Das Tischtuch zwischen Bürgermeisterin Regina Bruckmann (FW) und dem parteilosen Gemeinderatsmitglied Giovanni Daniele ist schon lang zerschnitten – und das ist in Lonnerstadt auch kein Geheimnis. Doch der seit Jahren vor sich hin eskalierende Konflikt hat nun eine ganz neue Dimension erreicht: Wie Giovanni Daniele jetzt im Gespräch mit dem Fränkischen Tag erklärt, hat Bruckmann bereits im Oktober 2023 Anzeige gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein
Die Vorwürfe: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Volksverhetzung und Körperverletzung. Zuvor hatte sich Bruckmann im Juli 2023 vom Lonnerstadter Gemeinderat die Genehmigung dafür geben lassen, im Auftrag und auf Kosten der Gemeinde einen Rechtsanwalt einzuschalten. Zur Begründung hieß es dazu, man wolle gegen Daniele vorgehen, da dessen fortgesetzte Angriffe aus Sicht von Bruckmann das Bürgermeisteramt und das Ansehen des Gemeinderats beschädigen würden.
Rund ein Dreivierteljahr nach der Anzeigeerstattung ist die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, die die Vorwürfe gegen Daniele geprüft und in dem Fall ermittelt hat, jetzt zu einem Ergebnis gelangt. Dieses liegt der Redaktion des Fränkischen Tags vor: Das Verfahren gegen Daniele wurde im Juli eingestellt. Die Überlegungen, die die zuständige Staatsanwältin in ihrem Schreiben zur Einstellung des Verfahrens anstellt, und die Gründe, die sie dafür angibt, sind sehr aufschlussreich.
Im Zentrum des Konflikts: Ein Grundstückgeschäft
Da geht es zunächst um den Vorwurf, Daniele habe auf Facebook und in Flugblättern an die Bürger der Gemeinde Lonnerstadt seinen Unmut über die aus seiner Sicht fehlende Transparenz bei Entscheidungen des Gemeinderates ausgedrückt, etwa in Bezug auf den Verkauf von kommunalen Grundstücken. Bekanntlich liegen Daniele und Bruckmann insbesondere nach dem Verkauf des einstmals kommunalen „Salzscheunengrundstücks“ im Jahr 2021 im Clinch.
Daniele wirft Bruckmann vor, dass dieses Grundstück von der Gemeinde Lonnerstadt auf Betreiben der Bürgermeisterin in einem nicht-öffentlichen Verfahren ohne vorherige Ausschreibung und unterhalb des tatsächlichen Werts an Paul Bruckmann verkauft worden sei – den Ehemann der Bürgermeisterin. Und das, obwohl es in Lonnerstadt durchaus noch andere Interessenten für Grundstücke gegeben hätte, was der Bürgermeisterin auch bekannt gewesen sei.
Außerdem hätte die finanziell klamme Gemeinde Lonnerstadt einen höheren Erlös erzielen können, so Daniele weiter. Den Verkauf des Salzscheunengrundstücks nahm das parteilose Gemeinderatsmitglied später zum Anlass, eine Petition beim Bayerischen Landtag einzureichen mit dem Ziel, bayernweit für mehr Transparenz bei kommunalen Grundstückverkäufen zu sorgen.
Staatsanwaltschaft sieht keine Straftaten
Außerdem kritisiert Daniele seit geraumer Zeit die aus seiner Sicht bestehende Untätigkeit der Gemeinde gegen Leitungsverluste im Lonnerstadter Trinkwassernetz, die Förderung von örtlichen Vereinen mit finanziellen Zuschüssen aus der Gemeindekasse sowie die Abrechnung bei der Sanierung der Lonnerstadter Mühlgasse. Hier bemängelte er, dass es zu Ungerechtigkeiten bei der Umlage der Kosten und Fördermittel durch die Gemeinde auf die Anlieger gekommen sei.
Wie aus dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft hervor geht, habe Bürgermeisterin Bruckmann in Folge der fortgesetzten Kritik durch Daniele insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung und der Körperverletzung erfüllt gesehen, da sie sich „unter anderem wehrlos und ohnmächtig fühle und daher psychisch und physisch erkrankte“.
