0
Nach der Legalisierung
Darf man 2024 auf dem Annafest und der Bergkirchweih kiffen?
Immer eine Attraktion: Das Riesenrad auf dem Annafest.
Immer eine Attraktion: Das Riesenrad auf dem Annafest. // 
Probleme trotz Cannabis-Legalisierung
Probleme trotz Cannabis-Legalisierung // canecorso / AdobeStock ; Montage: Maximilian Arnold
Cannabis-Legalisierung
Erlangen – Auch nach der Legalisierung bleibt das Thema Cannabis-Konsum für viele Bürger problematisch - auch aus rechtlicher Sicht. Doch wo können noch Probleme auftauchen?

Anfang April wurde der Besitz und der Konsum von Cannabis in Deutschland zumindest zum Teil legalisiert. Cannabis-Fans freuen sich. Auch in Erlangen und Forchheim gibt es bereits einige Anbauvereinigungen. Kiffer müssen jedoch auch nach der Legalisierung aufpassen. Die Gesetzgebung zum Thema Cannabis-Konsum beinhaltet nämlich für zahlreiche Personen weiterhin Fallstricke.

Für wen könnte der Konsum von Cannabis nach der Legalisierung zu Problemen führen?

Für manche Berufsgruppen gab es vor der Legalisierung besonders strenge Regeln. Diese werden sich auch nach dem 1. April vermutlich nicht ändern. So erklärt unter anderem das Verteidigungsministerium, dass es sich nicht ausschließen lasse, dass der Konsum von Cannabis – ähnlich wie bei anderen Substanzen – die Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit des Konsumierenden, möglicherweise auch deutlich nach dem eigentlichen Konsumzeitpunkt, beeinträchtige. 

„Vor diesem Hintergrund wird es auch zukünftig verbindliche Vorgaben zum Konsum von Cannabis geben“, teilt ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit. Folglich sei im Legalisierungsgesetz auch geregelt, dass der Konsum von Cannabis in militärischen Sicherheitsbereichen zu untersagen sei. Auch außerhalb der Dienstzeit könne Kiffen aber ein Dienstvergehen darstellen. Dies gelte übrigens auch für Reservisten, die an einer Übung teilnehmen wollen.

Kein Cannabis für Polizeibeamte

Ähnlich sieht man es auch im Bayerischen Innenministerium. „Zur Erhaltung der ständigen und uneingeschränkten Einsatzbereitschaft der Polizei und wegen ihrer besonderen Aufgabenstellung sowie aus Gründen der Unfallverhütung ist für den Umgang mit Cannabis vor und während des Dienstes für alle Beschäftigten der Bayerischen Polizei ein besonders strenger Maßstab anzulegen“, heißt es hier. Dies betreffe auch einen etwaigen Konsum in der Freizeit. Wirkstoffe beziehungsweise mögliche Begleiterscheinungen müssten bis zum Dienstbeginn vollständig abgebaut sein.

Neben diesen beiden Spezialfällen sollten aber auch alle, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind, beim Konsum von Cannabis vorsichtig sein. Das Fahren unter dem Einfluss von THC kann nämlich schnell zum Führerscheinverlust führen.

Warum sollten Leute, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind, besser nicht kiffen?

„Wir gehen davon aus, dass die Legalisierung von Cannabis dazu führen wird, dass mehr Menschen Cannabis konsumieren werden. Es ist daher leider mit einem erheblichen Anstieg der Fahrten unter Cannabiseinfluss, der Verkehrsunfallzahlen und der dabei Verunglückten im Straßenverkehr zu rechnen“, schreibt das Bayerische Innenministerium. Deshalb werde die Polizei die Verkehrskontrollen hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit intensivieren.

„Der Aspekt der Verkehrssicherheit findet im Cannabisgesetz kaum Berücksichtigung“, erklärt das Ministerium. Problematisch sei insbesondere, dass im Unterschied zum körpereigenen Abbau von Alkohol, der Abbau von THC keiner Regelmäßigkeit unterliege. Der Zeitpunkt der Fahrtüchtigkeit nach erfolgtem Cannabis-Konsum ist vom Konsumenten daher nur schwer abschätzbar, ein Mischkonsum mit Alkohol mache dies noch unberechenbarer. Aus diesem Grund sehe man eine mögliche Anhebung des derzeit gültigen Grenzwerts von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum kritisch.

