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Ermittlungen gegen Erzieherin
Schmölzer Kita: Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft
Ermittlungen am Kindergarten Schmölz
ist eine Erzieherin dafür verantwortlich, dass ein 17 Monate altes Kind eine Schädelprellung sowie Hämatome und Kratzverletzungen davongetragen hat? Die Ermittler sind der Antwort auf diese Frage einen Schritt näher gekommen. // VGV/AdobeStock/Sina Schuldt, dpa - Grafik: Maximilian Arnold
Schmölz – Eine Erzieherin gerät in Verdacht: Hat sie ein Kleinkind misshandelt? Die Staatsanwaltschaft prüft nun die polizeilichen Untersuchungsergebnisse. Welche Schlüsse schon gezogen worden sind und wie es jetzt weitergehen könnte.

Noch nicht einmal ganz zwei Monate sind die Ermittlungen gegen eine Erzieherin der Kindertagesstätte in Schmölz (Marktgemeinde Küps) geführt worden - nun hat die Polizei zumindest vorerst einen "Deckel" auf ihre Ergebnisse gemacht - sprich, sie hat den Fall an die Staatsanwaltschaft Coburg zur Prüfung übergeben. Das haben sowohl Rene Winkelmann, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken, als auch Michael Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Coburg, auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt.

Hintergrund: Das wird einer Erzieherin der Schmölzer Kindertagesstätte vorgeworfen - und das ist seither passiert

Rückblick: Am 16. September hat sich in der Schmölzer Kindertagesstätte ein Vorfall ereignet, der die Ermittler der Kriminalpolizei Coburg beschäftigen sollte. Ein 17 Monate altes Kind hat während der Mittagsruhe eine Schädelprellung, Hämatome und Kratzverletzungen erlitten - und eine Erzieherin der Kindertagesstätte stand unter Verdacht, dafür verantwortlich gewesen zu sein.

Der Fall hat schließlich nicht nur im Kreis Kronach, sondern auch überregional für Entsetzen gesorgt: Während Pädagogen davor warnen, dass sich Vorfälle wie dieser an deutschen Kindertagesstätten mittlerweile häufen, haben sich die Eltern in einem Bild-Artikel an die Öffentlichkeit gewandt. Auch in der Kindertagesstätte selbst hatte der Vorfall Folgen: Die beschuldigte Erzieherin ist von der Arbeit freigestellt worden, der Rest des Teams ist intensiv betreut worden und in der Kindertagesstätte ist ein Kriseninterventionsteam im Einsatz gewesen. Zudem haben die Eltern der Kinder, die in der Kita betreut werden, sich mit dem Team solidarisiert - und das Dekanat hat angekündigt, mithilfe der Erkenntnisse durch den Fall sein Schutzkonzept zu überarbeiten.


Chronologie: Die genaue Abfolge der Ereignisse rund um die Ermittlungen an der Schmölzer Kita zum Nachlesen

20. September 2024

25. September 2024

26. September 2024

30. September 2024

15. Oktober 2024

17. Oktober 2024


Nun liegt die Akte also bei der Staatsanwaltschaft Coburg. Wie schätzt die den Fall ein: Welche Erkenntnisse konnten durch die Ermittlungen gewonnen werden - und wie geht es jetzt weiter?

Staatsanwaltschaft Coburg zu Ermittlungen gegen Erzieherin in Schmölz: Verletzungen "können durch Schläge erklärt werden"

"Die rechtsmedizinischen Untersuchungen haben die bereits in Erstmeldung vom 20. September aufgeführten Verletzungen bestätigt", erklärt Michael Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Coburg. Das heißt: Das Kind hat eine Schädelprellung, Hämatome und Kratzverletzungen erlitten - und keine inneren oder knöchernen Verletzungen. Durch die Untersuchung habe sich wohl auch eine Befürchtung bestätigt: "Die Verletzungen können mit Schlägen erklärt werden."

Doch was ist mit dem Tatvorwurf gegen die Erzieherin? Hier hält sich die Staatsanwaltschaft Coburg bedeckt. "Derzeit hat der Verteidiger Akteneinsicht beziehungsweise Gelegenheit zur Stellungnahme", erklärt Koch. Danach entscheide sich das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Welche Schritte wären da theoretisch möglich?

