Der 46-jährige Mohammad Rezabaki und der ein Jahr jüngere Salah Rahgu haben sehr vieles gemeinsam. Beide sind aus dem Iran geflüchtet, weil sie sich dort als Kurden nicht mehr sicher fühlten. Beide leben derzeit – eigentlich – in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Coburg. Doch beide beklagen, dass sie psychisch unter den dortigen Zuständen leiden würden. Deshalb haben sie sich nun beide zu einer ungewöhnlichen Aktion entschieden: Sie haben sozusagen ein „Protest-Camp“ vor dem Landratsamt auf der Lauterer Höhe errichtet. Seit eineinhalb Wochen schlafen die Männer in zwei Zelten. Vor den Zelten haben sie zahlreiche Zettel platziert, aus denen hervorgeht, warum sie so unzufrieden mit ihrer aktuellen Situation sind.
Kein Sprachkurs genehmigt
Der vor vier Jahren nach Deutschland gekommene Mohammad Rezabaki ist aber nicht nur verzweifelt, weil er sich von seinen überwiegend deutlich jüngeren Mitbewohnern in Neustadt „gemobbt“ fühlt. Er würde auch gerne arbeiten und sich dadurch besser in Deutschland integrieren. Doch obwohl er schon mehr als zehn Mal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Sprachkurs beantragt habe, wie er sagt, sei ihm bis heute noch kein einziger genehmigt worden. Hinzu kommen gesundheitliche Probleme, die zum Teil auch psychosomatische Ursachen haben könnten, wie diversen Attesten zu entnehmen ist. Größter Wunsch von Mohammad Rezabaki ist es, in eine Unterkunft nach Nürnberg umzuziehen. Denn in Nürnberg wäre er in der Nähe seines (iranischen) Hausarztes, der mittlerweile praktisch zu seiner einzigen Vertrauensperson geworden ist.
Im Gespräch mit dem Coburger Tageblatt gibt sich Mohammad Rezabaki am Dienstag sehr freundlich und lädt irgendwann sogar zu einem Tee in sein Zelt ein. Zwar sind die Sprachbarrieren enorm, doch eine Übersetzungsapp auf dem Handy kann helfen. Ein Gespräch mit Salah Rahgu ist hingegen nicht möglich, weil er zum Zeitpunkt des Tageblatt-Besuchs gerade „einkaufen“ ist, wie Mohammad Rezabaki mit ein paar wenigen Brocken Deutsch zu verstehen gibt. Die Lebens- beziehungsweise Leidensgeschichte von Salah Rahgu kann aber ebenfalls auf den Zetteln am Zelt nachgelesen werden: Er lebt seit zwei Jahren in Deutschland, aktuell in einer Unterkunft in Rödental. Doch seine Mitbewohner würden ihn regelmäßig bedrohen. Gerne würde er nach Baden-Württemberg ziehen, weil dort seine Frau und seine Tochter leben.
Wer ist für was zuständig?
Ob die vielschichtigen Probleme der beiden iranischen Männer jetzt mit Hilfe des „Protest-Camps“ gelöst werden können, bleibt allerdings fraglich. Zwar haben sich bereits mehrere Stellen auf diversen Ebenen mit den zwei Schicksalen befasst. Doch die rechtliche Lage ist reichlich kompliziert. Das fängt schon einmal bei den Zuständigkeiten an: Mohammad Rezabaki und Salah Rahgu haben ihre Zelte auf dem Gelände des Coburger Landratsamts aufgestellt. Dieses Landratsamt ist zwar die Behörde des Landkreises Coburg, doch das Gebäude als solches befindet sich auf der Gemarkung der Stadt Coburg.
Durchaus bemerkenswert ist, dass Mohammad Rezabaki und Salah Rahgu fachlich sehr fundiert vorgegangen sind. Sie haben nämlich ihre Aktion offiziell als „Versammlung unter freiem Himmel“ angemeldet, und zwar beim – aufgrund der Gemarkung! – zuständigen Ordnungsamt der Stadt Coburg. Das bestätigte am Dienstag Katja Diedler von der Pressestelle der Stadt Coburg dem Tageblatt. Ebenso teilte Katja Diedler mit, dass die Stadt in Kontakt stehe sowohl mit den beiden zeltenden Männern als auch mit Polizei, Landratsamt und Regierung von Oberfranken. Die Regierung ist in dieser Angelegenheit vor allem deshalb wichtig, weil sie die Federführung bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen in Oberfranken hat.
Eine ausführliche Stellungnahme der Regierung von Oberfranken lesen Sie hier:
Derweil könnten sich im Laufe der Zeit vor allem auch die hygienischen Zustände im „Protest-Camp“ zuspitzen. Wie zu hören ist, suchen die beiden Männer zumindest tagsüber immer mal wieder die sanitären Anlagen benachbarter Einkaufsmärkte auf. Nachts hingegen bleibt eigentlich nur das Gebüsch.
Lesen Sie auch:

















