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Trotz vehementem Investor
Philosophenviertel: Forchheim erteilt endgültige Absage
Nun ist es amtlich: Der Bebauungsplan für das Philosophenviertel ist aufgehoben. Vom Tisch ist das Wohnbauprojekt damit aber noch nicht ganz.
Nun ist es amtlich: Der Bebauungsplan für das Philosophenviertel ist aufgehoben. Vom Tisch ist das Wohnbauprojekt damit aber noch nicht ganz. // Stephan Großmann
Forchheim – Trotz letzter Bemühungen des Investors: Die Stadt Forchheim hebt den Bebauungsplan für das Philosophenviertel auf. Warum der Streit erst losgehen könnte und wie es nun weitergeht.

Er ist mehr aufgebracht als geknickt. Friedrich Scheck verlässt am späten Dienstagnachmittag wieder einmal unverrichteter Dinge die Aula der Ritter-von-Traitteur-Schule in Forchheim. Der österreichische Investor wollte eigentlich das größte Forchheimer Wohnbauprojekt der vergangenen Jahre umsetzen. Zumindest haben er und sein Team hartnäckig versucht, dies der Stadt und dem Stadtrat zu erklären. Nun ist das Philosophenviertel endgültig Geschichte. Zumindest für die Stadt.

Bebauungsplan für Philosophenviertel ist aufgehoben

„Der Stadtrat beschließt auf Grundlage von § 12 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 1/4-10 (Aufhebung), Gebiet Forchheim-Süd, Bereich des Jahn- und ATSV Sportgeländes nördlich der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße, "Philosophenviertel" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.“

Was hinter sperrigem Behördendeutsch verborgen wird, heißt im Grunde: Die Stadt Forchheim möchte nicht mehr, dass das Philosophenviertel gebaut wird. Mit 37 zu zwei Stimmen hat sich das Stadtparlament am 22. Oktober dafür ausgesprochen, den Bebauungsplan aufzuheben und das Philosophenviertel zu kippen.

Lange Vorgeschichte führt zu frostigem Verhältnis

Eine Kehrtwende, fraglos. Seit beinahe zehn Jahren versucht die Stadt, auf dem mittlerweile ehemaligen Jahngelände ein Wohnquartier planen und errichten zu lassen. Doch von Beginn an gab es Probleme: Erst wechselte für das seit 2017 konkreter werdende Projekt der Bauherr, dann gab es juristischen Ärger mit der Nachbarschaft und schließlich ließ die jetzige Vorhabensträgerin – die Philosophenviertel Beteiligungsgesellschaft – gleich zweimal die Frist für den Baubeginn verstreichen und überraschte das Polit-Gremium mehrfach mit nicht abgesprochenen Änderungen.

Die Stimmung zwischen den Königsstädtern und den vermeintlich Bauwilligen wurde zusehends frostiger, bis den Forchheimern der Geduldsfaden endgültig riss. Am 26. Oktober 2023 leiteten sie die Aufhebung des Bebauungsplans ein. Nun, fast ein Jahr später, ist es so weit. Der Bebauungsplan ist per Satzungsbeschluss aufgehoben.

Scheck und Krenstetter: Brisante Mail an Stadtrat

Zwar hatten Friedrich Scheck und der Geschäftsführer der Philosophenviertel Beteiligungsgesellschaft Claus Krenstetter in dieser Woche in einer brisanten Mail drohend angekündigt, im Falle einer Aufhebung dennoch bauen zu wollen. Und zwar mit niedrigeren Qualitätsstandards, die „Bevölkerungsschichten in die Stadt holen“ würden, die froh seien, „überhaupt ein Dach über ihrem Kopf zu haben“.

Sie drückten darin ebenfalls ihre „Verwunderung“ darüber aus, dass die Stadt Forchheim „ein so wichtiges Bauvorhaben mit nicht nur lauteren Mitteln zu torpedieren“ versuche. Und das, obwohl es im Spätsommer aus ihrer Sicht konstruktive Gespräche mit der Stadt Forchheim gegeben habe. Darüber hinaus sei es „unerhört, wenn Vertreter der Bürger der Stadt Beschlüsse zum Nachteil der Bevölkerung“ durchwinkten.

