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Forchheims (Alb-)Traumprojekt
Philosophenviertel: Investor droht Millionenforderung an
Zwischen den Philosophenviertelbauern um Friedrich Scheck und der Stadt Forchheim scheint das Tischtuch zerschnitten zu sein. Nun geht der Streit in die heiße Phase.
Zwischen den Philosophenviertelbauern um Friedrich Scheck und der Stadt Forchheim scheint das Tischtuch zerschnitten zu sein. Nun geht der Streit in die heiße Phase. // Stephan Großmann, Matthias Litzlfelder (Archiv)
Forchheim – Steht Forchheim vor einer Millionenklage? Der Streit um das Philosophenviertel und die Rücknahme der Baugenehmigung spitzt sich weiter zu. Ein Anwaltsschreiben des Investors hat es in sich.

Update vom 2. Dezember, 17:30 Uhr:

Philosophenviertel: Stadt kippt die Baugenehmigung

Die Stadt Forchheim hämmert den nächsten Hammer in den Sarg: Nachdem der Stadtrat bereits den Bebauungsplan für das Philosophenviertel aufgehoben hat, ist nun auch die Baugenehmigung dran.

Nach einer erneut wortlosen Diskussion stimmt der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung am 2. Dezember für eine Aufhebung der Baugenehmigung. Mit einem Ergebnis von 14 zu 1.  Lediglich Freie Wähler Stadtrat Erwin Held stimmte gegen die Aufhebung, allerdings ohne dazugehörige Wortmeldung. (bcb)


Lesen Sie hier den Hintergrund, erschienen am 1. Dezember, 16:02 Uhr:

„Aufhebung der Baugenehmigung für das Philosophenviertel, BAN 2019/163 T 1.“

Auf den ersten Blick liest sich der Tagesordnungspunkt 13 für die Sitzung des Bauausschusses am Montag reichlich unspektakulär. Und doch markiert dieser Beschluss, so er denn gefasst würde, einen weiteren Meilenstein in der unendlichen Geschichte von Forchheims wohl unrühmlichsten Wohnbauprojekt. Und zugleich den Türöffner für eine zum handfesten Streit mutierte Auseinandersetzung, die sich fortan wohl in den Anwaltskanzleien abspielen wird.

Doch der Reihe nach.

Philosophenviertel: Stadt Forchheim will Baugenehmigung widerrufen

Wie berichtet, haben Forchheims Stadtratsmitglieder vor knapp einem Monat mit großer Mehrheit den Bebauungsplan für das Wohnquartier auf dem ehemaligen Jahn-Gelände aufgehoben.

Als „nächsten logischen Schritt“ kündigte die Stadt die Aufhebung der Baugenehmigung an. Nun ist es also so weit, die Stadt will sich von den Stadträten den komplizierten Regelungen des Baugesetzbuches gemäß das Okay einholen, die Baugenehmigung zu widerrufen. Die ist im Jahr 2019 erteilt worden und wurde 2022 nach der vergeblichen Klage eines benachbarten Unternehmens bestandskräftig.

Stadtjurist begründet Vorgehen ausführlich

Die Stadt in Person von Rechtsamtsleiter Till Zimmer begründet ihr seit diesem Jahr vehement vorgetragenes Nein gegen das einst erhoffte Prestige-Projekt ausführlich. Und zwar so: „Ein Baubeginn in diesem Sinn hat innerhalb der Frist nicht stattgefunden, und auch nicht nach Ablauf der Frist. Insbesondere stellten die Aushubarbeiten keinen solchen Baubeginn dar. Nach den Vorgaben des Durchführungsvertrages darf mit dem Bau erst nach Zustimmung durch die Stadt begonnen werden. Die Zustimmung wiederum muss die Stadt nur erteilen, wenn eine dem Durchführungsvertrag entsprechende Finanzierungszusage vorliegt. Eine Finanzierungszusage wurde nicht vorgelegt, die Stadt hat dem Beginn der Baumaßnahmen nicht zugestimmt.“