Eine Argumentation, der die Justiz allerdings nicht folgte. Dazu heißt es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft ebenso kurz wie klar: „Das Verfahren ist einzustellen, da das angezeigte Verhalten keinen Straftatbestand erfüllt“. Die Äußerungen von Daniele seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Weiter schreibt die Staatsanwältin, dass Daniele „für mehr politische Teilhabe der Gemeindemitglieder“ werbe, wobei er „Kritik an aus seiner Ansicht bestehenden Missständen“ äußere. Dass er die Bürger von Lonnerstadt zum Nachdenken anrege und durch seine Schriften suggeriert werde, die Bürgermeisterin würde sich rechtswidrig einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, genüge für eine Strafbarkeit seines Verhaltens nicht.
Auch in der Einreichung der Transparenz-Petition beim Bayerischen Landtag durch Daniele und in deren Begründung sieht die Staatsanwältin keine strafbare Handlung. Dazu heißt es in ihrem Schreiben zur Einstellung des Verfahrens gegen Daniele: „Soweit ein strafbares Verhalten des Beschuldigten durch Angaben gegenüber dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages in Bezug auf eine Vorteilsannahme durch die Bürgermeisterin durch den Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks unter dem Verkehrswert an den Ehemann der Bürgermeisterin gesehen wird, ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte durch die Veranlassung der Einleitung des Petitionsverfahrens durch ihn wahrgenommene Missstände aufdecken und insofern berechtigte Interessen wahrnehmen wollte“.
Bürgermeisterin schweigt zu den Kosten des Verfahrens
Insbesondere sei bei der Beurteilung der Situation zu berücksichtigen, dass die Äußerungen von Daniele „vor dem Hintergrund der politischen Meinungsbildung fielen. Sie zielen nicht in erster Linie auf eine Diffamierung der ehrenamtlichen Bürgermeisterin“, sondern brächten das Unverständnis von Daniele für die politische Einstellung und das politische Handeln der Bürgermeisterin und anderer Personen zum Ausdruck.
Giovanni Daniele sieht sich durch diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft rehabilitiert und erklärt: „Jetzt können die Leute sehen, dass ich die Wahrheit sage.“ Bürgermeisterin Bruckmann wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem von ihr angestrengten Verfahren gegen Daniele äußern. Der Fränkische Tag hat sie zum Beispiel danach gefragt, womit sie ihre Anzeige begründet hatte. Und danach, welche Kosten der Gemeinde Lonnerstadt durch die letztendlich vergebliche Anzeigeerstattung etwa für Rechtsanwaltshonorare und Gerichtsgebühren entstanden sind.
Voraussichtlich im September Thema im Gemeinderat
Durch den Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt, Norbert Stoll, ließ Bruckmann lediglich mitteilen, dass das Verfahren zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller beteiligten Personen seitens der Gemeinde nicht-öffentlich geführt werde und man deswegen keine Auskünfte geben könne. Auf erneute Nachfrage erklärten sowohl Stoll als auch Bruckmann, dass sich der Lonnerstadter Gemeinderat voraussichtlich Anfang September wieder mit dem Verfahren befassen werde; vorher wolle man dieses nicht kommentieren.
Man habe etwa noch die Option, gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einzulegen, so Stoll und Bruckmann weiter. Aber auch die Erörterung und Beschlussfassung des Ratsgremiums zu dieser Frage werde in nicht-öffentlicher Sitzung erfolgen.
Im Gegensatz dazu hat sich Giovanni Daniele bereits entschieden, was er als nächstes tut: Wie er dem Fränkischen Tag mitteilte, will er versuchen, das Geld von der Gemeinde erstattet zu bekommen, das er zu seiner Verteidigung für seinen Rechtsanwalt ausgeben musste. Schließlich zeige die Einstellung des Verfahrens, dass er von der Bürgermeisterin zu Unrecht beschuldigt worden sei.
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