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Angeklagter bereits auffällig
Sexueller Missbrauch in Kita: Brisante Details enthüllt
Seit dem 23. April läuft die Verhandlung gegen einen 51-jährigen Kinderpfleger aus dem Kreis Forchheim wegen sexuellen Missbrauchs in einer Kita. Hier bespricht er sich mit seinem Anwalt Maximilian Glabasnia.
Seit dem 23. April läuft die Verhandlung gegen einen 51-jährigen Kinderpfleger aus dem Kreis Forchheim wegen sexuellen Missbrauchs in einer Kita. Hier bespricht er sich mit seinem Anwalt Maximilian Glabasnia. // Foto: Stephan Großmann
Bamberg/Forchheim – Ein Kinderpfleger aus dem Raum Forchheim muss sich wegen sexuellen Missbrauchs in einer Kita bei Forchheim vor dem Landgericht Bamberg verantworten. Der erste Prozesstag bringt brisante Details ans Licht.

Hin und wieder ein gehauchtes „Ja“, ansonsten ist nicht viel zu hören von dem Angeklagten. Außer mit seinem Anwalt spricht er mit niemandem, wirkt eher wie ein interessierter Zuhörer seines eigenes Prozesses.

Eines Prozesses, dessen Inhalt ob der vielen, grausamen Berichte über schwersten sexuellen Missbrauch etwas weniger grausam daherkommen mag. Eines Prozesses, in dem doch verstörende Taten, irritierte Familien und eine geschockte Dorfgemeinschaft thematisiert werden.

Landgericht Bamberg: Prozess gegen Kinderpfleger aus Kreis Forchheim startet

9.14 Uhr, mit leichter Verspätung eröffnet die Vorsitzende Richterin Marion Schmidt am 23. April vor dem Landgericht Bamberg das Verfahren mit dem Aktenzeichen 1105 JS 13609/24. Angeklagt ist der 51-jährige S., Kinderpfleger in einem katholischen Kindergarten am östlichen Rand des Landkreises Forchheim. Ihm werden „drei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen“ vorgeworfen.

Die Taten sollen sich der Anklageschrift gemäß in der Kita ereignet haben, Betroffene waren zwei Mädchen, eine Sechsjährige und eine Fünfjährige. Einmal im März 2024, einmal im Juli 2024 und einmal im September 2024. Eventuell mögliche weitere Fälle sind nicht aktenkundig.

Konkret soll S. den Mädchen laut Anklageschrift mindestens dreimal unter das T-Shirt gefasst und ihre Brustwarzen berührt haben. Jedes Mal hatten die Kinder auf seinem Schoß gesessen, waren in gemeinsame spielerische Aktivitäten vertieft. Wie so oft. Diese Situationen habe S., so der Staatsanwalt, an diesen Tagen ausgenutzt, um seine sexuell konnotierten Handlungen vorzunehmen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigen sich auf Verständigung

Während Staatsanwalt Johannes Degel die Vorwürfe verliest, schaut ihm S. gebannt zu. Lauscht. Ob er etwas darauf erwidern wolle, wird er gefragt. Über seinen Anwalt Maximilian Glabasnia lässt er ein kurzes Nein verlauten. Kurz darauf ziehen sich Anklage, Verteidigung und Gericht zu einem sogenannten Rechtsgespräch zurück, indem eine Verständigung zwischen den Parteien herbeigeführt werden soll.

Staatsanwalt Johannes Degel (links) und Rechtsanwalt Maximilian Glabasnia im Gespräch
Staatsanwalt Johannes Degel (links) und Rechtsanwalt Maximilian Glabasnia im Gespräch // Foto: Stephan Großmann

Die Verhandlung ist unterbrochen, der Sitzungssaal 107 leert sich. Mit fragenden Gesichtern schleichen Zuhörer und bereits eingetroffene Zeugen durch die Flure des Landgerichts. Dann, fast eine Dreiviertelstunde später, geht es weiter.

Man habe sich verständigt, sagt Richterin Marion Schmidt. In angloamerikanischen Prozessen spricht man in dem Zusammenhang von einem „Deal“. Im Fall von S. bedeutet das: Sollte er verurteilt werden, drohen ihm mindestens 16 Monate, maximal 24 Monate Haft. Allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus müsse er sich einer psychologischen Therapie mit sexuellem Schwerpunkt unterziehen.

„Deal“ nur durch Geständnis möglich

Dieser „Deal“ kommt überhaupt erst zustande, da sind sich Anklage und Verteidigung einig, weil der Angeklagte bereits während seiner kurzen Untersuchungshaft zwischen September und Oktober 2024 die Taten eingeräumt hatte. Auch vor Gericht lässt er dieses kurze, aber eindeutige Geständnis (in dem er von „Grenzüberschreitungen“ spricht) über seinen Anwalt noch einmal verlesen. Das wiederum erlaubt es den beiden betroffenen Kindern, nicht vor Gericht aussagen zu müssen.