Doch weder diese lange Mail, die sich in Teilen flehentlich, aber auch drohend interpretieren ließe, noch Schecks Auftritt während der Stadtratssitzung (Nachdem der Stadtrat seinem Antrag auf Rederecht nicht zugestimmt hatte, forderte Scheck es bei Oberbürgermeister Uwe Kirschstein erfolglos ein.)  ändert etwas am Nein der Stadt.

Stadt erklärt Gründe für Aufhebung

Forchheims Rechtsamtsleiter Till Zimmer formuliert aus Stadtsicht abschließend so: „Aus Sicht der Verwaltung besteht trotz aller Absichtserklärung keine Hoffnung auf baldiges Bauen, daran ändern auch solche Schreiben nichts.“ Bislang habe man alles versucht („Wir haben viele Brücken gebaut.“), um das Wohnbauprojekt endlich voranzutreiben.

Mit diesem Beschluss des Stadtrats ändere sich die Haltung der Stadt nun grundlegend. Zumal die österreichischen Planer erneut versucht hätten, neue Änderungen einzubringen. Statt des Seniorenwohnens hätte es doch mehr als die 286 angedachten Wohnungen geben sollen, außerdem hätte ein fehlendes Lärmgutachten der Neuplanung erneut Klagen der Nachbarschaft möglich gemacht.

Wie es nun mit dem Philosophenviertel weitergeht

Vollends vom Tisch ist die Causa Philosophenviertel damit allerdings noch immer nicht. Ganz im Gegenteil. Die nun beschlossene Aufhebung des Bebauungsplanes leite laut Zimmer aber zumindest die Aufhebung der Baugenehmigung ein. Auf selbiges noch immer rechtskräftiges Baurecht verweisen nämlich Krenstetter und Scheck, wenn sie stets ihre feste Bauabsicht wiederholen.

Dass diese ehrlich gemeint ist, glaubt in Forchheim indes kaum noch einer. Daran ändert es auch nichts, dass auf dem ehemaligen Jahn-Gelände im Februar plötzlich 17 Bäume gerodet wurden, dass das alte ATSV-Heim Geschichte ist oder dass seit August plötzlich eine riesige Baugrube ausgehoben worden ist.

Während Investor Friedrich Scheck (rechts) im Herbst vergangenen Jahres noch vor dem Stadtrat sprechen durfte (hier mit Oberbürgermeister Uwe Kirschstein), lässt ihn der Rat am Dienstag erneut abblitzen.
Während Investor Friedrich Scheck (rechts) im Herbst vergangenen Jahres noch vor dem Stadtrat sprechen durfte (hier mit Oberbürgermeister Uwe Kirschstein), lässt ihn der Rat am Dienstag erneut abblitzen. // Matthias Litzlfelder/Archiv

Juristisches Nachspiel bereits in Planung?

Selbst wenn es in den kommenden Wochen weitere Aktivitäten auf der Baustelle geben sollte; spektakulärer wird es wohl hinter den Kulissen zur Sache gehen. Auch wenn es keiner offiziell ausspricht, aber schon längst werden sowohl die Stadt als auch die österreichischen Investoren jeden Schritt des anderen für ein juristisches Nachspiel genauestens verfolgen und abspeichern.

In den vergangenen Monaten galt noch folgende Devise: Im Schutz der Juristen jeweils nur so weit aus der Deckung wagen, um ja keinen Schaden zu nehmen. Man baut, zumindest genug, um im Nachgang auf Bautätigkeit verweisen zu können. Man gewährt, zumindest genug, um im Nachgang Kooperationswillen vorweisen zu können. Mit der jetzt beschlossenen Aufhebungssatzung könnte sich das ändern. Und die Visiere werden voraussichtlich offen getragen.

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