Das Landgericht Nürnberg hat einen 38-jährigen Mann wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in das Haus einer Seniorin eingedrungen, sie brutal attackiert und um Bargeld sowie Schmuck beraubt hatte.
Seniorin im eigenen Haus in Erlangen überfallen
Nach Überzeugung der Kammer lauerte der Mann seinem Opfer im Wohnhaus der Seniorin im Stadtteil Alterlangen auf. Als die Seniorin aus dem Garten zurückkehrte, habe er sie zu Boden gestoßen, gewürgt und mehrfach geschlagen. Wiederholt soll er sie durch das Besprühen mit Wasser zu Bewusstsein gebracht haben, um weiter nach Geld zu verlangen. Die 87-Jährige wurde dabei so schwer verletzt, dass sie zeitweise bewusstlos war und im Gesicht genäht werden musste.
Anschließend habe der Täter die Haustür verschlossen, den Schlüssel mitgenommen und sei mit der Beute – Schmuck sowie einer Geldkassette mit rund 1000 Euro Bargeld – geflohen. Erst als die schwer verletzte Frau am Fenster um Hilfe rief, wurden Nachbarn aufmerksam.
Staatsanwaltschaft: Aussage der Seniorin und belastende Funde
Die Aussage der Geschädigten sei konstant und glaubhaft gewesen, betonte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Die Seniorin habe den Angeklagten in der Verhandlung wiedererkannt. Zudem sprachen mehrere Indizien für die Täterschaft des Mannes.
Geodaten seines Mobiltelefons belegten seine Anwesenheit am Tatort und bei einer Durchsuchung fand die Polizei Münzen aus der entwendeten Kassette. Auf dem Handy entdeckten Ermittler außerdem Screenshots von Verkaufsangeboten, mit denen sich der Angeklagte offenbar über mögliche Weiterverkaufspreise informiert hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt. Der Mann ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Taten zum Nachteil derselben Frau.
Verteidigung spricht von lückenhafter Beweislage
Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Aus seiner Sicht sei die Beweislage nicht ausreichend gewesen. Die Seniorin habe den Täter zunächst nicht sicher identifiziert und klare technische Spuren gebe es nicht. Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass manche Verletzungen durch einen Sturz entstanden seien. Der Angeklagte beteuerte im letzten Wort: „Der Schuldige ist heute nicht in diesem Gerichtssaal.“
Urteil am Landgericht Nürnberg-Fürth: hohe kriminelle Energie und Rückfallgefahr
Die Kammer folgte dieser Darstellung nicht. Der Richter sprach von einem „rücksichtslosen Vorgehen“ mit erheblicher Gewalt. Die Seniorin sei mehreren lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt gewesen. Dass der Angeklagte erst fünf Tage zuvor aus einer Haftstrafe entlassen worden war und erneut gegen dieselbe Frau vorging, wertete das Gericht als besondere Rückfallgeschwindigkeit und hohe kriminelle Energie.
Für die 87-Jährige bleibt der Überfall traumatisch: Laut Aussage der Staatsanwaltschaft hat sich ihr Leben seit der Tat massiv verändert, sie lebe in ständiger Angst und traue sich kaum noch aus dem Haus.