S. lässt sich von seinem Anwalt zitieren, dass er sein Fehlverhalten einsehe und er sich „ausdrücklich entschuldigen“ wolle. Dass er es nicht selbst äußern will, soll nicht den Wahrheitsgehalt des Inhalts trüben. Das schafft ein anderes brisantes Detail.

Kinderpfleger bereits vorbestraft – wegen jugendpornografischer Bilder

S. ist im Februar 2022, fünf Monate nach Beginn seiner Tätigkeit in der Kita, vor dem Amtsgericht Forchheim wegen des Besitzes von jugendpornografischen Schriften rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dennoch arbeitet er weiterhin fast drei Jahre lang als Kinderpfleger. Seit seiner Einstellung im September 2021 musste S. kein neues Führungszeugnis mehr vorlegen, auch besteht für Justizbehörden keine Pflicht, Straftaten beim Arbeitgeber anzuzeigen. Und S. selbst habe die Verurteilung seiner Leiterin ebenfalls nicht mitgeteilt.

Im Februar 2022 ist der Angeklagte bereits verurteilt worden - wegen des Besitzes jugendpornografischer Bilder.
Im Februar 2022 ist der Angeklagte bereits verurteilt worden - wegen des Besitzes jugendpornografischer Bilder. // Foto: Stephan Großmann

2022 habe S. vor dem Forchheimer Gericht wohl gesagt, so zitiert es der Staatsanwalt, dass er eine Umschulung anstrebe und nicht mehr mit Kindern arbeiten wolle. Doch es kommt anders, wie der Prozess zeigt. Erst jetzt, nachdem ihn der katholische Träger Ende 2024 im Zuge der Ermittlungen gekündigt hatte, habe sich S. beruflich anders orientiert.

Familien schildern traumatische Erlebnisse

Den Betroffenen und deren Familien bringt das nichts mehr. Der Vater des einen Mädchens und die Mutter des anderen erzählen im Zeugenstand, wie sie von den Vorfällen erfahren haben. Wie sie es anfangs nicht glauben konnten oder wollten. „Der S., der war doch immer so nett zu uns und so lustig mit den Kindern.“

Immerhin, den beiden Mädchen sei heute nichts mehr anzumerken, zumindest äußerlich scheinen die Vorfälle die Kinder nicht traumatisiert zu haben. Und doch rütteln die Umstände das Umfeld der Kita des beschaulichen Ortes durcheinander. Mehr noch.

Es ist Anfang September 2024, als sich die Familie eines der Mädchen erstmals an die Kitaleiterin wendet und S. beschuldigt. Die beruft gleich den Krisenstab ein, konfrontiert S. mit den Vorwürfen. Anfangs schickt sie ihn heim, holt ihn aber in Absprache mit dem Träger später „unter strengerer Aufsicht“ wieder zurück. So richtig glauben konnten und wollten sie es bis dato alle noch nicht. „Doch nicht unser S.“ Doch dann ermitteln die Behörden offiziell, die Öffentlichkeit wird informiert. „Dann mussten wir ihn beurlauben“, sagt die Leiterin.

Eine zweite Mutter meldet sich, nachdem die Kita die Elternschaft über die Vorwürfe informiert hatte. Ihre Tochter habe ihr schon vor Wochen von einem Vorfall mit S. berichtet, damals aber abgeblockt. Beinahe sei die Sache in Vergessenheit geraten, doch mit der Mitteilung der Kita sei es wieder präsent gewesen. Erneut darauf angesprochen, erzählt auch ihre Tochter, was vorgefallen sei. Dasselbe Muster wie bei dem ersten Mädchen.

Urteil wird am 28. April erwartet

Dann geht alles ganz schnell: S. wird verhaftet, kommt vorübergehend in Untersuchungshaft. Viele der nun offiziell informierten Eltern wollen es aber dennoch nicht wahrhaben, schreiben gar einen emotionalen Brief an die Kita und geben an, „voll und ganz“ hinter S. zu stehen. Mindestens zwei Namen fehlen unter diesem Brief. Eine der beiden Familien fühlt sich gar aus dem Ort gedrängt, vielmehr bedrängt von Vermieter und anderen Eltern. „Es war schlimm. Wir haben dann die Kita gewechselt und sind weggezogen“, sagt er. „Die Leute haben gesagt, wir lügen.“

Die Taten schlagen also nach wie vor Wellen. In dem kleinen Ort, für die betroffenen Familien, für die Kita. Wie sie sich auf das Leben von S. auswirken, wird sich voraussichtlich am 28. April zeigen, wenn das Urteil gesprochen werden soll.

 

 

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