Der Bundestag hat die Teillegalisierung beschlossen. Eine Nachricht, die in hiesiger Justiz wohl mit Spannung erwartet worden war. Denn auf den Schreibtischen von Anwälten und Richtern stapelten sich die Akten angeklagter Cannabis-Dealer höher und höher. „Ich habe schon das Gefühl, dass die verhandelten Drogenmengen zuletzt immer weiter zugenommen haben“, berichtet der bekannte Nürnberger Strafverteidiger Philipp Schulz-Merkel über seine Erfahrungen.
„Viele meiner Mandanten träumen davon, schon bald Cannabis in einem Coffee-Shop legal verkaufen zu dürfen“, sagt Schulz-Merkel und berichtet von einer regelrechten „Goldgräberstimmung“ besonders unter den Großdealern. Einige „dicke Fische“ aus der Szene hätten bereits Ladengeschäfte angemietet, um nach der Freigabe möglichst schnell loslegen zu können. An der Nachfrage scheint es in der Region jedenfalls nicht zu mangeln, wie ein aktueller Fall gegen ein Dealer-Pärchen vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth beweist. Während des vergangenen Herbsts ist die wohnsitzlose Deutsche und der arbeitslose Pole bei einer Polizeikontrolle auf einer Autobahnraststätte bei Erlangen aufgeflogen.
Vor Teillegalisierung: 7000 Verfahren wegen Drogen
In dem Kleinwagen mit einem deutschen Kennzeichen hatten die Beamten in einer Handtasche fast vier Kilogramm Marihuana und mehr als ein Kilogramm Ecstasy-Tabletten entdeckt. Aussagen wollten die beiden Angeklagten zum Prozessauftakt am Freitag nicht. „Wir schlagen ein Rechtsgespräch zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft vor“, sagt Schulz-Merkel, in seine Robe gekleidet, bevor die Sitzung unterbrochen wurde. Parallel läuft in den Räumen des Landgerichts ein Verfahren gegen Drogendealer aus Erlangen, die seit zwei Jahren einen laut Anklageschrift „schwunghaften und gewinnbringenden Handel mit Marihuana im mindestens zweistelligen Kilogrammbereich im Stadtgebiet von Erlangen“ betrieben haben sollen.
Schwunghaft heißt in diesem Fall, dass Mengen in Höhe von fast 75 Kilo zum Einkaufspreis von fast 300.000 Euro im Spiel gewesen sind. Allein bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sind während der vergangenen beiden Jahre rund 7000 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bearbeitet worden. „In wie vielen Fällen es dabei um Cannabis ging, wird statistisch leider nicht erfasst“, teilt Heike Klotzbücher, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, am Freitag auf Anfrage mit. Durch die geplante Amnestie für Altfälle im Rahmen der Teillegalisierung von Cannabis rechnet die Justiz mit erheblichen Zusatzaufgaben. „Wäre das Gesetz, wie ursprünglich geplant, zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten, wären knapp 600 Verfahren betroffen gewesen“, sagt Klotzbücher zur Dimension der wahrscheinlich bevorstehenden Mehrbelastung.
Cannabis: Lauterbach hofft auf Rückgang des Schwarzmarkts
Derweil berichtet Schulz-Merkel, dass zahlreiche Mandanten derzeit ganz klar darauf setzen, auch noch nachträglich von der Legalisierung profitieren zu können. „Viele gehen aktuell in Berufung und hoffen damit einfach auf den Zeitfaktor.“ Beim Gedanken an die anstehende Aufarbeitung von Altfällen hat Schulz-Merkel fast ein wenig Mitleid mit den Staatsanwälten. Allein die Suche nach der wahrscheinlich bereits wieder über die halbe Welt verstreuten Verurteilten dürfte einer Mammutaufgabe gleichkommen. Während der Bundestag den Weg für die Freigabe am Freitag frei gemacht hat, möchte auch der Deutsche Richterbund vor einer Überlastung der Justiz durch rückwirkende Straferlasse bei Cannabis-Vergehen durch die geplante Amnestie-Regelung warnen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erhofft sich von der Legalisierung des Besitzes von 50 Gramm oder drei Cannabis-Pflanzen für Erwachsene im privaten Raum einen Rückgang des Schwarzmarktes. Seitens des Bunds Deutscher Kriminalbeamter befürchtet man eine Zunahme des Kleinhandels von Cannabis. Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern wie Philipp Schulz-Merkel scheint die Arbeit durch die Entkriminalisierung vorerst jedenfalls noch lang nicht auszugehen.
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