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Gesetz ab 1. April in Kraft
Bubatzkarte zeigt: Hier darf man in Forchheim bald kiffen
Cannabis Legalisierung ForchheimForchheim & Fränkische Schweiz
Cannabis auf der Piastenbrücke bald legal? // Katharina Steinhäuser
Cannabis-Legalisierung
Forchheim – Anfang April wird der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland legal – unter gewissen Vorgaben. Welche das sind und wo in der Region in Zukunft eine Tüte entzündet werden könnte.

Kiffen am Fuße des Kellerwaldes, auf der Piastenbrücke oder auch rund um den neuen Friedhof – es gibt einige Orte in Forchheim, an denen der Genuss von Cannabis ab dem 1. April legal wird. Diese auszumachen, ist aber fast so aufwendig, wie die Diskussion, die dem neuen Gesetz vorausgegangen ist.

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gibt es einige Bereiche, an denen weiterhin ein Konsumverbot gilt. Wer sich einen Joint anzünden möchte, muss seine Umgebung also nicht unbedingt mehr nach der Polizei abchecken, sondern vielmehr nach Spielplätzen und Schulen. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist laut Gesetz nämlich verboten, wenn in Sichtweite, genauer gesagt im Abstand von 100 Metern, eine Schule, ein Kinderspielplatz, eine Kinder- und Jugendeinrichtung oder eine öffentlich zugängliche Sportstätte ist. 

Screentshot Bubatzkarte/OpenStreetMapForchheim & Fränkische Schweiz
Die roten Bereiche auf der Bubatzkarte zeigen, wo Cannabis auch in Zukunft verboten bleibt. // Screenshot Bubatzkarte/OpenStreetMap

Wer gerade kein Maßband zur Hand hat, dem kann eventuell die „Bubatzkarte“ helfen. Diese zeigt mit roten Kreisen an, an welchen Orten Cannabiskonsum verboten bleibt. Erstellt wurde die Karte laut eigenen Angaben von einem Softwareentwickler aus Koblenz auf Basis von OpenStreetMap (Online-Projekt, das frei nutzbare Geodaten in einer Datenbank sammelt). Auch, wenn man sich im Zweifelsfall lieber doppelt absichern sollte, liefert sie doch eine nette Spielerei, um sich das Gesetz anschaulich vor Augen zu führen. 

Konsumverbot in Fußgängerzonen von sieben bis 20 Uhr

Schnell wird zum Beispiel klar, dass Kiffen am Paradeplatz und in großen Teilen des Stadtparks eher nicht infrage kommen wird. Auch in Fußgängerzonen ist es von sieben bis 20 Uhr weiterhin nicht erlaubt. Am Streckerplatz und direkt vor dem Landratsamt wäre der Konsum laut der Bubatzkarte dagegen legal. Das wird sich allerdings vermutlich bald ändern, denn bei der Umgestaltung des Platzes ist auch ein Spielplatz mit eingeplant. 

Screenshot Bubatzkarte/OpenStreetMap WalberlaForchheim & Fränkische Schweiz
In der Fränkischen Schweiz sind deutlich mehr Flächen im „grünen“ Bereich. // Screenshot Bubatzkarte/OpenStreetMap

Richtet man den Blick auf der Karte über Forchheim hinaus in Richtung Fränkische Schweiz, werden die roten Zonen deutlich weniger. Rund um das Walberla oder andere beliebte Ausflugspunkte kann man sich also demnächst theoretisch einen Joint genehmigen. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass der Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren untersagt ist. 

„Das Cannabisgesetz sieht vor, dass der Konsum von Cannabis grundsätzlich in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten ist“, teilt Bayerns Innenministerium mit. Das gilt unabhängig vom Ort. Daher ist auch davon auszugehen, dass Gras auf Veranstaltungen wie dem Annafest nicht erlaubt sein wird. 

Wer darf Cannabis besitzen?

Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen laut dem neuen Gesetz bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Zudem sind zu Hause bis zu drei lebende Cannabispflanzen erlaubt. Das Cannabis aus Eigenanbau darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. 

Wo wird Cannabis angeboten?

Cannabis kann in sogenannten Anbauvereinigungen angebaut werden. Diese müssen per Antrag von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Diese Erlaubnis wird auf die Menge begrenzt, die nötig ist, um den Eigenbedarf der Mitglieder der Vereinigung pro Jahr zu decken.

Anbauvereinigungen dürfen laut Gesetz maximal 500 Mitglieder haben. Außerdem darf jeder nur in einer Vereinigung Mitglied sein. Als Mitglied darf man das erhaltene Cannabis nicht an andere Nicht-Mitglieder weitergeben. Die Anträge für sogenannte Cannabis-Social-Clubs (CSC) werden laut Informationen der Deutschen Presseagentur allerdings erst ab Juli geprüft. Der Genehmigungsprozess kann dann noch einmal bis zu drei Monaten dauern. 

Wann darf ich nach Cannabiskonsum Autofahren?

Die Frage, welche Grenzwerte im Straßenverkehr gelten sollen, blieb bis kurz vor dem Startschuss am ersten April offen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hatte dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Wert vorschlagen sollte, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet sei.

Diese Expertenkommission hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen (Stand 30.03.). THC ist der Wirkstoff der Pflanze, der vor allem für die Rauschwirkung verantwortlich ist. Bisher lag der Grenzwert bei  1,0 Nanogramm.  „Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums. 

Kritik am neuen Cannabis-Gesetz

In Bayern stößt die Cannabis-Legalisierung nicht bei allen auf Begeisterung, wie Ministerpräsident Markus Söder bereits mehrfach deutlich machte und auch Forchheims CSU-Abgeordneter im Bayerischen Landtag Michael Hofmann zeigt sich kritisch „Das ist eine verheerende Entscheidung. Die Freigabe wird das Suchtpotenzial erhöhen und für die Polizei ist das nun nicht mehr kontrollierbar.“ 

Wir haben vorab mit der Polizei, einem Richter und einem Psychiater darüber gesprochen, wie sie auf die Legalisierung blicken. Den ausführlichen Bericht lesen Sie hier:

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