Das Endurteil in der sogenannten „Causa Rumpler“ ist gefallen. Am Mittwoch verkündete der Vizepräsident und Vorsitzende Richter des zweiten Zivilsenats des Obersten Bayerischen Landesgerichts, Paul Heinrichsmeier, in München das Endurteil.
Gerichtssprecherin Johanna Böhm teilte dem Fränkischen Tag dazu Folgendes mit: Die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 8. Januar wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 550.000 Euro festgesetzt. Damit ist dieser jahrelange Rechtsstreit um den umstrittenen Kauf des Gasthofs Rumpler, der sich über drei Instanzen zog und zu einem Präzedenzfall in der bayerischen Justizgeschichte wurde, zumindest im Zwangsvollstreckungsverfahren beendet.
Causa Rumplerin Leutenbach: Kaufvertrag ungültig
Heinrichsmeier führte kurz aus, dass Bürgermeister Florian Kraft (FW) keine gültige Vertretungsvollmacht vom Gemeinderat zum Kauf des Rumpler-Anwesens hatte. Damit sei der Kaufvertrag ungültig. Dieses Endurteil ist nicht mehr anfechtbar. Im Revisionsverfahren ging es den Münchner Richtern ohnehin nur darum, ob im Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg Verfahrensfehler enthalten sind. Diese konnte das Oberste Bayerische Landesgericht nicht erkennen. Damit obsiegt die Gemeinde Leutenbach in diesem Verfahren auch in der letztmöglichen Instanz und hat sich gegen den Zwangsvollstreckungsbescheid der Besitzerin des Gasthofs Rumpler, Hildegunde Dorsch, erfolgreich zur Wehr gesetzt.
Dass die Revision vom Oberlandesgericht Bamberg überhaupt zugelassen wurde, lag an unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Vertretungsvollmacht des Bürgermeisters in Bezug auf den Vollzug eines rechtswidrigen Gemeinderatsbeschlusses nach außen hin. Dazu gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen, die letztendlich nur der Gesetzgeber klar regeln könne.
Rechtslage bleibt unklar
Genauer gesagt geht es dabei um Artikel 38 der Bayerischen Gemeindeordnung in Bezug auf Verpflichtungsgeschäfte und die Vertretung der Gemeinde nach außen hin. In Artikel 38 der Bayerischen Gemeindeordnung heißt es dazu zwar, dass der Bürgermeister die Gemeinde nach außen hin vertritt, der Umfang seiner Vertretungsvollmacht jedoch auf seine Befugnisse beschränkt ist. Und genau dies war die schwierige und entscheidende Frage im Revisionsverfahren. „Das ist der erste Fall in Bayern, deshalb verstehe ich auch das Argument, dass hier eine Rechtsunsicherheit vorliegt“, erklärte Richter Heinrichsmeier schon während der Revisionsverhandlung.
Es ging allein noch um die Frage, ob der Bürgermeister seine Befugnisse überschritten hat, wenn der Gemeinderat zwar vorher einen positiven Beschluss zum Kauf des Rumpler-Anwesens gefasst hatte, sich dieser dann aber wegen fehlerhafter Sitzungsladung als rechtswidrig erwiesen hatte. Zwar gebe es dazu verschiedene Rechtsmeinungen, maßgeblich für den Fall war jedoch, dass es dazu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.
Gasthofbesitzerin kündigt neue Klage an
Damit könnte die „Causa Rumpler“ aber noch lange nicht beendet sein. Denn Benedikt Salleck, der Anwalt der Gasthofbesitzerin, kündigte bereits an, dass er ein neues Gerichtsverfahren anstrebe und die Gemeinde und nötigenfalls auch den Bürgermeister auf Schadensersatz verklagen will. Dies wäre dann ein völlig neues Gerichtsverfahren am Landgericht Bamberg. Denn der Schaden für Hildegunde Dorsch ist erheblich, da sie nun auch noch die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten für alle drei Verfahren tragen muss. Hinzu kommt ein erheblicher Wertverlust für ihre Immobilie.
Zur Urteilsverkündung waren sechs Leutenbacher Bürger, darunter Gemeinderat Raimund Dörfler und Bernhard Galster, nach München gefahren. Wie Galster berichtet, war die Sache in fünf Minuten erledigt. Von der Kläger- und Beklagtenseite war niemand anwesend. „Diese Gerichtsentscheidung ist nicht nur juristisch bedeutsam, sondern auch ein finanzieller Befreiungsschlag“, erklärt Galster telefonisch. Und weiter: „Denn in Zeiten enger werdender Haushaltsmittel bleibt der Gemeinde eine erhebliche Belastung erspart. Nun gilt es, die wirklich drängenden und kostenintensiven Projekte endlich anzugehen, Projekte, die für die Zukunft unserer Gemeinde elementar wichtig sind.“
Kritik an Bürgermeister Florian Kraft
Schadensersatzforderungen an die Gemeinde halten Galster und seine Mitstreiter für unbegründet, da eine Pflichtverletzung des Gemeinderats nicht erkennbar sei. Und weiter: „Wir erwarten, dass Bürgermeister Kraft die Verantwortung für das von ihm verursachte Dilemma übernimmt und die notwendigen persönlichen Konsequenzen zieht. Die jüngsten Vorgänge haben gezeigt, dass unter seiner Führung weder Transparenz noch rechtssichere Abläufe gewährleistet sind.“
Kraft und der Anwalt der Gemeinde erklärten nach der Revisionsverhandlung, dass sie vor einer Stellungnahme das schriftliche Urteil abwarten wollen. Dieses wird den Beteiligten nun zugestellt.












