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Gefahr durch großen Leerstand
So will Forchheim Wettbüros aus der Altstadt fernhalten
Die Stadt Forchheim sorgt sich um die Leerstände in der Altstadt - und will die Ansiedlung von Wettbüros und Spielhallen verhindern. Der größte Schritt dafür ist getan.
Die Stadt Forchheim sorgt sich um die Leerstände in der Altstadt - und will die Ansiedlung von Wettbüros und Spielhallen verhindern. Der größte Schritt dafür ist getan. // Stephan Großmann
Forchheim – Game over für Wettbüros in Forchheim? Die Stadt plant strenge Maßnahmen, um die historische Innenstadt zu bewahren. Mit großen Folgen für die Eigentümer.

Essen, einkaufen, verweilen: Ein Fest für die Sinne soll er darstellen, der Spaziergang durch die historische Forchheimer Innenstadt. Mitunter ist er das auch, wenngleich aktuell einige leere Schaufenster das Vergnügen trüben. Frei nach Deutschlands Ex-Finanzminister Christian Lindner ist aber ein leeres Schaufenster besser als ein ungewollt genutztes. Darin zumindest ist sich aktuell Forchheims Stadtpolitik einig.

Stadtrat Forchheim wird Erhaltungssatzung voraussichtlich durchwinken

Folgt die Vollversammlung des Stadtrats am 26. November der einstimmigen Beschlussempfehlung des Planungsausschusses vom Dienstagabend, dann ist Forchheim eine Satzung reicher. Und zwar die Erhaltungssatzung „Historische Innenstadt“. Deren Ziel lautet in rechtssicherem Amtsdeutsch, „potenzielle Nutzungsveränderungen und Ansiedlung unerwünschter Nutzungen aktiv zu steuern und die qualitätsvolle und historische vertikale Nutzungsmischung zu erhalten“.

Übersetzt bedeutet das, künftig möglichen Neuansiedlungen von Spielhallen, Wettbüros und Wettannahmestellen einen Riegel vorzuschieben. Forchheims oberster Bauleitplaner Arne Vielberg erklärt, wieso: „Vorhandene Ladenleerstände und die allgemeine Tendenz weiterer Geschäftsaufgaben von alteingesessenen, inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften führt häufig zum Nachrücken neuer Nutzungsarten“, sagt er. Eben jene Glücksspiel-Branchen, aber auch Warenautomatenläden führt er als solche Ideen an, die sich „negativ auf die vorhandene Nutzungsstruktur auswirken können“.

Spielhallen, Wettbüros und Automatenläden nicht erwünscht in Forchheim

Diese Geschäfte hätten häufig deutlich länger geöffnet, das könnte zu mehr Lärm führen. Zudem würden solche Etablissements oft höhere Umsätze als der stationäre Einzelhandel erzielen, könnten somit höhere Mieten zahlen und weitere alteingesessene Geschäfte verdrängen. Ein Teufelskreis, der laut Vielberg zu einem „Image- und Qualitätsverlust einer Einkaufsstraße beitragen“ könne.

Hinzu komme ein ästhetischer und damit touristischer-wirtschaftlicher Aspekt: „Die Gestaltung von Spielhallen, Wettbüros und Wettannahmestellen zeigt sich meist mit geschlossenen Fassaden, verklebten Schaufenstern und einer nach innen gerichteten Nutzung. Die innenstadttypische Schaufensterreihe mit Auslagen und Angeboten wird unterbrochen“.

Und, so fürchten es manche, zögen derlei Wettbüros eine Klientel an, die man als nicht werbeträchtig für den sehnsüchtig erwarteten Tourismusmagnet Innenstadt erachtet. Diese Furcht ist nicht unbegründet. Die Hauptzielgruppe der Wettanbieterbranche ist männlich und jung. Statt Wertschöpfung in monetärer Form in die Stadt zu tragen, träumen sie eher vom schnellen Geld. Keine Kundschaft, die sich die Stadt für ihren historischen Kern wünscht.

Wettbüros und Spielhallen sollen sich nach dem Willen von Stadt und Stadtpolitik nicht in der Innenstadt ansiedeln dürfen.
Wettbüros und Spielhallen sollen sich nach dem Willen von Stadt und Stadtpolitik nicht in der Innenstadt ansiedeln dürfen. // Martin Gerten/dpa

Trading-Down-Prozess: Historische Altstadt schützenswert

Experten nennen das einen Trading-Down-Prozess. Um dieser zumindest theoretisch im Raum stehenden Abwärtsspirale zu begegnen, setzt Forchheim nun auf politische Instrumente, um vor allem ihr Sanierungsgebiet „Westliche Altstadt mit Fußgängerzone und Altstadt“ bestmöglich zu schützen. Vor allem die Innenstadt präge nämlich die traditionelle vertikale Nutzungsmischung: Im Erdgeschoss sind Handel und Gastronomie untergebracht, im Obergeschoss Wohnungen. Um diese Tradition zu schützen, wird die Stadt also aller Voraussicht nach diese Erhaltungssatzung erlassen.

Das Gebiet der städtebaulichen Erhaltungssatzung soll grob abgesteckt werden von der Kaiserpfalz bis zur Spitalkirche, über Markt- und Paradeplatz bis hin zur St.-Martin-Schule.

Was die neue Satzung für Eigentümer in Forchheims Innenstadt heißt

Für Eigentümer bedeutet die Satzung konkret: Planen sie innerhalb des Geltungsbereichs ein Bauvorhaben (Abriss, Umbau, Neubau oder Nutzungsänderung), müssen sie neben den regulären bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften auch die Bestimmungen der Erhaltungssatzung berücksichtigen. „Diese Genehmigungspflicht gilt sogar dann, wenn das Vorhaben ansonsten baugenehmigungsfrei wäre“, sagt Vielberg.

Wenngleich sich Freie Wähler-Fraktionschef Manfred Hümmer sehr wohl Automatenläden unter bestimmten Bedingungen vorstellen könnte und CSU-Fraktionsvorsitzender Josua Flierl zumindest ein leichtes Bauchgrummeln dabei verspürt, derart in die Freiheit der Eigentümer einzugreifen, nehmen alle anwesenden Stadtratsmitglieder den Vorschlag gerne auf. Dies verwundert nicht, hatten sie beispielsweise im April 2022 bereits den Umzug einer Sportwetten-Filiale in die Dreikirchenstraße per Beschluss verhindert.

Dass diese Satzung ebenfalls die Vollversammlung des Stadtrates Ende November passiert, dürfte daher reine Formsache sein. Den weiteren Vorteil, dass ein per Erhaltungssatzung geschütztes Gebiet, einfacher und eventuell sogar mehr Fördergelder bekommen könnte, nehmen sie dennoch wohlwollend zur Kenntnis. Wegen der aktuellen Haushaltslage ist (beinahe) jedes Geld erwünscht.   

 

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