Ganz überraschend dürfte die Nachricht für die Stadt wohl nicht kommen, positiv wird sie wohl dennoch nicht aufgenommen: Der österreichische Investor des Philosophenviertels Friedrich Scheck und sein Projekt-Chef Claus Krenstetter haben über ihre Berliner Anwaltskanzlei nun vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth Klage gegen die Stadt Forchheim eingereicht. Der Grund: die zurückgezogene Baugenehmigung der Stadt für das Megaprojekt. Unter anderem fast 300 Wohnungen, eine Kindertagesstätte und eine Tiefgarage sollten hier entstehen, stattdessen ist das Gelände zum Objekt eines Dauerstreits geworden.
Acht Seiten umfasst nun die Anklageschrift einer Berliner Kanzlei. Was daraus ganz klar hervorgeht: Der Investor ist sich nach wie vor keiner Schuld bewusst. „Dass der Vorlauf für die Umsetzung eines Vorhabens in der hiesigen Größenordnung, bekanntermaßen vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Baukosten- und Zinsentwicklung, nicht ganz kurzfristig bewerkstelligt werden konnte, bedarf aus Sicht der Klägerin keiner weiteren Vertiefung“, heißt es in der Klageschrift. Immerhin handle es sich um „um ein Investitionsvolumen im dreistelligen Millionenbereich“.
Baubeginn wurde der Stadt mitgeteilt
Außerdem habe das Unternehmen Anfang 2024 immerhin „mit bauvorbereitenden Arbeiten, insbesondere Rodungsarbeiten und Abrissarbeiten“ begonnen. Auch die Aushebung einer Baugrube sei bereits getätigt worden. Am 4. Juli 2024 sei zudem eine Baubeginnanzeige an die Stadt ergangen. Der Widerruf der Stadt sei demnach rechtswidrig.
Für die Stadt waren diese Arbeiten jedoch nicht genug, in der Verwaltung hatte man bald das Gefühl, der Investor verzögere das Bauvorhaben absichtlich. Ein langes Hin und Her begann, das schließlich darin endete, dass die Stadt im November den Bebauungsplan aufhob.
Experte sieht gute Chancen für die Stadt
Im Gespräch mit dem FT hatte der Berliner Rechtsanwalt Rolf Kemper schon vor einigen Wochen über die Möglichkeit einer Klage gesprochen. Dabei räumte er der Stadt eine relativ gute Chance ein. Immerhin „sollen“ Kommunen den Bebauungsplan – so § 12 BauGB ausdrücklich – aufheben, wenn das Vorhaben nicht innerhalb vereinbarter Fristen durchgeführt wird. „Und die Stadt Forchheim hat auf den ersten Blick sauber gearbeitet, das könnte sehr wahrscheinlich vor Gericht Bestand haben“, so Kemper.
Der Investor hingegen beruft sich auf „Investitionen in Millionenhöhe“, die „im Vertrauen auf die Baugenehmigung“ bereits getätigt worden seien. Die Absicht, das Megaprojekt umzusetzen, bestehe daher weiterhin. Die Anwaltskanzlei beantragt daher, dass die Stadt Forchheim den Widerrufsbescheid aufheben und für die Kosten des Verfahrens aufkommen soll.
Das sagt die Stadt Forchheim zur Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die Stadt Forchheim nimmt die Klageerhebung nicht überrascht zur Kenntnis. Auf Anfrage teilt Rathaus-Sprecherin Britta Kurth aber lediglich mit, dass man sich vonseiten der Verwaltung zu dem nun schwebenden Verfahren nicht äußern werde.
Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts erläutert, könne ein möglicher Verhandlungstermin noch dauern, er gehe von „frühestens im Laufe des kommenden Jahres“ aus. Theoretisch wäre auch weiterhin noch eine Einigung ohne Urteil möglich. Das aber scheint der bisherigen Entwicklung nach unwahrscheinlich zu sein.














