Politik ist sein Steckenpferd. André Murawski möchte bei den Landtagswahlen seine Stimme abgeben. Diesen Herbst kann er das. Heuer wendet Bayern zum ersten Mal das inklusive Wahlrecht ein, was Menschen mit Behinderung einschließt, die eine Totalbetreuung benötigen. Menschen wie André Murawski.
Der 28-Jährige ist gehörlos, lebt mit der Diagnose Autismus, wird von seiner Mutter Heidi betreut. Wie Millionen anderer Bayern möchte er sich vorab informieren.
Podiumsdiskussion zur Landtagswahl und Bezirkswahl in Gremsdorf
Am 15. Mai kommen einige Kandidaten zu einer Podiumsdiskussion nach Gremsdorf (Kreis Erlangen-Höchstadt), wo André Murawski in der Benedikt-Menni-Werkstatt der Barmherzigen Brüder arbeitet. Seine große Gelegenheit. Eigentlich.
Der 28-Jährige ist bei den meisten Veranstaltungen auf einen gut ausgebildeten Gebärdendolmetscher angewiesen. Auf den wird er nun wohl verzichten müssen.
Laut Mutter Heidi, zugleich seine Betreuerin, sei der Antrag auf Kostenübernahme von der mittelfränkischen Vermittlungsstelle abgelehnt worden. Ein Schock für die Familie.
Zumal die 58-Jährige vorab von oberfränkischer Stelle aus nach Mittelfranken verwiesen worden war. Nicht das erste Mal, dass sich bürokratische Hürden auftürmen.
Gebärdendolmetscher in Bayern: Teure Mangelware
„Es ist sowieso schwierig, einen Dolmetscher zu finden, vor allem kurzfristig. Nach dem ablehnenden Bescheid hätte ich nun noch weitere Stellen konfrontieren müssen – mit ungewissem Ausgang“, sagt Heidi Murawski.
Daher habe sie es gar nicht erst versucht, auch noch in Oberfranken einen Dolmetscher zu bekommen. Und ohne Übernahme übersteigen die Kosten des Einsatzes das Budget ihres Sohnes erheblich.
Kosten für Gebärdendolmetscher können hoch sein
Laut Bayerischem Landesverbands der Gehörlosen koste die Stunde in der Regel 85 Euro, plus Anfahrt. In Andrés Fall hätte es aufgrund der Länge und Komplexität der Veranstaltung gar zwei Dolmetscher gebraucht – ein Verbandssprecher schätzt die Kosten somit auf knapp 500 Euro.
Dolmetschervermittlungsstelle entscheidet über Fördertopf
Nachgefragt beim Bezirk Mittelfranken. Bei amtlichen oder auch kirchlichen Angelegenheiten übernehme grundsätzlich der Rentenversicherungsträger die Kosten, wie eine Sprecherin mitteilt. Für weitere Einzelfälle gebe es einen Fördertopf, 17.400 Euro im Jahr.
Über das Ja oder Nein einer Förderung befinde die jeweils zuständige Dolmetschervermittlungsstelle, hier also Mittelfranken. Warum die André Murawskis Antrag abgelehnt hatte, war von dort bis Redaktionsschluss nicht mehr zu erfahren.
Mangelhafte Inklusion in Bayern – grundsätzliches Problem?
Aber selbst, wenn es geklappt hätte. „Als behinderter Mensch oder Betreuer gibt es unfassbar viel Papierkram zu erledigen“, sagt Mutter Heidi. „Egal, was mein Sohn braucht, es ist immer mit großem Aufwand verbunden.“
Zwar erhält er Grundsicherung und ein geringes Einkommen für seine Arbeit in Gremsdorf. Aber für wahre Teilhabe sei das zu wenig. Ein grundsätzliches Problem?
Behindertenbeauftragter Holger Kiesel: „Glückssache“
„Wenn es um Bezirke als Kostenträger geht, tauchen immer wieder Probleme auf, auch bei anderen Behinderungen“, sagt der Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Holger Kiesel auf FT-Nachfrage.
„Es gibt viele Fallstricke, die meist im Einzelfall geprüft werden müssen. Zumal es zu oft davon abhängt, wo man lebt und welchen Sachbearbeiter man erwischt. Ein positiver Bescheid ist gelegentlich Glückssache.“
Gehörlosengeld scheitert am Landtag
Abhelfen könnte eine pauschale finanzielle Leistung für Gehörlose, analog dem Blindengeld. Mit dieser Unterstützung könnten Betroffene zum Beispiel ihre Gebärdendolmetscher bezahlen.
Gehörlosen- und Wohlfahrtsverbände fordern seit Jahren, das Blindengeldgesetz zum Blinden- und Gehörlosengeldgesetz auszubauen. So auch Kiesel.
Mehrheit im Bayerischen Landtag lehnt Gehörlosengeld ab
Erst im jüngst verabschiedeten Haushalt 2023 sei ein entsprechender Antrag der Grünen erneut abgelehnt worden, hauptsächlich mit Stimmen der CSU und der Freien Wähler.
Einer der Gründe: Bayern müsse zu viel in den Finanzausgleich zahlen, das Geld fehle dann für solche Vorhaben.
„Dieses Argument halte ich für zynisch und unfair“, entgegnet Behindertenbeauftragter Kiesel. Die Investition sei relativ gering, der Nutzen für die Betroffenen aber enorm hoch.
Zu wenige Gebärdendolmetscher in Bayern
Aber es gibt noch ein weiteres Problem.
Selbst wenn die Übernahme der Kosten geklärt und gewährleistet ist, gibt es im Freistaat einen eklatanten Mangel an Gebärdendolmetschern für die knapp 9000 Gehörlosen und ungefähr noch einmal so viele hochgradig Hörgeschädigte.
Zwei bis drei Wochen Vorlaufzeit errechnet ein Sprecher des Gehörlosenverbands, den es zur Vermittlung brauchen könne. Fatal, weil etwa rechtssichere Geschäfte wie bei einem Notar einen offiziell ausgebildeten Dolmetscher voraussetzen. Für Betroffene ist das oft ein hoher organisatorischer Aufwand.
Bundes-Teilhabe-Gesetz: Recht und Praxis?
Es gibt in Deutschland ein Bundes-Teilhabe-Gesetz, dieses soll das Recht jedes Menschen auf Teilhabe in den Vordergrund stellen.
Dass Recht und Praxis nicht deckungsgleich sein müssen, davon kann Heidi Murawski ein Lied singen. „Es zu dürfen, reicht nicht. Es muss einfacher klappen“, sagt sie. „Wenn ich einmal nicht mehr bin, weiß ich nicht, ob sich jemand so stark für ihn einsetzt.“
Hat Landtagswahl in Bayern am 8. Oktober Einfluss auf Inklusion?
Im Herbst stehen in Bayern Wahlen an. Ob das hilft? Das interessiert auch André Murawski. Immerhin scheint er der Podiumsdiskussion am 15. Mai beiwohnen zu können.
Eine Heilerziehungspflegerin aus Gremsdorf habe sich bereiterklärt, ihr privat erlerntes Volkshochschulwissen zur Verfügung zu stellen. Ein netter Zug findet Mama Heidi. Eine Notlösung bleibt es allemal.
Und bei der nächsten Veranstaltung gehen die Probleme von vorne los.
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