der Verhandlung bekannt geworden war, glaubte der Angeklagte etwa, dass es eine Gruppe einflussreicher Personen aus der Region auf ihn abgesehen hätte. Zusammen mit seiner Noch-Ehefrau sollen sie versucht haben, ihn aus dem Weg zu schaffen. Dies ging unter anderem aus Briefen hervor, die er nach der Tat aus dem Bezirkskrankenhaus in Bayreuth verfasst hatte. In seinem Wahn wechselte der Täter – wie Polizisten, die mit dem Fall betraut waren, berichtet hatten – die Türschlösser in seinem Haus aus und suchte in Betriebsunterlagen Hinweise auf Manipulationen, die ihm schaden sollten. Schließlich beschloss er, seine 19-jährige Tochter, in der er ebenfalls eine Mitverschwörerin sah, zur Rede zu stellen.
Besonders erschreckende Tat
Hierfür lauerte der Vater ihr bei einem Besuch mit einem Fleischhammer auf und schlug mehrfach zu. Für das Gericht handle es sich bei diesem Fall um eine besonders erschreckende Tat. Insbesondere, weil davon auszugehen sei, dass die junge Frau in diesem Moment tatsächlich umgebracht werden sollte – und das von ihrem Vater.
Dass die Tochter den Vorfall überlebte, sei lediglich ein glücklicher Zufall, so das Gericht. Ähnlich hatte sich auch der forensische Fachgutachter ausgedrückt. Ihm zufolge seien die Schläge mit ausreichend Wucht ausgeführt worden, um zu einer Schädelfraktur mit lebensbedrohenden Folgen zu führen. Nur dank des Einfallswinkels habe der Knochen dem Angriff standhalten können.
Rücktritt von Tötungsabsicht
Trotz der Tötungsabsicht gehe das Gericht jedoch nicht von einem versuchten Totschlag aus. So habe der Vater letztendlich von seinem Kind abgelassen und, anstatt den Angriff auf sein wehrloses Opfer fortzusetzen, Reue gezeigt und ihr mit einem Tuch Erste Hilfe geleistet. Das Gericht werte die Handlung des Vaters folglich als gefährliche Körperverletzung.
Dafür spreche auch die Beschreibung der Polizisten, die das Haus der Familie erreicht hatten, nachdem der Vater den Vorfall selbst gemeldet hatte. Diese beschrieben den Mann als geradezu fürsorglich. Erst durch sein Geständnis sei den Polizisten klar geworden, dass es sich bei ihm um den Täter handle.
Der Vorfall zeige, dass der Mann dringend Behandlung und Medikamente bräuchte. Unbehandelt käme es sicher zu weiteren Taten. Aus diesem Grund entschied das Gericht, dass die Unterbringung fortzusetzen sei.
Heilung wird ein harter Weg
Zwar zeige der Angeklagte Fortschritte, seit er Medikamente nehme. Diese brächten die Wahnmauer zum Wackeln. „Sie haben wahrscheinlich aber noch einen sehr langen Weg vor sich“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Ein Teil in ihm habe ihn zu der Tat bewegt und brauche Medikamente, um unter Kontrolle zu bleiben. Erst wenn dieser Teil unter Kontrolle sei, könne er die Klinik verlassen.
Tochter verdient Vater zurück
Das Gericht wünsche sich auch für die Tochter, die ihren liebevollen Papa zurückhaben wolle, dass er sich dazu entschließe, die Behandlung anzunehmen. „Uns bleibt nur zu hoffen, dass Sie es schaffen“, betonte die Vorsitzende Richterin. Vielleicht gelinge es ihm, dieses Ziel zu erreichen, indem er auf jedem Schritt des vor ihm liegenden Weges an die 19-Jährige denke. Sie habe es aus Sicht des Gerichts verdient, ihren Vater wieder zurückzubekommen.
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