Auch die Belegschaft der Haba-Familygroup wurde am Dienstag über den neuen Sachstand informiert. In einem Aushang wurde vor allem erklärt, was konkret dieses eingeleitete Insolvenzverfahren „in Eigenverwaltung“ nun ganz konkret für jeden Einzelnen bedeutet.
Zunächst einmal versucht die Geschäftsführung in ihrer Information, die dem Coburger Tageblatt vorliegt, zu beruhigen: Alle Löhne und Gehälter seien für die Monate September, Oktober und November 2023 über die Agentur für Arbeit gesichert. Sobald das Verfahren offiziell eröffnet ist – möglicherweise zum 1. Dezember 2023 –, würden die Löhne und Gehälter wieder von Haba bezahlt. „Damit haben Sie und das Unternehmen Planungssicherheit“, heißt es in der Info. „In den nächsten Tagen und Wochen werden wir die wirtschaftliche Situation genauer analysieren und die Restrukturierungsoptionen prüfen und den Sanierungsplan weiter konkretisieren und ausarbeiten.“
Gleichwohl räumt die Geschäftsführung ein, dass es bei vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch offene Fragen geben dürfte. Deshalb der Appell: „Bitte zögern Sie nicht, sich bei allen Fragen direkt an Ihre Personalabteilung, alternativ an die Eigenverwaltung , zu wenden.“
Hotline wird eingerichtet
Für alle Fragen rund um das Insolvenzgeld beziehungsweise das Insolvenzgeldverfahren wird auf die eigens eingerichtete Hotline eines externen Abrechnungsdienstleisters verwiesen. Diese Hotline werde noch im Laufe dieser Woche freigeschaltet. Die Info an die Belegschaft endet mit einem Versprechen – und mit warmen Worten: „Wir werden Sie über alle anstehenden Schritte in diesem Verfahren regelmäßig und aktuell informieren. Danke, dass Sie uns dabei unverändert unterstützen.“
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