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Justiz
Habe ich Kinderpornos auf dem Handy?
85 Millionen Bilder und Videos wurden 2021 weltweit gemeldet, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen.
85 Millionen Bilder und Videos wurden 2021 weltweit gemeldet, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. // : Silas Stein, dpa
Coburg – Welchen Einfluss Algorithmen auf das Strafrecht haben und wie leicht kinderpornografische Inhalte aufs Handy gelangen. Rechtsanwalt Christian Martin klärt auf.

Es kann ganz schnell gehen: Das 13-jährige Mädchen schickt ihrem Freund ein Nacktbild aufs Handy. Schon ist er im Besitz einer kinderpornografischen Datei. Oder eine Email mit unbekanntem Absender und Fotos von Kindern in sexuellen Posen landet im Spam-Ordner. Bleibt ungesehen.

„Wer das glaubt, hat schon verloren. Der amerikanische Staat liest mit“, erläutert der Coburger Rechtsanwalt Christian Martin. Als Strafverteidiger beschäftigt er sich im Jahr mit sechs bis sieben Fällen, in denen es um den Besitz kinderpornografischer Schriften geht – teils als Pflichtverteidiger, teils für gutes Geld. Er kenne sich in der Materie gut aus. Genau deshalb möchte er auf zwei wesentliche Punkte hinweisen – ohne die Täter in Schutz nehmen zu wollen, wie er betont.

Verschärftes Gesetz

Seit dem 1. Juli 2021 ist der Besitz von kinderpornografischen Schriften mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht. Gleichzeitig war es nie so leicht, derartiges Bildmaterial auch ungewollt zu besitzen, wie oben beschrieben. „Darüber muss nachgedacht werden. Das Mindeststrafmaß muss runter gesetzt werden. Es steht in keinem Verhältnis mehr“, fordert Martin und nennt ein weiteres Beispiel: Eine Mangazeichnung von einem Mädchen oder Kind, das die Bluse aufreißt und Brust zeigt, falle nach aktuellem Recht ebenfalls unter kinderpornografische Schrift.

Der Weg über Amerika

Wie aber nun wird aufgedeckt, dass der Junge das Nacktbild seiner Freundin auf dem Handy hat, oder im Spam-Ordner ein verbotenes Foto schlummert?

Alle Dateien, die auf US-Plattformen geteilt werden, durchlaufen mit verschiedenen Algorithmen einen internen Test auf Kinderpornografie. Dazu sind alle Dienste wie Google, Facebook, DropBox, Microsoft mit deren jeweiligen Tochterunternehmen verpflichtet. Die Hinweise werden von den Internetdiensten dann über die CyberTipline an die amerikanischer Kinderrechtsorganisation NCMEC (National Centre for Missing and Exploited Children) weitergegeben.

Wie die Daten zum BKA kommen

Auf diese Weise erhält das BKA jedes Jahr mehr als 62.000 Berichte (Stand: 2019) vom NCMEC mit dem Verdacht der Verbreitung von Kinderpornografie. Das BKA fragt dann die Nutzerdaten bei den Providern ab: Wem war die IP-Adresse zugeordnet, wem diese E-Mail?

Liegt aufgrund der übermittelten Inhalte ein Anfangsverdacht vor, so übermittelt das BKA den CyberTipline Report an das zuständige Landeskriminalamt (LKA). Die Staatsanwaltschaft beantragt bei Gericht dann eine Hausdurchsuchung. Damit beginnt das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung oder dem Besitz von Kinderpornografie.

Erst am Montag wurde solch ein Fall am Amtsgericht verhandelt (Das Tageblatt berichtete). Wegen eines verbotenen Fotos fand eine Hausdurchsuchung in Coburg statt. Am Ende hielt die Polizei zwei Festplatten mit knapp 1500 kinderpornografischen Dateien in Händen.

Christian Martin, der auch Fälle kennt, in denen Beschuldigte verurteilt wurden, ohne dass bei der Hausdurchsuchung verdächtiges Material gefunden wurde, hält die Abhängigkeit von Algorithmen und die Überwachung durch den amerikanischen Staat für gefährlich. „Unter den Deckmantel des Kinderschutzes wird hier Kommunikation überwacht“, kritisiert er die Methode scharf. Jedem Facebook- und Whatsapp-Nutzer müsse das bewusst sein.