Ermittlungen gegen Erzieherin: So könnte es jetzt weitergehen

Das erste Szenario, das möglich ist: Durch die Ermittlungen konnten nicht abschließend alle Fragen geklärt werden und die Staatsanwaltschaft ordnet weitere Ermittlungsschritte an. Das ist erst kürzlich passiert, als gegen zwei Erzieherinnen in Steinbach am Wald ermittelt worden ist. Nach einer ersten Akteneinsicht war die Staatsanwaltschaft Coburg hier zu dem Schluss gekommen, dass noch zu viele Fragen ungeklärt waren und haben den Fall zunächst zurück an die Ermittler gegeben. Die haben im Zuge dessen weitere Befragungen durchgeführt, bevor die Staatsanwaltschaft Coburg wieder am Zug war, um den Fall erneut zu beurteilen.

Szenario 2: Was passiert, wenn sich der Vorwurf gegen die Erzieherin nicht bestätigt

Falls die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommt, dass es keine weiteren Ermittlungen mehr benötigt, sind zwei Szenarien denkbar. Eines der beiden hat sich ebenfalls beim Fall um die Steinbacher Erzieherinnen gezeigt: Damals ist das Verfahren gegen die beiden Frauen eingestellt worden, weil sich nicht eindeutig klären ließ, ob sich der Vorfall tatsächlich so zugetragen hat, wie es den beiden Frauen vorgeworfen worden ist. Denkbar wäre es aber auch, dass sich die "Schuldfrage" dann doch auf andere Art und Weise klären lässt - sprich, ein anderer Tatverdächtiger ins Visier der Ermittler geraten ist.

Für diesen Fall heißt das: Wenn dieser Fall eintritt, lässt sich entweder direkt feststellen, dass dem Kind die Verletzungen nicht durch die Erzieherin sondern von einem anderen Tatverdächtigen zugefügt worden sind oder es lässt sich zumindest nicht zweifelsfrei bestätigen, dass es die Erzieherin war, die dem Kind die Schläge zugefügt hat. Das hätte dann zur Folge, dass das Verfahren gegen die Erzieherin eingestellt wird.

Fall an Schmölzer Kita: Wann die Staatsanwaltschaft Coburg gegen die beschuldigte Erzieherin Anklage erheben würde

Zuletzt gibt es noch die Möglichkeit, dass sich das Ermittlungsergebnis dann doch recht eindeutig liest: Sollten die Ermittlungen genug Anhaltspunkte dafür liefern, dass die beschuldigte Erzieherin das zum Tatzeitpunkt 17 Monate alte Kind geschlagen hat, kann die Staatsanwaltschaft Coburg Anklage gegen die Erzieherin erheben. Das würde einen gerichtlichen Prozess zur Folge haben.

Die Zuständigkeit des Gerichts würde sich dann zeigen, wenn eine erste Einschätzung des Strafrahmens vorliegt: Amtsgerichte sind dann zuständig, wenn es entweder um einen Streitwert von unter 5.000 Euro geht oder wenn eine Freiheitsstrafe von unter vier Jahren zu erwarten ist. Alles, was diesen Rahmen sprengt, liegt im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts. Bei einer Misshandlung von Schutzbefohlenen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren. Die Höhe ist aber von mehreren Faktoren abhängig.

Falls sich Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen im Fall der Schmölzer Kita bestätigt: Diese Strafen könnten drohen

Die Schwere des Falls muss dabei aber abgewogen werden: Liegt generell ein minderschwerer Fall vor, dann sind es mindestens drei Monate und höchstens fünf Jahre. Wird der Schutzbefohlene allerdings so massiv geschädigt, dass Lebensgefahr besteht oder könnte der Geschädigte erheblich in der körperlichen oder seelischen Entwicklung gestört werden, dann wird die Strafe in diesem Spektrum höher angesetzt.

Da ist keine Strafe unter einem Jahr möglich, es sei denn, es handelt sich auch hier wieder um einen minderschweren Fall - da sind es sechs Monate bis hin zu fünf Jahren. Bei einer Freiheitsstrafe, die unter einem Jahr liegt, kann diese - wie bei allen Haftstrafen - auch auf Bewährung ausgesetzt werden. Faktoren, die sich darauf auswirken, sind unter anderem die Kooperation bei den Ermittlungen beziehungsweise beim Gerichtsverfahren sowie die Lebensumstände und die Vorstrafen.

Im Laufe des Prozesses werden die Ermittlungsergebnisse dann aufgerollt - und die einzelnen Punkte zur Urteilsfindung abgewogen. Bis dahin - und das haben sowohl Polizeipräsidium Oberfranken als auch Staatsanwaltschaft Coburg schon mehrfach betont - gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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