Der Argumentation der Stadt zufolge könne sie die Baugenehmigung widerrufen, wenn sie „aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, die Baugenehmigung nicht zu erlassen“. Dies sei dadurch eingetreten, dass die Philosophenviertel Beteiligungsgesellschaft ihrer Bauverpflichtung gemäß Durchführungsvertrag nicht nachgekommen sei. Argument zwei: Die Stadt dürfte eine Baugenehmigung nicht erlassen, wenn kein Bebauungsplan vorliegt. „Folglich darf nun die Baugenehmigung nach Wegfall des Bebauungsplans aufgehoben werden“, schreibt Zimmer.

Wie die Philosophenviertel Beteiligungsgesellschaft auf den Vorstoß der Stadt reagiert

Wie der Stadtjurist bereits vermutet, sehen das der österreichische Investor Friedrich Scheck und sein Projekt-Chef Claus Krenstetter anders. In einer schriftlichen Stellungnahme ihrer Berliner Anwaltskanzlei, die unserer Redaktion vorliegt, sprechen sie dem Vorstoß der Stadt, die Baugenehmigung kassieren zu wollen, eine klare Absage.

Das vierseitige Schreiben ist für Nicht-Juristen nur schwer zu dechiffrieren. Im Kern führen Schecks und Krenstetters Anwälte folgende Punkte ins Feld. Erstens hätten sie ihrer Ansicht nach – anders als die Stadt ausführt – mit dem Bau bereits begonnen. Aktuell ruhen die (wie auch immer zu interpretierenden) Arbeiten, teils wegen der Witterung, teils weil man laut eigener Aussage mit der Stadt eine Vereinbarung getroffen hatte, in diesem Jahr nicht mehr tätig zu werden.

Die von der Stadt als „nachträglich eingetretenen Tatsachen“ könnten sie indes nicht erkennen, erkennen die angestrebte Aufhebung also als unwirksam an. Krenstetter und Schecks Anwälte gehen daher davon aus, dass die Baugenehmigung weitere vier Jahre lang gelte.

Claus Krenstetter: „Werden die bauliche Umsetzung ab 2025 wieder aufnehmen"

Darüber hinaus wollen die Österreicher keine Auskünfte mehr erteilen. Krenstetter antwortet auf Anfrage schriftlich lediglich: „Nachdem die Stadt Forchheim an einer Verbesserung der Qualität in der Ausführung hinsichtlich der Berücksichtigung aktueller energetischer Rahmenbedingungen sowie allgemeiner wohnwirtschaftlicher Modernisierungen kein Interesse zeigt, werden wir die bauliche Umsetzung gemäß Baugenehmigung wie Ende August schriftlich mit der Stadt Forchheim vereinbart ab Jahresbeginn 2025 wieder aufnehmen".

Millionenbetrag: Anwalt kündigt eventuelle Entschädigungsforderung an

Dass beide Seiten auf ihrer bisherigen Auffassung beharren, ist nicht neu. Und der vor allem als Vorbereitung auf die juristische Auseinandersetzung zu deuten. Herber klingt der letzte Absatz des Schreibens von Krenstetters und Schecks Anwaltskanzlei: Demnach würden die als Vorhabensträger genannten Herren die Stadt darauf hinweisen, das sie „im Vertrauen auf die Baugenehmigung Investitionen in Höhe mehrerer Millionen Euro“ getätigt hätten, „die hier zu entschädigen wären“.

Ob Forchheims Stadtpolitik angesichts einer möglichen Millionenforderung und trotz der derzeit äußerst angespannten Stimmung einmütig hinter der Verwaltung und Oberbürgermeister Uwe Kirschstein steht, bleibt abzuwarten. Fest steht, die nächsten Kapitel der unendlichen Philosophenviertel-Geschichte werden nicht spurlos an Forchheim vorübergehen.

  

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