„Geht mir sehr nahe“

Ihm selbst schlägt die Bearbeitung der Fälle durchaus aufs Gemüt. „Die Sichtung der Dateien alle paar Wochen ist anstrengend und geht mir sehr nahe,“ sagt er. Und da müsse sich mal vor Augen halten, dass es Polizisten gibt, die das tagein, tagaus machen müssen.

Bei den Straftätern handelt es sich vorwiegend um Jugendliche und Männer. „Ich hatte noch keinen Fall, in dem Frauen beschuldigt waren“. Beim Anschauen der Bilder seien allerdings Frauen gleichermaßen als Täterinnen am Werk wie Männer. Gibt es Möglichkeiten, der Kinderpornografie präventiv Einhalt zu gebieten? Christian Martin schüttelt den Kopf. „Es gibt keine Prävention. Die Welt ist ein schlechter Ort“, sagt er. Obwohl es verboten ist, werde es gemacht. Aber das Strafmaß immer weiter zu erhöhen, bringe aus seiner Sicht nichts. „Das kostet halt nichts und macht einen guten Eindruck, wenn die Gesetze in diesem Punkt verschärft werden.“ So seine Einschätzung.

Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren (Kind). Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer (oft schwerer) sexueller Missbrauch zugrunde. Durch die (weltweite) Verbreitung und Verfügbarkeit erfolgt eine dauerhafte Viktimisierung der Opfer.

 

Strafbarkeit Die Strafbarkeit jeglichen Umgangs mit kinderpornografischen Schriften (§ 184b StGB) stützt sich auf den Kinderschutzgedanken und zielt insoweit auf die Bestrafung einer mittelbaren Form des sexuellen Missbrauchs.

Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen fotorealistischen Darstellungen von Jugendpornografie, strafbar nach § 184c StGB.

Rechtslage

Aufgrund einer 2015 geänderten Gesetzeslage in Deutschland sind nun auch solche Dateien/Bilder, die früher als (z. T. strafloses) „Posing“ eingestuft wurden, als „kinder-/jugendpornografisch“ zu bewerten und entsprechend zu behandeln, das heißt strafrechtlich zu verfolgen. Dies gilt auch für selbst hergestelltes Material.

Angesichts der leichten Verfügbarkeit von Kinderpornografie im Internet darf nicht in Vergessenheit geraten, dass Kinderpornografie den unter Umständen noch andauernden sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentiert. Das Bundeskriminalamt räumt daher der Bekämpfung der Kinderpornografie einen hohen Stellenwert ein.

Quelle: Bundeskriminalamt

Zur Prävention:

Kinderschutzbund fordert mehr Personal in den Kitas

Prävention sei beim Thema Kinderpornografie nicht möglich, meint Rechtsanwalt Christian Martin. Das sieht die Vorsitzende des Kinderschutzbundes Coburg Stadt und Land, Bettina Dörfling, ganz anders. Auf Nachfrage nennt sie eine ganze Reihe von Maßnahmen: „Eine besseren Jugendmedienschutz, eine bessere Ausstattung der Polizei und Justiz, damit schneller aufgeklärt und verurteilt werden kann, mehr kostenlose Weiterbildungsangebote für Eltern, Erzieherinnen, Lehrerinnen, damit die perfiden Strategien der Täter bekannter werden, Kinder in ihrem Selbstbewusstsein stärken, schnelle therapeutische Hilfen für betroffene Kinder, personell besser ausgestattete Kitas und Schulen.“

Kinder müssten gesehen werden und je mehr fachlich gut ausgebildetes Personal in Kitas und Schulen zur Verfügung steht, umso mehr könnte erreicht werden.

Die Verschärfung des Gesetzes auf ein Mindeststrafmaß von einem Jahr findet sie zwar gut, aber alleine damit werde sich die Zahl der betroffenen Kinder nicht reduzieren lassen.

 

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