Der Pro-Atomkraft-Aktivist, der im August 2024 unmittelbar vor der Sprengung der Kühltürme des AKW Grafenrheinfeld auf einen Strommast im Sperrbereich geklettert war, akzeptiert auch das Berufungsurteil gegen ihn nicht. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilt, hat der Angeklagte gegen das Urteil Revision eingelegt. Damit soll sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall befassen.
In erster Instanz war der Mann, der sich selbst als „Aktivist“ bezeichnet, im September 2025 vom Amtsgericht Schweinfurt zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden. Die Kleine Strafkammer am Landgericht bestätigte nach einer zweitägigen, ausführlichen Verhandlung das erste Urteil, reduzierte aber die Strafe auf 60 Tagessätze zu je 30 Euro.
Der 38-Jährige hatte am 16. August 2024 die Sprengung der beiden Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld um eineinhalb Stunden verzögert. Er war auf einen Strommast in der Nähe der Kühltürme, im polizeilich abgesperrten Gebiet, geklettert, um gegen die Sprengung zu protestieren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Hausfriedensbruch vor.
Angeklagter räumte Vorwürfe ein
Er selbst hatte die Vorwürfe vor Gericht eingeräumt, aber darauf verwiesen, dass es ihm „um Gerechtigkeit“ gehe. Dabei nahm er immer wieder Bezug auf verschiedene Urteile aus anderen Bundesländern, in denen Aktivisten der „Letzten Generation“ für Proteste pro Klimaschutz nur Verwarnungen vor Gericht bekommen haben sollen, obwohl der Schaden durch ihre Störung des Flugverkehrs deutlich höher gewesen sei.
Neben dem Strafverfahren erwartet den 38-Jährigen auch ein Zivilverfahren in Schweinfurt. Kraftwerksbetreiber Preussen Elektra hatte den Pro-Atomkraft-Aktivisten aufgefordert, eine Schadensersatzzahlung zu leisten. Dieser sei er nicht nachgekommen, teilt eine Unternehmenssprecherin mit. „Wir hatten daher beim Landgericht Schweinfurt Klage auf Schadensersatz und Unterlassung eingereicht.“ Der vorläufige Streitwert liege bei circa 12.000 Euro, wobei der Betreiber die Höhe des Schadensersatz-Anspruchs mit 7000 Euro angesetzt habe.
Durch die Verzögerung sind Kosten von 10.000 Euro entstanden
Auch vonseiten der Polizei kommt eine Forderung auf den 38-Jährigen zu. „Durch die Verzögerung sind bei dem Einsatz Mehrkosten von 10.000 Euro entstanden. Und diese fordern wir auch ein“, sagt ein Polizeisprecher auf Anfrage. Man befinde sich aktuell im Anhörverfahren. Sprich: Dem 38-Jährigen werde ein Anhörbogen zugeschickt und er dürfe sich dazu äußern, so die Polizei. Anschließend werde ein Kostenbescheid erlassen. Diese Kosten habe er innerhalb einer Frist zu zahlen, könne aber auch Rechtsmittel dagegen einlegen.












