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Kita im Landkreis Forchheim
Sexueller Missbrauch: Kinderpfleger erneut verurteilt
Prozess Kita GößweinsteinForchheim & Fränkische Schweiz
Das Urteil ist gesprochen: Bereits nach zwei Verhandlungstagen ist der 51-jährige Kinderpfleger aus dem Landkreis Forchheim wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. // Foto: Stephan Großmann
Bamberg/Forchheim – Ein Kinderpfleger aus dem Landkreis Forchheim ist wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Kleinkindern verurteilt worden. Das Gericht geht über die Mindeststrafe hinaus, der 51-Jährige bleibt aber auf freiem Fuß.

10.18 Uhr, ein sonniger Montag nach den Osterferien. In Saal 107 des Landgerichts Bamberg erheben sich die Menschen von ihren Stühlen. Das Schöffengericht um die vorsitzende Richterin Marion Schmidt betritt den Raum. „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil“, sagt Schmidt. Mit dem Urteilsspruch endet der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen bereits am zweiten Verhandlungstag mit einem Urteil.

51-jähriger Kinderpfleger legt früh Geständnis ab

Dass der 51-jährige Kinderpfleger S. die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat, daran besteht von Beginn an kein Zweifel. Es ist vor allem das frühe Geständnis, das den Behörden die Ermittlung der Taten vereinfacht und den Opfern einen mitunter peinlichen Gang vor Gericht erspart. Wie nun richterlich bestätigt worden ist, hat S. zwei Mädchen (eine Sechs- und eine Fünfjährige) mindestens dreimal unter das Shirt gefasst und in sexueller Weise ihre Brustwarzen berührt.

Die Taten haben sich in der Kita im östlichen Landkreis Forchheim ereignet, in welcher S. bis Ende des Jahres 2024 gearbeitet hatte. Einmal im März 2024, einmal im Juli 2024 und einmal im September 2024. Eventuell mögliche weitere Fälle sind nicht aktenkundig. Jedes Mal hatten die Kinder auf seinem Schoß gesessen, waren in gemeinsame spielerische Aktivitäten vertieft. Dabei habe S., wie es die Richterin in ihrer Urteilsbegründung erklärt, das „besondere Vertrauensverhältnis“ ausgenutzt.

Kita im östlichen Landkreis Forchheim: „Unser lieber S.“

Im Lauf der Verhandlung zeichnet sich das Bild eines Mannes, wie ihn sich viele Kindergärten als Mitarbeiter eigentlich wünschen. Die Kinder „liebten ihren S.“, die Eltern ebenfalls. Auch im Kollegium war er wegen und trotz seines häufigen spielerischen Unernstes beliebt. Umso höher schlagen die Wellen, als die Vorwürfe bekannt werden. Als sich die Familie eines Mädchens damals meldet, werden die Vorwürfe zwar untersucht. Und doch können es viele nicht glauben, manche wollen es auch nicht.

Erst als S. festgenommen wird, der Träger mit einem Elternabend reagiert, sich eine zweite Betroffene meldet und S. schließlich sogar gesteht, wendet sich das Blatt und die Fürsprecher von S. werden leiser. Theoretisch könnten weitere Vergehen im Raum stehen, diese werden von den Justizbehörden aufgrund mangelnder Aussagen und Beweise nicht weiterverfolgt.

Bleiben drei Fälle. Zwei betroffene Mädchen. Mit dem persönlichen Umfeld von S. drei Familien, deren Welt durcheinandergeraten ist. Aber, das machen sowohl Richterin Schmidt als auch Staatsanwalt Johannes Degel und Verteidiger Maximilian Glabasnia deutlich, die Kinder werden voraussichtlich keine schwerwiegenden Traumata davontragen. Auch weil sich die Taten von S., so „intolerabel“ (Schmidt) sie seien, am unteren Rand der mitunter dramatischen Skala an Fällen sexuellen Missbrauchs befinden würden.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung verständigen sich früh

Bereits zu Beginn des ersten Verhandlungstages hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf ein mögliches Strafmaß verständigt. Beispielsweise darüber, dass die maximal zweijährige Haftstrafe auf Bewährung auszusetzen sei und dass S. sich auf eine mögliche sexualpsychologische Störung untersuchen lassen solle. Im Gegenzug dazu führten sie das umfassende Geständnis des ehemaligen Kinderpflegers an, das nicht nur möglicherweise langwierige Ermittlungen unnötig machte, sondern auch den beiden Kindergartenkindern die Aussage vor Gericht ersparte.

Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nutzt S. die Möglichkeit für ein letztes Wort. Nach vorne zur Richterin gewandt sagt er: „Ich habe den größten Fehler meines Lebens begangen und möchte mich dafür entschuldigen“. Hiernach zieht sich das Gericht für die Urteilsbildung zurück.

Urteil gegen Kinderpfleger: Das sagt die vorsitzende Richterin

10.19 Uhr. Nachdem Richterin Schmidt das Strafmaß erläutert und sich alle Anwesenden wieder gesetzt haben, erläutert sie die Begründung. So habe das Gericht trotz aller „günstiger Umstände“ für den Angeklagten die Mindeststrafe von einem Jahr und das in der Verständigung angedachte Mindestmaß von 16 Monaten nicht festsetzen können. Schon alleine deswegen, weil S. nach seiner Verurteilung wegen des Besitzes jugendpornografischer Schriften vor drei Jahren gesagt habe, nicht mehr mit Kindern arbeiten zu wollen. „Das war offensichtlich nicht die Wahrheit“, so Schmidt.

Daher verhängt das Landgericht eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, tatsächlich ausgesetzt auf eine vier Jahre dauernde Bewährung. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 5000 Euro, die er den Familien der Opfer zahlen muss.

Nun sollten alle Beteiligten bestenfalls nach vorn blicken, resümiert Richterin Schmidt. So hoch die Emotionen bei solchen Fällen kochen könnten, so wichtig sei es auch, das Verfahren nun abzuschließen. S. will eigenen Angaben gemäß nun beruflich umschulen, zuvor plant er jedoch den Besuch einer stationären Einrichtung wegen „eigener psychischer Probleme“. In dem betroffenen Kindergarten sei mittlerweile glücklicherweise wieder Normalität eingezogen, wie die Leiterin am ersten Prozesstag sagte. Bis diese Normalität in den Familien, dem Ort und im Leben von S. wieder einzieht, wird es wohl noch dauern.

 

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