Im Zusammenhang mit den beiden kurdischen Männern, die fast zwei Wochen lang vor dem Landratsamt in Coburg gezeltet haben, sind Ungereimtheiten bekanntgeworden. So decken sich einige Auskünfte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht mit Aussagen der Männer sowie in einem Detail auch nicht mit einer Information der Regierung von Oberfranken.
Asylantrag abgelehnt
Zunächst zum 46-jährigen Mohammad R. Wie ein Sprecher des BAMF dem Coburger Tageblatt am Freitag sagte, sei dessen Asylantrag bereits 2018 negativ beschieden worden. Mohammad R. habe gegen diesen Bescheid geklagt, doch das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des BAMF.
Warum der „ausreisepflichtige“ Mann anschließend Deutschland nicht verlassen hat, konnte der Behördensprecher nicht sagen. Denn für das Durchsetzen negativer Asylbescheide seien die Bundesländer zuständig beziehungsweise in Bayern die jeweiligen Bezirksregierungen. Sprich: Die Regierung von Oberfranken hätte dafür sorgen können, dass Mohammad R. zurück in seine Heimat geht. Jetzt ist das aber erst einmal nicht mehr möglich. Weil sich die politische Situation im Iran zugespitzt hat, dürfen seit Ende 2022 „bis auf weiteres“ keine Menschen mehr von Deutschland aus in den Iran abgeschoben werden.
Entschieden zurückgewiesen wird vom Sprecher des BAMF eine Aussage von Mohammad R., wonach er „mehr als zehn Anträge“ für die Teilnahme an einem Sprachkurs gestellt habe. In den BAMF-Akten seien lediglich zwei Anträge vermerkt, und diese wurden abgelehnt, weil zuvor bereits der Asylantrag abgelehnt worden war, so der Sprecher.
Asyl in Griechenland
Auch beim zweiten Bewohner des „Protest-Camps“ ist die Situation verzwickt. Der 45-jährige Salah R. ist nämlich nach Auskunft des BAMF bereits als Asylbewerber anerkannt worden – allerdings in Griechenland. Anschließend sei er „auf eigene Faust“ weiter nach Deutschland und habe dort ebenfalls einen Asylantrag gestellt. Dieses Verfahren läuft noch. Die Auskunft der Regierung von Oberfranken, wonach auch das Asylverfahren von Mohammad R. noch laufe, sei hingegen falsch.
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