Welches Problem gibt es mit dem aktuell gültigen THC-Grenzwert?

Mit einer Anhebung des Grenzwertes setzt sich derzeit eine Arbeitsgruppe des Bundesverkehrsministeriums auseinander. Denn er steht in der Kritik, sehr niedrig angesetzt zu sein. „Der Rauschzustand beim Konsum von THC beträgt in der Regel etwa bis zu sechs Stunden“, erklärt Dr. Stefan Lehrmann, Leiter der Substitutionsambulanz an der Uniklinik Erlangen. Nachweisbar sei der Konsum aber bis zu drei Tage und länger, da der Wirkstoff die Eigenschaft habe, sich im Fettgewebe anzulagern. Insbesondere bei regelmäßigen Konsumenten könne es so zu einem dauerhaft hohen Wert kommen, ohne dass diese Anzeichen für einen Rausch zeigen würden.

Wann genau aus medizinischer Sicht eine Fahruntauglichkeit vorliege, sei wissenschaftlich übrigens unklar, da es hierzu keine ausreichenden Studien gäbe. „Der Grenzwert wurde mehr oder weniger willkürlich festgelegt“, berichtet Lehrmann. Zur Zeit seiner Festlegung habe es sich bei ihm schlicht um die untere Nachweisgrenze der meisten Labore gehandelt.

Wie wird Cannabis-Konsum gemessen?

Nachgewiesen werden kann THC heutzutage anhand von unterschiedlichen Körperflüssigkeiten wie Blut, Urin, Schweiß oder Speichel. „Bei uns kommt beispielsweise ein Schnelltest zum Einsatz, bei dem wir den Urin der Patienten messen“, berichtet Lehrmann. Die Bayerische Polizei verwendet, wie das Ministerium mitteilt, hingegen verschiedene „Vortests“ basierend auf Urin oder Speichel, die unterschiedliche Substanzen detektieren können. Unter anderem aber auch THC. „Um den Wirkstoffgehalt gerichtsverwertbar festzustellen, ist nach wie vor die Untersuchung von Blut nötig“, heißt es.

Haarproben finden heutzutage übrigens keine Verwendung mehr. Wie unter anderem ein Forscherteam der Universität Freiburg 2019 nachgewiesen hat, sind derartige Tests eher unzuverlässig. Grund ist unter anderem, dass ein Großteil des bei derartigen Tests festgestellten THCs sich von außen an den Haaren angelagert hatte – unter anderem über Körperkontakt mit dem Schweiß von Konsumenten. „Es ist folglich davon auszugehen, dass manch einer, der in der Vergangenheit beteuert hat, dass er nichts konsumiert habe, tatsächlich unschuldig war“, berichtet Dr. Thomas Wenske, Gutachter für forensische Psychiatrie aus Möhrendorf.

Kann ich passiv berauscht werden?

„Theoretisch ist ein Rausch durch passiven Konsum tatsächlich denkbar“, erklärt Dr. Lehrmann. Tatsächlich gebe es diesbezüglich jedoch noch keine aussagekräftige Forschungsliteratur. Gerade in engen Räumen – etwa im geschlossenen Auto – bestehe hier jedoch ein erhöhtes Risiko. Im Außenbereich hingegen würde der Rauch sich schnell verziehen. „Ich würde das analog zur Ansteckungsgefahr in Hinblick auf das Corona-Virus sehen“, erklärt der Arzt.

Darf ich beim Ausgehen kiffen?

Ein Freibrief für Kiffer bei Großveranstaltung im Freien wie dem Berg oder dem Forchheimer Annafest dürfte es trotz dieser Erkenntnis aber wohl nicht geben. „Das Cannabisgesetz sieht vor, dass der Konsum von Cannabis grundsätzlich in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten ist“, teilt Bayerns Innenministerium mit. Dies gelte unabhängig von der jeweiligen Örtlichkeit und sei damit auch im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Volksfesten maßgebend. „Im Übrigen gelten natürlich die Bestimmungen des Gesundheitsschutzgesetzes“ heißt es weiterhin. Demzufolge sei das Rauchen im Allgemeinen in Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Festhallen, unabhängig davon, ob sie vorübergehend oder dauerhaft betrieben würden, nicht zulässig.

Lesen Sie auch:

Inhalt teilen
  • kopiert!